Social Media

Mit aller Konsequenz

Der Zentralrat veröffentlichte ein Video mit gegen ihn gerichteten Hassbotschaften. Foto: Screenshots/ ZR

Es ist nichts Neues und doch immer wieder verblüffend: Der Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern beschränkt sich selten auf den Nahen Osten. Er ist auch immer wieder Anlass für propalästinensische Demonstrationen in Deutschland und anderen westlichen Ländern, bei denen zum Teil offen Stimmung gegen Juden gemacht wird. Wie man damit und mit dem Prob­lem von Hass und Hetze in den sozialen Netzwerken umgehen soll, bereitet der deutschen Politik seit Langem Kopfzerbrechen. Doch guter Wille scheint dennoch vorhanden.

Schon in den nächsten Wochen will der Bundestag den neuen Straftatbestand der »verhetzenden Beleidigung« ins Strafgesetzbuch (StGB) aufnehmen. Der neue Paragraf 192a soll dann Personen und Gruppen schützen, die wegen ihrer nationalen, religiösen oder ethnischen Herkunft, ihrer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung beschimpft, verleumdet oder verächtlich gemacht werden.

Schon in den nächsten Wochen will der Bundestag den neuen Straftatbestand der »verhetzenden Beleidigung« ins Strafgesetzbuch (StGB) aufnehmen.

Umfasst sein werden Nachrichten, die einerseits zwar an die Betroffenen adressiert, aber nicht vom Volksverhetzungsparagrafen (§130 StGB) erfasst sind, weil sie nichtöffentlich verbreitet werden, andererseits aber auch nicht als einfache Beleidigung geahndet werden können, weil der persönliche Bezug zum Adressaten der Beleidigung fehlt.

SEHSCHWÄCHE Doch wird die neueste Maßnahme der Regierungskoalition im Kampf gegen den Judenhass tatsächlich etwas verbessern? Für den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, schließt die Maßnahme zwar eine Lücke. Bislang wüssten die meisten Absender von Hassbotschaften nur zu genau, wie sie es anstellen müssen, um strafrechtlichen Konsequenzen zu entgehen.

Allerdings genüge die Gesetzesverschärfung allein nicht; die Strafverfolgungsbehörden müssten noch mehr für Antisemitismus sensibilisiert werden und das Strafrecht auch konsequent anwenden.
Vor Beginn des Schawuotfestes sei beim Zentralrat »eine Masse von Mails eingetroffen, die erschreckend war. Vor allem aber ist die Zahl der Hasskommentare auf unseren Social-Media-Kanälen explodiert«, erklärte Schuster gegenüber dieser Zeitung.

Kritisch sieht der Zentralratspräsident die Reaktion von Polizei und Justiz auf antisemitische Vorfälle in Deutschland. Es gebe »auf dem rechten Auge eine gewisse Sehschwäche«. Die habe sich nicht nur bei den wütenden Protesten gegen Israel in den vergangenen Tagen gezeigt, sondern auch bei den Demonstrationen der Corona-Kritiker. Er hoffe, so Schuster, dass der neue Paragraf im Strafgesetzbuch auf Trittbrettfahrer eine abschreckende Wirkung haben werde.

POLIZEI Auch die Polizei werde der Herausforderung Antisemitismus nicht immer gerecht. Er erwarte gerade bei Aufrufen zu Gewalt, so Schuster, dass die Polizei Ermittlungen einleite und Vorfälle auch zur Anzeige bringe. Andernfalls könnten auch keine Strafen gegen die Urheber verhängt werden.

Zudem fordert Schuster die Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinition zum Antisemitismus, die Einsetzung von Antisemitismusbeauftragten bei den Staatsanwaltschaften und mehr Fortbildung der Justiz bei den Themen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus.

Josef Schuster sieht die Reaktion von Polizei und Justiz auf antisemitische Vorfälle kritisch.

Für Bayerns Ministerpräsidenten und CSU-Vorsitzenden Markus Söder sind weitere Strafrechtsverschärfungen hingegen eine Option. »Antisemitismus – auch der Alltagsantisemitismus – ist ein schweres Vergehen. Da sollten wir auch mit höheren Strafen operieren«, sagte der bayerische Ministerpräsident den Zeitungen der »Funke Mediengruppe«. Zuvor hatte Söder auch für eine schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber plädiert, die antisemitische Parolen verbreiteten. »Wir müssen auch konsequent sein«, meinte er.

CDU-Chef Armin Laschet warnte aber davor, nur auf den Judenhass unter Zuwanderern zu schauen und alles andere auszublenden. Auch nach der Befreiung von Auschwitz habe es weiter Antisemitismus gegeben. »Er war in Deutschland immer da«, sagte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident am Donnerstag vergangener Woche im Düsseldorfer Landtag.

WUNSCHDENKEN Überhaupt erscheint die Forderung Söders angesichts der jüngsten Abschiebezahlen eher wie Wunschdenken. Demnach wurden im ersten Quartal 2021 aus Deutschland 2880 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben. Zwei Jahre zuvor waren es im gleichen Zeitraum noch 5136 gewesen.

Der Präsident des Zentralrats warnte davor, den Blick nur auf den importierten Antisemitismus zu richten.

Josef Schuster sieht den Abschiebevorschlag des bayerischen Regierungschefs dennoch mit Wohlwollen. »Wenn unser rechtliches Instrumentarium das erlaubt, dann wäre das ein starkes Signal an alle Extremisten. Je empfindlicher die Strafen sind und je konsequenter Straftaten verfolgt werden, umso abschreckender wirkt das auch«, sagte der Zentralratspräsident der »Augsburger Allgemeinen«.

Er warnte dennoch davor, den Blick nur auf den importierten Antisemitismus zu richten. »Ich behaupte nicht, dass es unter den Zugewanderten keinen Hass auf uns Juden gibt. Viele dieser Menschen haben den Antisemitismus quasi mit der Muttermilch aufgesogen.« Er glaube aber nicht, dass der muslimische Antisemitismus durch die Migration nach Deutschland stark zugenommen habe, betonte Schuster.

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