Meinung

Kölner Klagen

Eine Person mit Davidstern-Lätzchen zerteilt ein palästinensisches Kind mit Messer und Gabel. Daneben steht ein Glas Blut. Diese Karikatur war an der sogenannten Klagemauer vor dem Kölner Dom zu sehen. Das ist keine Israelkritik, sondern lupenreiner Antisemitismus. Das sehen nicht nur zahlreiche Kölner Bürger so, die Anzeige erstatteten, sondern auch die Rats-Fraktionen von Grünen und Linken – und die sind sonst nicht dafür berühmt, voreilig die Antisemitismuskeule herauszuholen. Dennoch erwägt die Kölner Staatsanwaltschaft, die Anzeigen abzuweisen. Begründung: Der normale Bürger erkenne in der Karikatur lediglich polemische Kritik an Israels Armee. Sie sei deshalb kein volksverhetzender Angriff auf eine inländische Bevölkerungsgruppe – ergo: deutsche Juden. Diese Beurteilung ist grotesk. Sie widerspricht der Forschung über antisemitische Stereotype ebenso wie der EU-Definition zum Unterschied zwischen Israelkritik und Antisemitismus. Kleiner Tipp: Bevor sie der Domstadt die nächste bundesweite Blamage einbringen, sollten sich Kölns Staatsanwälte von jemandem helfen lassen, der sich auskennt.

Der Autor ist stellvertretender Leiter von www.ksta.de, dem Internetauftritt des Kölner Stadtanzeigers.

Kommentar

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