Justiz

Längst nicht fertig

Auch 72 Jahre nach der Schoa gibt es noch Täter, die leben und die noch nie vor Gericht standen. Foto: imago

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat gegen zwei ehemalige Angehörige der SS Anklage wegen Beihilfe zum Mord in mehreren Hundert Fällen erhoben. Die Männer sollen für die Bewachung des KZs Stutthof sowie für die Begleitung und Beaufsichtigung der Arbeitskommandos außerhalb des Lagers zuständig gewesen sein. Sie haben zugegeben, als Wachmänner in Stutthof gewesen zu sein, bestreiten aber eine Beteiligung an Tötungshandlungen.

Die heute 92 und 93 Jahre alten Männer waren während ihrer Dienstzeit keine 21 Jahre alt. Kommt es zu einem Prozess, werden sie sich daher vor einer Jugendkammer des Landgerichts Münster verantworten müssen.

TÖTUNGSMETHODEN Nach Angaben der israelischen Gedenkstätte Yad Vashem kamen in Stutthoff mindestens 65.000 Menschen ums Leben. Sie wurden erschlagen, zu Tode gequält, erschossen, erhängt, durch Benzin- und Phenolinjektionen getötet, in Gaskammern und abgedichteten Zugwaggons mittels Zyklon B ermordet. Viele starben auch infolge elender Zustände: Im Lager herrschten mangelhafte hygienische Verhältnisse, unzureichende Nahrung, schwerste körperliche Zwangsarbeit, ungenügende Unterbringung und keine den Witterungsverhältnissen halbwegs angemessene Kleidung.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass diese Zustände auf Betreiben von Lagerleitung und SS-Führung gezielt so schlecht waren, dass mehrere Hundert Gefangene durch die hierdurch verursachten Krankheiten, beispielsweise Typhus und Fleckfieber, und die fehlende medizinische Versorgung ums Leben kamen. Im Winter 1943/44 wurde eine unbekannte Anzahl von Gefangenen getötet, indem man sie bewusst erfrieren ließ.

Die angeklagten SS-Männer behaupten, von den Morden nichts gewusst und erst nach dem Krieg davon erfahren zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Laut der Anklage sollen die Männer »Kenntnis von sämtlichen Tötungsmethoden« gehabt haben. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass den Angeschuldigten bewusst war, dass diese Tötungsmethoden bei einer Vielzahl von Menschen angewandt wurden und dass auf diese Weise und mit dieser Regelmäßigkeit nur getötet werden konnte, wenn die Opfer durch Gehilfen wie sie bewacht wurden.

Nun muss das Landgericht Münster über die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen die zwei Männer entscheiden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem vergangenen Jahr stehen die Chancen für eine Verurteilung heute besser als bisher.

Gröning-Urteil In dem Prozess gegen den SS-Mann Oskar Gröning hatte der BGH geurteilt, dass SS-Angehörige, die in Konzentrations- und Vernichtungslagern funktionell in den arbeitsteilig organisierten, systematischen Massenmord eingebunden waren, Beihilfe zum Mord geleistet haben. Gröning wurde im Juli 2015 mit dieser Argumentation vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt.

Der frühere SS-Mann ist als »Buchhalter von Auschwitz« bekannt geworden und hat gestanden, Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. Mit dem Urteil wurde die jahrzehntelange Praxis gekippt, einen konkreten Einzeltatnachweis für eine Verurteilung zu verlangen.

Die damalige BGH-Entscheidung könnte richtungsweisend für den Prozess in Münster sein: Die Staatsanwaltschaft muss den Beschuldigten keine konkrete Beihilfe zum Mord nachweisen, sondern kann ar-gumentieren, dass ihre Tätigkeit im KZ Stutthof bereits Beihilfe zum Mord war.

Ob es allerdings zu einem Prozess kommt, hängt auch davon ab, ob die Angeklagten verhandlungsfähig sind. Genauso bleibt fraglich, ob die Männer im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe antreten müssen. Der heute 96-jährige Gröning galt als haftunfähig und musste bislang noch keinen Tag seiner Strafe verbüßen. Erst vergangene Woche hat das Oberlandesgericht Celle ihn jedoch für vollzugstauglich erklärt. Allmählich stößt die Strafverfolgung von NS-Verbrechern an biologische Grenzen.

