Justiz

Mord verjährt nicht

Obelisk auf dem früheren Appellplatz des Konzentrationslagers: Gedenkstätte Sachsenhausen Foto: imago images/Joko

Mit 100 Jahren dürfte Josef S. der älteste Angeklagte in der Bundesrepublik sein. Seit Anfang Oktober muss sich S. vor dem Landgericht Neuruppin wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 3518 Fällen verantworten. Um dem Angeklagten eine kurze Anreise zu den Prozesstagen zu ermöglichen, wird an dessen Wohnort, der Stadt Brandenburg an der Havel, verhandelt. Um dem großen Interesse und den Corona-Vorgaben Rechnung zu tragen, dient eine Sporthalle als Verhandlungsort.

Als Josef S. Anfang Oktober den Verhandlungssaal, gestützt auf einen Rollator, betrat, warteten rund 100 Zuschauer und Journalisten auf den Prozessbeginn. Sein Verteidiger Stefan Waterkamp schirmte S.’ Gesicht mit einem blauen Papphefter ab. Als der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann den Angeklagten nach seinem Vornamen fragte, nannte S. seinen Rufnamen: »Josi«. Im November wird S. 101 Jahre alt.

Im gleichen Alter wie der Angeklagte ist Leon Schwarzbaum. Der Schoa-Überlebende verfolgte den ersten Verhandlungstag als Zuschauer. Schwarzbaum hat ein Außenlager des KZ Sachsenhausen überlebt. »Es ist der letzte Prozess für meine Freunde, Bekannten und meine Lieben, die ermordet worden sind, bei dem der letzte Schuldige noch verurteilt wird – hoffentlich«, sagte Schwarzbaum.

NEBENKLÄGER Als Nebenkläger hat sich dem Prozess Christoffel Heijer angeschlossen. Er kämpfte mit den Tränen, als er vor Prozessbeginn über das Schicksal seines Vaters Johan Hendrik sprach. »Für mich ist er ein Held«, sagte der Sohn des niederländischen Widerstandskämpfers. Der Sozialdemokrat war von der Gestapo festgenommen und später ins Konzen­trationslager Sachsenhausen verschleppt worden. Anfang Mai 1942 erhielt seine Familie die Nachricht von seinem Tod.

79 Jahre später reiste der 84-jährige Sohn nach Brandenburg an der Havel, um am Prozess gegen einen der letzten noch lebenden Aufseher des KZ Sachsenhausen teilzunehmen. »Mord ist kein Schicksal, Mord ist ein Verbrechen, das nicht verjährt«, sagt Christoffel Heijer.

Nach Brandenburg kam auch der 79-jährige Antoine Grumbach aus Frankreich, dessen Vater ebenfalls in Sachsenhausen ermordet worden ist. An den Prozess hat auch er hohe Erwartungen geknüpft. »Die Welt muss wissen, wie diese Todesfabrik gebaut war.« Der Soldat, der nun vor Gericht steht, stehe stellvertretend für viele »Komplizen der Mordmaschinerie«, so Grumbach. Insgesamt haben sich 16 Nebenkläger dem Prozess gegen S. angeschlossen, darunter sieben Überlebende des Konzentrationslagers.

DIENSTGRAD Oberstaatsanwalt Cyrill Klement verlas am ersten Prozesstag mit ruhiger Stimme die Anklageschrift. Im Anklagezeitraum von Januar 1942 bis Februar 1945 – mit Ausnahme vom September bis Dezember 1944 – soll S. Hilfe zur grausamen und heimtückischen Ermordung von mindestens 3518 Menschen im Stammlager des KZ Sachsenhausen geleistet haben. S. habe zum SS-Totenkopfsturmbann und zu verschiedenen Kompanien der Wachmannschaften des KZ gehört. Zuvor sei S. ab Oktober 1941 in einer Kompanie ausgebildet worden. Letzter Dienstgrad: SS-Rottenführer.

Zu den Aufgaben des Angeklagten habe der allgemeine Wachdienst gehört, etwa auf den Türmen oder in der kleinen oder großen Postenkette um das Lager. Auch soll S. KZ-Häftlinge bei Arbeitseinsätzen bewacht haben. Von den auf Anordnung der Staatsführung durchgeführten »systematischen Tötungen« habe S. gewusst.

Sachsenhausen kenne er überhaupt nicht, sagte S. »Ich bin unschuldig.«

Die Anklage listet drei Tatkomplexe auf, die die systematische Ermordung von KZ-Häftlingen in Sachsenhausen während der Dienstzeit von Josef S. umfassen. Einerseits geht es um Erschießungen mithilfe einer Genickschussanlage im Jahr 1942. Laut Anklage fielen mindestens 200 sowjetische Kriegsgefangene dieser Mordmethode während S.’ Dienstzeit zum Opfer. Während der Taten hätten sich die Wachmannschaften »in Alarmbereitschaft« befunden, erklärte Oberstaatsanwalt Klement.

Der zweite Tatkomplex umfasst die Aufrechterhaltung lebensfeindlicher Bedingungen im Lager. Der SS erschien es zeitweise »weit effektiver und weniger aufwendig«, Häftlinge durch Kälte, Krankheiten und Unterernährung sowie durch die Nötigung zur Zwangsarbeit umzubringen. Durch diese unmenschlichen Lebensbedingungen wurden von Herbst 1944 bis Februar 1945 mindestens 566 KZ-Häftlinge ermordet. Als dritter Komplex der Anklage werden die Erschießungen und Vergasungen vor allem jüdischer Häftlinge in dem Lager aufgeführt. Insgesamt wurden bei diesen Mordaktionen mindestens 2752 Menschen ermordet.

»VOLKSDEUTSCHER« Zu den Morden habe S. Beihilfe geleistet, indem er als Wachmann die Tötungsmaschinerie unterstützte, so der Vorwurf. Die Tätigkeit des Angeklagten, so Oberstaatsanwalt Klement, habe sich »nahtlos in das Vernichtungsgeschehen eingefügt«.

Zunächst kündigte S.’ Verteidiger Waterkamp an, dass der Angeklagte sich zu den Tatvorwürfen nicht äußern werde. Der Hamburger Rechtsanwalt kennt sich mit Prozessen zu NS-Verbrechen aus. Er hatte bereits den SS-Wachmann Bruno Dey vertreten, der im vergangenen Jahr vom Landgericht Hamburg zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde. Dey war mit 17 und 18 Jahren Aufseher im KZ Stutthof gewesen und hatte dort die Ermordung von mindestens 5232 Menschen unterstützt.

Am zweiten Verhandlungstag machte der Angeklagte Angaben zu seiner Person. Er erzählte von seiner Kindheit als »Volksdeutscher« in Litauen. Auch über sein Leben nach dem Zweiten Weltkrieg gab S. Auskunft. Und dann äußerte sich S. doch zum Konzentrationslager: Sachsenhausen kenne er überhaupt nicht, sagte S. »Ich bin unschuldig.«

Doch die Beweise dafür, dass S. zur SS-Wachmannschaft im KZ Sachsenhausen gehörte, scheinen erdrückend. Das Gericht muss diese nun prüfen und würdigen. Und es muss aufklären, was S. genau gewusst und unterstützt hat – vor knapp 80 Jahren. Der Prozess wird bis ins nächste Jahr dauern.

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