Der Prozess um den gewaltsamen Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird an diesem Montag (11 Uhr) nach dreiwöchiger Sommerpause fortgesetzt. In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt muss sich Stephan Ernst wegen Mordes und sein Mitangeklagter Markus H. wegen Beihilfe verantworten. In dieser Woche sind drei Verhandlungstage terminiert.
ZEUGENAUSSAGE Während am Montag nach Angaben einer Sprecherin Urkunden verlesen werden sollen, wird am Dienstag die Zeugenaussage eines Sohnes von Lübcke erwartet. Die Familie des getöteten Politikers – seine Witwe und zwei Söhne – nehmen als Nebenkläger an dem Verfahren teil. Damit kommt in dem Verfahren ein Angehöriger des Opfers zu Wort.
Die Prozesstage vor der Sommerpause hatten vor allem unter dem Eindruck der Vernehmungsvideos gestanden, in denen sich Stephan E. von Kriminalbeamten sowie vor einem Ermittlungsrichter zu der Tat geäußert hatte.
Die Anklage wirft E. vor, aus rechtsextremistischen Motiven heraus die Tat begangen zu haben. Lübcke war seit dem Jahr 2015 wegen seines Einsatzes für Flüchtlinge wiederholt bedroht worden.
TATVERSION Während er in der ersten Vernehmung gestanden hatte, als Einzeltäter gehandelt und Lübcke im Juli 2019 auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen zu haben, schilderte er in den folgenden Vernehmungen eine andere Tatversion. Danach war er mit Markus H. zu Lübcke gefahren, um ihn einzuschüchtern und zu schlagen oder zu treten. Der Schuss habe sich versehentlich gelöst, als H. die Waffe hielt.
Ernsts Anwälte hatten vor der Sommerpause angekündigt, ihr Mandant werde sich ausführlich einlassen – nach Angaben des Gerichts vermutlich bereits in dieser Woche am Donnerstag. dpa