Für den Jüdischen Weltkongress begrüßte dessen Präsident Ronald S. Lauder den Beschluss zum Haftantritt Grönings. »Es ist nie zu spät für Gerechtigkeit«, erklärte Lauder.

LETZTE CHANCE Das Simon Wiesenthal Center begrüßte in einer Stellungnahme die Anklage gegen die beiden Männer. In den vergangenen Monaten hat das Center 18 Überlebende aus dem Lager Stutthof ausfindig gemacht und damit die Vorbereitung der Anklage unterstützt.

Bereits vor dem Gröning-Urteil hatten die Ermittler der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen begonnen, gezielt nach weiteren KZ-Wächtern zu su-chen. Anlass war die Verurteilung des früheren Wärters im KZ Sobibor, John Demjanjuk, im Mai 2011 durch das Landgericht München gewesen.

Ende letzten Jahres wurden Vorermittlungen gegen zwölf mutmaßliche NS-Täter abgeschlossen und an die zuständigen Staatsanwaltschaften übergeben. Neben den Fällen in Münster sind derzeit Verfahren in Frankfurt am Main, Gera, Oldenburg, Celle und Osnabrück anhängig. In Frankfurt, Gera und Oldenburg geht es um SS-Wachmänner, die in Auschwitz und Majdanek eingesetzt waren. Auch in diesen Fällen könnte die neue Rechtsprechung des BGH zum Tragen kommen.

Washington D.C.

USAID-Ermittlungen: Mehr UNRWA-Mitarbeiter waren am 7. Oktober beteiligt

Drei UNWRA-Lehrern sowie einem Sozialarbeiter der Organisation wird vorgeworfen, entweder an terroristischen Aktivitäten beteiligt gewesen zu sein oder Geiseln festgehalten zu haben

 04.05.2026

Großbritannien

Regierung erwägt Einschränkungen bei israelfeindlichen Demonstrationen

Premierminister Keir Starmer verweist auf eine zunehmende Bedrohungslage für jüdische Gemeinden im Land. Insbesondere Parolen wie »Globalize the Intifada« müssten geahndet werden

 04.05.2026

Sydney

Nach Anschlag von Bondi Beach: Anhörungen zu Antisemitismus beginnen

In den kommenden Monaten sollen zahlreiche Betroffene ihre persönlichen Erfahrungen schildern und damit zur Untersuchung des wachsenden Judenhasses im Land beitragen

 04.05.2026

Washington D.C.

Trump kündigt Eskorte für Schiffe in Straße von Hormus an

Die Operation unter dem Namen »Project Freedom« soll heute beginnen. Das iranische Regime warnt vor einer Eskalation

 04.05.2026

Glosse

Wie wird man ein anständiger Antisemit? Tipps und Tricks für Judenhasser

Eine Handreichung

von Daniel Neumann  03.05.2026

Meinung

Wir haben ein Problem – und wir müssen endlich darüber reden

Ein Weckruf über verfehlte Migration, ausländische Einflussnahme und das ohrenbetäubende Schweigen der »Progressiven«

von Jacques Abramowicz  02.05.2026

Mittelmeer

Gaza-Flottille legt ungeplant auf Kreta an

Außenministerium in Jerusalem: Terrorverdacht gegen einen der Teilnehmer – zwei Aktivisten werden nach Israel gebracht

 01.05.2026

Bundesrats-Vorstoß

Zentralrat: Aufruf zur Vernichtung Israels soll strafbar sein

Bericht: Die Bundesländer Berlin und Brandenburg haben noch keine abschließende Position festgelegt

 01.05.2026 Aktualisiert

Jüdische Gemeinden

Das neue angstvolle »Normal«

Wie haben sich der 7. Oktober 2023 und die jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten ausgewirkt? Der neue Lagebericht des Zentralrats der Juden in Deutschland

von Katrin Richter  01.05.2026