Gesetz

Lücke bei Ghettorenten

Kinder und Jugendliche im jüdischen Ghetto von Warschau Foto: dpa

»Nahezu abgeschlossen« ist die Zahlung bislang ausstehender Ghettorenten, teilt Peter Weiß, rentenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, mit. Auch seine SPD-Kollegin Kerstin Griese sagt, die Anträge seien überwiegend abgearbeitet, »nur noch 900 Fälle sind offen«.

Eine Lücke im sich seit Jahrzehnten hinziehenden Streit um die Auszahlung der Altersgelder für Menschen, die in nationalsozialistischen Ghettos gearbeitet haben, gibt es aber immer noch. »Beim Ghettorentengesetz ist leider einiges schiefgelaufen«, sagt Linke-Politikerin Ulla Jelpke, und in der Sache wollen ihr zumindest Grüne und Sozialdemokraten nicht widersprechen. Jelpke und ihre Fraktionskollegin Azize Tank hatten am vergangenen Donnerstag den »Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto« in den Bundestag eingebracht. Es geht »vor allem um Roma und Juden, die nach der Flucht aus dem Ghetto noch nicht 14 Jahre alt waren«, wie Azize Tank sagt.

»wartezeit« Dem politischen Willen, auch dieser Personengruppe – ihre Größe wird auf noch etwa 2000 Menschen geschätzt – endlich die längst überfällige Zahlung einer Rente für die von ihr geleistete Arbeit zukommen zu lassen, stehen rechtliche Probleme entgegen. Um eine Rente zu erhalten, muss nämlich eine sogenannte »Wartezeit« von fünf Jahren erfüllt sein, man muss also mindestens fünf Jahre gearbeitet haben: Da kein Ghetto länger als vier Jahre existierte, muss der Antragsteller noch andere Arbeit nachweisen. Das stellte sich bei vielen damals jugendlichen Roma, Sinti und Juden, die überwiegend heute in Polen leben, als schwierig heraus; ein Rentenanspruch existiert erst ab dem 14. Lebensjahr.

Was die Linke in ihrem Gesetzesentwurf vorschlägt, ist eine sogenannte »Wartezeitfiktion«: Mit diesem Kniff könnten frühere Ghettoarbeiter, »unabhängig von späteren, in der deutschen Rentenversicherung anrechenbaren Beitragszeiten«, ihre Rente erhalten, wie es heißt.

härtefallfonds »Das ist ein sicher gut gemeinter, aber keineswegs gut gemachter Vorschlag«, sagt Kerstin Griese (SPD). Sie schlägt stattdessen einen Härtefallfonds für die betroffenen Menschen vor. Und Peter Weiß (CDU) denkt an »die Möglichkeit, durch individuelle Nachzahlungen die 60-monatige Wartefrist zu erreichen«.

Einzig Markus Kurth (Grüne) sieht im Linke-Vorschlag einen »gangbaren Weg« – zumal ja die Menschen, um die es geht, hochbetagt sind. Zum 30. Januar 2016 hatte ein Appell des Verbandes der Jüdischen Glaubensgemeinschaften in Polen und der Vereinigung der Roma in Polen auf die Dringlichkeit aufmerksam gemacht. Der Gesetzesentwurf der Linken ist nach erster Lesung im Bundestag in die Ausschüsse weitergeleitet worden.

Ina Czyborra

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