EILMELDUNG! USA greifen Ziele im Iran an. Teheran reagiert mit Gegenschlägen

Wiesbaden

Kritik an Beschluss

Eine Maschine der Kuwait Airways Foto: dpa

Gegen den Beschluss des Frankfurter Landgerichts, dass es der Fluggesellschaft Kuwait Airways »nicht zumutbar« sei, gegen die Landesgesetze des Emirats zu verstoßen und Israelis zu befördern, wehrt sich nun auch der Hessische Landtag.

Mit den Stimmen aller Parteien, also von SPD, CDU, FDP, Grünen und Linken, verurteilt der Landtag die »eindeutig antisemitische« Politik Kuwaits und fordert die Bundesregierung auf, »zu prüfen, welche gesetzgeberischen Möglichkeiten bestehen, Dienstleistern, die auf dieser gesetzlichen Grundlage des Emirates Kuwait agieren, die Erbringung von Dienstleistungen und Waren in Deutschland zu untersagen«. Das könnte ein Verbot von Start- und Landerechten für Kuwait Airways in ganz Deutschland bedeuten.

Unverständnis Das Landgericht Frankfurt hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass Kuwait Airways nicht zur Mitnahme von Israelis gezwungen werden könnte. Der Zentralrat der Juden in Deutschland hatte diese Entscheidung »mit Unverständnis zur Kenntnis« genommen. »Es ist unerträglich, dass ein ausländisches Unternehmen, das auf Grundlage von zutiefst antisemitischen nationalen Gesetzen agiert, in Deutschland tätig sein darf«, so der Zentralrat.

Das kuwaitische Israel-Boykottgesetz erinnere »an die schlimmsten Zeiten der Judenverfolgung unter den Nationalsozialisten«. Auch die Bundesministerien für Verkehr, für Justiz und das Auswärtige Amt wurden in der Sache aktiv.

In dem Fall ging es um einen Kläger, der bereits ein Ticket der Fluggesellschaft von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait erworben hatte. Als er der Airline seine Staatsangehörigkeit bekannt machte, verweigerte diese jedoch die Beförderung.

Entscheidung Der Fluggesellschaft könne nicht zugemutet werden, einen Vertrag zu erfüllen, wenn sie damit einen Gesetzesverstoß nach den Regeln ihres eigenen Staates begehe und damit rechnen müsse, dort bestraft zu werden, hieß es in der Entscheidung des Frankfurter Gerichts.

Erst vor wenigen Wochen habe die Bundesregierung die Internationale Antisemitismus-Definition angenommen, so die Erklärung des Zentralrats weiter: »Danach fallen auch Angriffe auf den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, unter diese Definition. Im Urteil des Landgerichts wurde der Definition keinerlei Beachtung geschenkt. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, sämtliche rechtliche Möglichkeiten zu prüfen, um solche Fälle der Diskriminierung in Deutschland für die Zukunft auszuschließen. Das Verhalten von Kuwait Airways darf nicht folgenlos bleiben und muss durch die Bundesregierung sanktioniert werden.« ja

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