Meinung

Klarer Rechtsbruch von Scotland Yard

Die britische Polizei hat Zipi Livni zu einer Anhörung zum Gaza-Krieg geladen. Livni, von 2006 bis 2009 israelische Außenministerin, soll Fragen zu möglichen Kriegsverbrechen beantworten. Dies stellt einen weiteren Höhepunkt der PR-Kampagnen von Anti-Israel-Aktivisten dar, der diesmal durch den Missbrauch britischer Strafverfolgungsbehörden ermöglicht worden ist. Die hinter der Aktion stehenden Auftraggeber, die die personellen und finanziellen Mittel bereitstellen, bleiben erneut im Verborgenen.

interview Scotland Yard sprach zwar freundlich von einer »freiwilligen Teilnahme an einem Interview« und informierte Livni bereits vor Antritt ihrer Großbritannienreise. Dennoch ist der Vorgang ein klarer Bruch des Völkerrechts. Die Ladung soll per E-Mail übermittelt worden sein, ohne dass die zuständigen israelischen Behörden an dem Vorgang beteiligt worden sind, geschweige denn die Zulässigkeit des Vorgehens ihrer britischen Kollegen nach dem innerstaatlichen Recht Israels überprüfen konnten.

Das Völkerrecht spricht hier von einem sogenannten Verbot des hoheitlichen Handelns auf fremdem Staatsgebiet. Scotland Yard muss sich daher den Vorwurf gefallen lassen, dass es sich für die politische Verfolgung missliebiger ausländischer Politiker missbrauchen lässt und die Grundsätze des internationalen Rechts außer Acht lässt.

Eine solche Instrumentalisierung von Strafverfolgungsbehörden stellt ein globales Problem dar, das zu gravierenden Folgen für die Betroffenen führt. Schurkenstaaten initiieren immer wieder strafrechtliche Ermittlungsverfahren, um ihre politischen Gegner durch die internationale Verfolgung zu diffamieren, einzuschüchtern und sie aus dem politischen Leben zu drängen.

festnahme Im Fall von Livni ist zu befürchten, dass der Vorwurf einer Beteiligung an Kriegsverbrechen bis zu einer rechtskräftigen Aufklärung des Sachverhalts an der Privatperson Zipi Livni haften bleibt. Die Auswirkungen werden verheerend sein und auf nahezu alle Lebensbereiche übergreifen. Die Gefahr einer Festnahme im Ausland wird ungeachtet diplomatischer Zusicherungen viele Jahre lang bestehen; ein Besuch von Familienangehörigen, Freunden oder die Wahrnehmung beruflicher Interessen im Ausland wird nahezu unmöglich gemacht.

Bleibt zu hoffen, dass die britische Justiz sich besinnt, dass sich die Behörden anderer Staaten für so etwas nicht einspannen lassen und dass die wahre Intention der Anzeigenerstatter bereits im Vorfeld gründlich untersucht wird.

Der Autor ist Anwalt in Berlin und Vorsitzender der Jüdischen Juristenvereinigung.

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