Debatte

Warum »From the river to the sea« nicht strafbar ist

»From the river to the sea, Palestine will be free«: Ein Aufruf zur Vernichtung Israels Foto: picture alliance / Sipa USA

Seit Israel Ziele der Hamas im Gazastreifen angegriffen hat, um seine Bürger zu schützen und weitere Terrorattacken der Hamas zu unterbinden, gehen »propalästinensische Gruppen« auf die Straße und protestieren gegen den Krieg in Gaza. So versammelten sich auch am vergangenen Wochenende wieder in Basel rund 3000 Menschen zu einer großen Kundgebung, zu der verschiedene propalästinensische Gruppen im Vorfeld aufgerufen hatten.

Die Kundgebung war von den Behörden des Kantons Basel-Stadt bewilligt. Auch an dieser Demonstration wurde wieder der Slogan »From the River to the Sea, Palestine will be free« skandiert. Er fand sich wie bereits in der Vergangenheit auf Bannern und Schildern wieder und wurde auf Flyern oder in Aufrufen als übergreifender Kampfbegriff verwendet.

»Die Forderung ‚From the River to the Sea‘ ist nicht Kritik am israelischen Staat, sondern klar antisemitisch.«

Schweizerisch Israelitischer Gemeindebund (SIG)

Allgegenwärtig präsent ist er auch in den sozialen Medien oder als gesprayter Schriftzug auf Häuserwänden. Die postulierte Freiheit für ein Palästina stammt nicht von der Hamas selbst, sondern hat ihren Ursprung in den 1960er-Jahren. Damals wurde sie von der »Palästinensischen Befreiungsorganisation« (PLO) verwendet. Die vollständige Parole drückt das Ziel aus, ganz Palästina vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer, zu »befreien« - wodurch implizit die Auslöschung des israelischen Staates gefordert wird.

»Die Forderung ‹From the River to the Sea› ist nicht Kritik am israelischen Staat, sondern klar antisemitisch«, schreibt der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) in einem Statement, das er am Mittwochabend veröffentlicht hat. Dieser Befund ergibt sich auf Grundlage der sogenannten IHRA-Antisemitismusdefinition, die von zahlreichen Staaten und Organisationen weltweit anerkannt und angewendet wird und auf welche sich auch der SIG bezieht.

Um einheitliche Vorgehensweisen bei Erinnerung, Bildung und Forschung zum Thema Holocaust garantieren zu können, wurde 1998 die International Holocaust Remembrance Alliance IHRA gegründet (IHRA). Stand 2021 gehören der IHRA 35 Mitgliedstaaten an.

Proklamierte Auslöschung Israels

Es sei dabei entscheidend, was der Slogan tatsächlich insinuiert und als Forderung in den Raum stellt, heißt es weiter im Schreiben des SIG. Der »Fluss« und das »Meer«, von denen die Rede sei, seien der Jordan und das Mittelmeer. »Dazwischen liegen heute der Staat Israel, das Westjordanland und der Gazastreifen.« Ein Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer könne es also nur geben, wenn der Staat Israel vorher ausgelöscht wird. »Damit wird dem jüdischen Staat das Existenzrecht abgesprochen.« Hier werde exakt jene Definition zum Ausdruck gebracht, die dies als antisemitisch wertet.

»In einem zweiten Schritt müssen die Konsequenzen einer solchen Staatsauflösung Israels in der Realität beachtet werden. In Israel leben gegen sieben Millionen Jüdinnen und Juden, deren Sicherheit existentiell mit dem Staat Israel verbunden ist«, so der SIG in seiner Mitteilung weiter. Damit komme der Slogan einem Gewaltaufruf gleich.

Zur Erinnerung: Am 7. Oktober 2023 wurde der Welt offensichtlich vorgeführt, wie eine solche Auslöschung aussehen könnte. Auch die Hamas nutzt diesen Kampfbegriff in ihrer Charta von 2017, in welcher sie auch explizit die Vernichtung Israels proklamiert.

Nicht gesetzesverletzend

Dass »From the River to the Sea« antisemitisch ist, geht nicht mit der Tatsache einher, ob der Slogan auch tatsächlich strafbar ist. Hier tappt die Gesetzgebung weiterhin im Dunkeln. Mehrere schweizerische Staatsanwaltschaften haben aber unterdessen die Strafbarkeit des umstrittenen israelfeindlichen Slogans geprüft.

