Rechtsradikalismus

Institut für Menschenrechte sieht Voraussetzungen für AfD-Verbot erfüllt

Wahlplakat der AfD (2021) Foto: picture alliance / ZB

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD als erfüllt an. In einer aktuellen Analyse des Instituts, das den gesetzlichen Auftrag zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen hat, heißt es, die Partei gehe »zur Durchsetzung ihrer rassistischen und rechtsextremen Ziele« aktiv und planvoll vor.

Beispielsweise arbeite die AfD daran, »die Grenzen des Sagbaren und damit den Diskurs so zu verschieben, dass eine Gewöhnung an ihre rassistischen national-völkischen Positionen - auch im öffentlichen und politischen Raum - erfolgt«.

Insgesamt bemühe sich die Partei darum, die in Artikel 1 des Grundgesetzes verankerten Garantien zu beseitigen. Dort heißt es: »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.«

Bewusstsein für Gefahr In der Analyse mit dem Titel »Warum die AfD verboten werden könnte, Empfehlungen an Staat und Politik« heißt es weiter: »Es ist von elementarer Bedeutung für die Verteidigung der unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte und damit der freiheitlich demokratischen Grundordnung, dass das Bewusstsein für die Gefahr, die von der AfD ausgeht, sowohl gesamtgesellschaftlich als auch auf staatlicher Seite zunimmt und staatliche und politische Akteure entsprechend handeln.« Dieser Gefahr könne nur effektiv begegnet werden, »wenn sich die anderen Parteien auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen unmissverständlich von der AfD abgrenzen«.

Der Autor der Analyse, Hendrik Cremer, betonte, das Institut spreche sich nicht für einen Antrag auf ein Parteiverbot aus. Es gehe dem DIMR vielmehr darum, eine »Leerstelle« in der gesellschaftlichen und juristischen Debatte zu füllen. »Wir empfehlen den Antragsberechtigten laufend Material aufzubereiten, um auch handlungsfähig zu sein«, fügte er hinzu.

Das DIMR ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Das Institut wird aus dem Haushalt des Bundestags finanziert.

Als verfassungswidrig gelten Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt. Notwendig sind zudem konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von dieser Partei verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint. dpa

Hass auf der Bühne

»Hofnarr der Hamas«: Bassem Youssef tritt heute in Berlin auf

Der amerikanisch-ägyptische Comedian relativiert die Hamas-Verbrechen vom 7. Oktober und verbreitet Verschwörungsmythen über Israel. Nun werden Forderungen nach einer Absage seiner Vorstellung im Tempodrom laut

von Imanuel Marcus  11.06.2026 Aktualisiert

Ramallah

Externe Prüfung geht von Ende der palästinensischen Terror-Renten aus

Vorläufige Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Sozialleistungen der PA nicht mehr an die Dauer von Haftstrafen sogenannter »Märtyrer« gekoppelt sind

 11.06.2026

Tirana

Tausende protestieren gegen Kushner-Projekt an der Adria

In der albanischen Hauptstadt gehen Tausende Menschen auf die Straße, um ihre Stimme gegen das umstrittene Bauvorhaben an der Adriaküste zu erheben

 11.06.2026

Nahost

USA greifen erneut Ziele im Iran an, Teheran meldet Attacken auf US-Stützpunkte

Präsident Trump sagt, die USA hätten den Iran »heftig getroffen«. Für den Fall, dass Teheran einem von Washington vorgeschlagenen Abkommen nicht zustimmt, droht er mit weiteren Angriffen

 11.06.2026

Berlin

»Wenn Alice Weidel Kanzlerin wird, bin ich weg!« 

Der Kabarettist Dieter Nuhr sagt, er halte es für einen Fehler, die AfD politisch konsequent auszuschließen. Die Dämonisierung der Partei habe ihr eher genützt

 10.06.2026 Aktualisiert

Berlin

Dieter Nuhr erhält den Leo-Baeck-Preis

Der Kabarettist ist mit dem Leo-Baeck-Preis ausgezeichnet worden. Zentralratspräsident Josef Schuster würdigte den Kabarettisten für seinen entschiedenen Einsatz gegen Antisemitismus

von Detlef David Kauschke  10.06.2026

Leo-Baeck-Preis

»Seine Arbeit hat rettende Relevanz«

Ahmad Mansour lobte in seiner Laudatio auf Dieter Nuhr den Mut und die intellektuelle Unbestechlichkeit des Kabarettisten. Eine Dokumentation

von Ahmad Mansour  10.06.2026

Rede

»Sie beweisen Zivilcourage und folgen mit ihrem Mut dem Beispiel von Leo Baeck«

Zentralratspräsident Schuster hob bei der Vergabe des Leo-Baeck-Preises Dieter Nuhrs ebenso fairen wie kompetenten Blick auf den jüdischen Staat hervor

von Josef Schuster  10.06.2026

Berlin

»Ich bin stolz! Sehr stolz«

Dieter Nuhr ist mit dem Leo-Baeck-Preis des Zentralrats der Juden geehrt worden. Wir dokumentieren hier exklusiv seine Rede im Wortlaut

von Dieter Nuhr  10.06.2026