Einspruch!

Mal ein Lob für Brüssel

Am 1. Juni hat das Europäische Parlament auf Initiative des European Jewish Congress eine Resolution verabschiedet, welche die Mitgliedsstaaten auffordert, die Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) anzuerkennen und anzuwenden. Die Resolution beschreibt Antisemitismus zutreffend als ernste Gefahr.

Die IHRA definiert ihn zunächst allgemein als von Hass geprägte Wahrnehmung von Juden, die sich gegen Menschen, Eigentum und jüdische Institutionen richtet. Beispiele sind eine aggressive ideologische oder religiöse Haltung gegen Juden, Holocaustleugnung oder der Vergleich Israels mit den Nazis. Die Resolution selbst kann rechtlich nicht bindend sein. Sie fordert die Mitgliedsstaaten aber auf, ihr rechtliche Geltung zu verschaffen. Auch werden Gerichte sie sicher bei der Anwendung bestehenden Rechts (etwa Strafrecht oder Presserecht) beachten.

Risiko Den Schritt der Parlamentarier halte ich für richtig und wichtig. Gut, dass eine jüdische Initiative aufgegriffen wird. Gut, dass wir Teil der Diskussion und politischen Meinungsbildung sind und nicht nur Objekt derselben. Aber als Risiko bleibt: Gesetzgeber oder Richter könnten den offenen Charakter der Definition verkennen und sie als abschließend betrachten. Die immer neuen Mutationen des hässlichen Virus Antisemitismus verlangen aber ein immer neues Erkennen seiner Erscheinungsformen.

Die praktische Erfahrung zeigt ein weiteres Problem: zuverlässig zu erkennen, dass von Juden die Rede ist. Es gibt unter Antisemiten populäre Sprechcodes, etwa: »Die Banker der Ostküste steuern die USA« oder »die Gruppe, die weltweit die Presse kontrolliert«. Das haben sie in der Vergangenheit bereits zur Umgehung bestehender Gesetze oder in der politischen Diskussion perfide praktiziert. Die IHRA-Definition und die Parlamentsresolution befassen sich damit leider nicht. Dieser Herausforderung werden sich Gesetzgeber, Richter und wir alle also unvermindert stellen müssen.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied der Jüdischen Gemeinde Göttingen.

Johann Wadephul

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