Der britische Verleger Peter McGee, der in seiner wöchentlichen Publikation »Zeitungszeugen« ein Extrablatt mit Passagen aus Adolf Hitlers Mein Kampf veröffentlichen wollte, hat sich von seinem Vorhaben teilweise zurückgezogen.
Damit reagiert er auf eine gerichtliche Entscheidung vom 25. Januar. Und kommt somit dem Freistaat Bayern zuvor, der als Rechtsnachfolger des Eher-Verlags der Nationalsozialisten die Urheberrechte an dem Buch hat. Das bayerische Finanzministerium hatte angekündigt, Exemplare der »Zeitungszeugen« beschlagnahmen zu lassen, sollte McGee Teile von Hitlers Buch veröffentlichen.
Unleserlich Laut McGee würden in dem Extrablatt, das sich, wie der Titel verrät, mit dem »unleserlichen Buch« befasst, zwar Auszüge abgedruckt, diese seien aber vernebelt und damit unleserlich gemacht, sodass der Leser nur den Kommentar daneben sehen könne.
Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, begrüßte in einem Interview mit Focus-Online diesen Schritt, beadauerte aber zugleich, dass er »nur aus rechtlichen Gründen und nicht aus Verantwortung heraus passiert« sei.
Schon 2009 hatte das Finanzministerium Exemplare der Zeitungszeugen beschlagnahmt, da es Unklarheiten mit den Urheberrechten gegeben hatte.
»Zeitungszeugen«, das vom britischen Verlagshaus Albertas Limited herausgegeben wird und unter dem Motto »Geschichte erlesen von 1933–1945« Publikationen aus der NS-Zeit veröffentlicht, war zum ersten Mal 2009 in Deutschland erschienen. Das Projekt wird von einem Expertenkreis unterstützt, zu dem Historiker wie Peter Longerich und Wolfgang Benz gehören. ja