Justiz

Längst nicht fertig

Auch 72 Jahre nach der Schoa gibt es noch Täter, die leben und die noch nie vor Gericht standen. Foto: imago

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat gegen zwei ehemalige Angehörige der SS Anklage wegen Beihilfe zum Mord in mehreren Hundert Fällen erhoben. Die Männer sollen für die Bewachung des KZs Stutthof sowie für die Begleitung und Beaufsichtigung der Arbeitskommandos außerhalb des Lagers zuständig gewesen sein. Sie haben zugegeben, als Wachmänner in Stutthof gewesen zu sein, bestreiten aber eine Beteiligung an Tötungshandlungen.

Die heute 92 und 93 Jahre alten Männer waren während ihrer Dienstzeit keine 21 Jahre alt. Kommt es zu einem Prozess, werden sie sich daher vor einer Jugendkammer des Landgerichts Münster verantworten müssen.

TÖTUNGSMETHODEN Nach Angaben der israelischen Gedenkstätte Yad Vashem kamen in Stutthoff mindestens 65.000 Menschen ums Leben. Sie wurden erschlagen, zu Tode gequält, erschossen, erhängt, durch Benzin- und Phenolinjektionen getötet, in Gaskammern und abgedichteten Zugwaggons mittels Zyklon B ermordet. Viele starben auch infolge elender Zustände: Im Lager herrschten mangelhafte hygienische Verhältnisse, unzureichende Nahrung, schwerste körperliche Zwangsarbeit, ungenügende Unterbringung und keine den Witterungsverhältnissen halbwegs angemessene Kleidung.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass diese Zustände auf Betreiben von Lagerleitung und SS-Führung gezielt so schlecht waren, dass mehrere Hundert Gefangene durch die hierdurch verursachten Krankheiten, beispielsweise Typhus und Fleckfieber, und die fehlende medizinische Versorgung ums Leben kamen. Im Winter 1943/44 wurde eine unbekannte Anzahl von Gefangenen getötet, indem man sie bewusst erfrieren ließ.

Die angeklagten SS-Männer behaupten, von den Morden nichts gewusst und erst nach dem Krieg davon erfahren zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Laut der Anklage sollen die Männer »Kenntnis von sämtlichen Tötungsmethoden« gehabt haben. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass den Angeschuldigten bewusst war, dass diese Tötungsmethoden bei einer Vielzahl von Menschen angewandt wurden und dass auf diese Weise und mit dieser Regelmäßigkeit nur getötet werden konnte, wenn die Opfer durch Gehilfen wie sie bewacht wurden.

Nun muss das Landgericht Münster über die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen die zwei Männer entscheiden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem vergangenen Jahr stehen die Chancen für eine Verurteilung heute besser als bisher.

Gröning-Urteil In dem Prozess gegen den SS-Mann Oskar Gröning hatte der BGH geurteilt, dass SS-Angehörige, die in Konzentrations- und Vernichtungslagern funktionell in den arbeitsteilig organisierten, systematischen Massenmord eingebunden waren, Beihilfe zum Mord geleistet haben. Gröning wurde im Juli 2015 mit dieser Argumentation vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt.

Der frühere SS-Mann ist als »Buchhalter von Auschwitz« bekannt geworden und hat gestanden, Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. Mit dem Urteil wurde die jahrzehntelange Praxis gekippt, einen konkreten Einzeltatnachweis für eine Verurteilung zu verlangen.

Die damalige BGH-Entscheidung könnte richtungsweisend für den Prozess in Münster sein: Die Staatsanwaltschaft muss den Beschuldigten keine konkrete Beihilfe zum Mord nachweisen, sondern kann ar-gumentieren, dass ihre Tätigkeit im KZ Stutthof bereits Beihilfe zum Mord war.

Ob es allerdings zu einem Prozess kommt, hängt auch davon ab, ob die Angeklagten verhandlungsfähig sind. Genauso bleibt fraglich, ob die Männer im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe antreten müssen. Der heute 96-jährige Gröning galt als haftunfähig und musste bislang noch keinen Tag seiner Strafe verbüßen. Erst vergangene Woche hat das Oberlandesgericht Celle ihn jedoch für vollzugstauglich erklärt. Allmählich stößt die Strafverfolgung von NS-Verbrechern an biologische Grenzen.

