Rechtsradikalismus

Institut für Menschenrechte sieht Voraussetzungen für AfD-Verbot erfüllt

Wahlplakat der AfD (2021) Foto: picture alliance / ZB

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD als erfüllt an. In einer aktuellen Analyse des Instituts, das den gesetzlichen Auftrag zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen hat, heißt es, die Partei gehe »zur Durchsetzung ihrer rassistischen und rechtsextremen Ziele« aktiv und planvoll vor.

Beispielsweise arbeite die AfD daran, »die Grenzen des Sagbaren und damit den Diskurs so zu verschieben, dass eine Gewöhnung an ihre rassistischen national-völkischen Positionen - auch im öffentlichen und politischen Raum - erfolgt«.

Insgesamt bemühe sich die Partei darum, die in Artikel 1 des Grundgesetzes verankerten Garantien zu beseitigen. Dort heißt es: »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.«

Bewusstsein für Gefahr In der Analyse mit dem Titel »Warum die AfD verboten werden könnte, Empfehlungen an Staat und Politik« heißt es weiter: »Es ist von elementarer Bedeutung für die Verteidigung der unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte und damit der freiheitlich demokratischen Grundordnung, dass das Bewusstsein für die Gefahr, die von der AfD ausgeht, sowohl gesamtgesellschaftlich als auch auf staatlicher Seite zunimmt und staatliche und politische Akteure entsprechend handeln.« Dieser Gefahr könne nur effektiv begegnet werden, »wenn sich die anderen Parteien auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen unmissverständlich von der AfD abgrenzen«.

Der Autor der Analyse, Hendrik Cremer, betonte, das Institut spreche sich nicht für einen Antrag auf ein Parteiverbot aus. Es gehe dem DIMR vielmehr darum, eine »Leerstelle« in der gesellschaftlichen und juristischen Debatte zu füllen. »Wir empfehlen den Antragsberechtigten laufend Material aufzubereiten, um auch handlungsfähig zu sein«, fügte er hinzu.

Das DIMR ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Das Institut wird aus dem Haushalt des Bundestags finanziert.

Als verfassungswidrig gelten Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt. Notwendig sind zudem konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von dieser Partei verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint. dpa

Libanon

Suche nach sterblichen Überresten von Ron Arad gescheitert

Nach Angaben des israelischen Militärs landeten Kommandos in der Ortschaft Nabi Chit. Dort durchsuchten sie unter anderem einen Friedhof nach möglichen Hinweisen auf den Verbleib des Vermissten

 07.03.2026

USA

New York: Frau des Bürgermeisters gefallen Social-Media-Beiträge, die den 7. Oktober feierten

Einige der Posts stammten von israelfeindlichen Organisationen und stellten die Massaker in Israel als angeblichen Widerstand dar

 07.03.2026

Sicherheit

Israel verschärft Schutz für Botschaften im Ausland

Ein vereitelter Anschlag auf die israelische Botschaft in Aserbaidschan und eine Synagoge in Baku zeigen, warum die Maßnahmen als notwendig angesehen werden

 07.03.2026

Teheran

Iran bittet arabische Nachbarn um Entschuldigung – und setzt Angriffe fort

Die widersprüchlichen Signale werden als Anzeichen dafür angesehen, dass die politische Führung derzeit nur begrenzten Einfluss auf Teile des Militärs hat

 07.03.2026

Berlin

»Freiheit für den Iran«: Kundgebung am Brandenburger Tor

Demonstranten fordern Demokratie und erinnern an Tote und Gefangene

 07.03.2026

München

Vorfall am israelischen Generalkonsulat

Nach Steinwürfen gegen die diplomatische Vertretung kommt es zu einem Polizeieinsatz

 07.03.2026

Washington

Trump droht Iran mit »vollständiger Zerstörung«

Teheran werde heute »sehr hart getroffen«, sagt der amerikanische Präsident. »Iran ist nicht länger der Rüpel des Nahen Ostens, sondern stattdessen dessen Verlierer.«

 07.03.2026

Berlin

Bundesrat will Hakenkreuz-Schmierereien an Schulen bestrafen

Die Nutzung von verfassungsfeindlichen Kennzeichen durch Schüler soll strafbar werden. Der israelische Botschafter begrüßt den Schritt

 06.03.2026

Washington D.C.

Bodentruppen im Iran? Trump spricht von »Zeitverschwendung«

Grundsätzlich ausschließen wollte die US-Regierung den Einsatz von Bodentruppen im Iran bislang nicht. Jetzt reagiert Präsident Trump auf Äußerungen des iranischen Außenministers zu dem Thema

 06.03.2026