Für den Jüdischen Weltkongress begrüßte dessen Präsident Ronald S. Lauder den Beschluss zum Haftantritt Grönings. »Es ist nie zu spät für Gerechtigkeit«, erklärte Lauder.

LETZTE CHANCE Das Simon Wiesenthal Center begrüßte in einer Stellungnahme die Anklage gegen die beiden Männer. In den vergangenen Monaten hat das Center 18 Überlebende aus dem Lager Stutthof ausfindig gemacht und damit die Vorbereitung der Anklage unterstützt.

Bereits vor dem Gröning-Urteil hatten die Ermittler der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen begonnen, gezielt nach weiteren KZ-Wächtern zu su-chen. Anlass war die Verurteilung des früheren Wärters im KZ Sobibor, John Demjanjuk, im Mai 2011 durch das Landgericht München gewesen.

Ende letzten Jahres wurden Vorermittlungen gegen zwölf mutmaßliche NS-Täter abgeschlossen und an die zuständigen Staatsanwaltschaften übergeben. Neben den Fällen in Münster sind derzeit Verfahren in Frankfurt am Main, Gera, Oldenburg, Celle und Osnabrück anhängig. In Frankfurt, Gera und Oldenburg geht es um SS-Wachmänner, die in Auschwitz und Majdanek eingesetzt waren. Auch in diesen Fällen könnte die neue Rechtsprechung des BGH zum Tragen kommen.

Kiev

Israelischer Unternehmer klagt gegen Selenskyj

Timur Mindich reicht Klage gegen ein Präsidialdekret ein, mit dem persönliche Sanktionen gegen ihn verhängt worden waren

 21.05.2026

Sachsen-Anhalt

Szenario: Gegängelte Bildung, mehr rechte Gewalt mit AfD-Regierung

Laut Umfragen könnte die AfD im September in Sachsen-Anhalt an die Regierung kommen. Was das für Auswirkungen hätte, hat die Amadeu Antonio Stiftung skizziert

von Lukas Philippi  21.05.2026

Meinung

Iranischer Staatsterror: Zeit zu handeln, Herr Bundeskanzler!

Die Islamische Revolutionsgarde des Iran wollte den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft zufolge Josef Schuster und Volker Beck ermorden lassen. Das darf nicht ohne Konsequenzen bleiben

von Michael Thaidigsmann  21.05.2026

Berlin

Zentralrat der Juden distanziert sich von Itamar Ben-Gvir

Ein Video des rechtsextremen israelischen Ministers sorgt weltweit für Empörung. Auch die Vertretung der Juden in Deutschland äußert sich

 21.05.2026

Hamburg

Teheraner Regime soll Ermordung von Josef Schuster geplant haben

Das iranische Mord-Komplott richtete sich auch gegen den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck

 21.05.2026 Aktualisiert

Berlin

Zentralrat startet Initiative gegen Antisemitismus im Fußball

Slogans wie »Aus Liebe zum Spiel. Gegen Antisemitismus« sowie »Mitfiebern. Gegen Antisemitismus« sollen zum DFB-Pokalfinale auf digitalen Werbetafeln zu sehen sein

 21.05.2026

Tacheles-Preis

»Ihr prägt den Journalismus. Ihr prägt unser Land«

WELT-Chefredakteur Helge Fuhst hielt die Laudatio auf die Jüdische Allgemeine. Eine Dokumentation

von Helge Fuhst  21.05.2026

Nahost

Strategische Oberhand

War der Krieg gegen das iranische Regime ein Fehlschlag? Eine Analyse

von Michael Wolffsohn  21.05.2026

Dokumentation

»Mehr Mut zu unbequemen Wahrheiten!«

Die Jüdische Allgemeine ist mit dem Tacheles-Preis ausgezeichnet worden. Hier dokumentieren wir die Dankesrede von JA-Chefredakteur Philipp Peyman Engel

von Philipp Peyman Engel  21.05.2026