So kommt unter anderem die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zum Schluss: Die Parolen verletzen offenbar nicht das Gesetz. Gemäß der Staatsanwaltschaft wurden dabei zwei Straftatbestände untersucht: die Antirassismus-Bestimmung und der Tatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit im Strafgesetzbuch. Weder die Parole »From the River to the Sea«, noch der Ausruf »Stop the Genocide in Gaza« seien strafbar, sagt die Basler Staatsanwaltschaft.

Noch gibt es aber kein abschließendes Urteil, ob »From the River to the Sea« juristisch gegen die Rassismusstrafnorm Art. 261bis StGB verstößt oder einen strafbaren Aufruf zur Gewalt darstellt. Doch die Basler Staatsanwaltschaft folgt damit der Einschätzung der Rechtslehre: Schon im Herbst sagte der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel Niggli gegenüber der »Neuen Zürcher Zeitung«: »Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit sind nicht strafbar, solange nicht die Minderwertigkeit einer Gruppe oder deren Minderberechtigung behauptet wird.«

Der Slogan heizt den Konflikt auch in der Schweiz weiter an

Eine weitere Demonstration, für die aktuell mit diesem Slogan geworben wird, soll am 27. Januar 2024 in Zürich stattfinden. Für den SIG sowie die jüdische Gemeinschaft in der Schweiz ist die Zurschaustellung klar antisemitischer Parolen und der damit zusammenhängende Gewaltaufruf nicht tragbar. Dass die Kundgebung ausgerechnet auf den 27. Januar, dem Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust gesetzt ist, wird zudem als Provokation verstanden.

In den vergangenen Monaten sind jeweils im Nachgang von Demonstrationen zahlreiche Anzeigen hinsichtlich des Slogans eingegangen. Ob strafbar oder nicht: Der Slogan schürt Hass und heizt den Konflikt auch hier weiter an.

Diplomatie

Lebendiges Netzwerk

30.000 Euro für die deutsch-israelische Zusammenarbeit: Botschafter Ron Prosor zeichnet vier wegweisende Initiativen aus

 03.06.2026

Meinung

Digitale Gewalt: Gutes Gesetz mit Hürden

Die Bundesregierung plant ein Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet. Damit es wirken kann, sollte aber von Anfang an die Finanzierung von Anlaufstellen für Betroffene mitgedacht werden

von Pawel Erenburg  03.06.2026

Iran

Im Visier

Die Mordpläne gegen Josef Schuster und Volker Beck sind Teil einer seit Jahren anhaltenden Terrorkampagne des Mullah-Regimes in Europa. Ihr Ziel: Juden und Gegner Teherans sollen sich nirgends sicher fühlen

von Peter R. Neumann  03.06.2026

Krieg gegen Iran

Mindestens 63 Verletzte bei iranischem Angriff auf Flughafen von Kuwait

Verlorene Gliedmaßen, Hirnblutungen, Knochenbrüche: Das Gesundheitsministerium in Kuwait meldet schwerste Verletzungen nach dem jüngsten Angriff. Mindestens ein Mensch überlebt die Attacke nicht

 03.06.2026

Düsseldorf

Antisemitische Vorfälle in NRW erreichen neuen Höchststand

»Jüdinnen und Juden erleben in unserem Land immer häufiger Hass, Bedrohungen und Ausgrenzung«, sagt Familien- und Integrationsministerin Verena Schäffer

 03.06.2026

Augsburg

15-Jähriger soll Anschlag auf Synagoge geplant haben

Nach einer Explosion mit Verletzten sitzt ein Jugendlicher in U-Haft. Sein Verteidiger betont: Dass er fest entschlossen war, einen Anschlag zu verüben, sei nicht zu erkennen

 03.06.2026

Berlin/Lam

Zentralrat: Antisemitismus-Vorfall in Hotel rechtlich prüfen

Eine Hotel-Antwort sorgt für Entsetzen: »Keine Juden erlaubt«. Was der Zentralrat der Juden jetzt fordert – und was er zur Entschuldigung des Hotels sagt

 03.06.2026

Deutschland

Deutlich mehr Einbürgerungen von NS-Verfolgten und Nachfahren

Rund 12.000 Menschen machten 2025 von der sogenannten Wiedergutmachungseinbürgerung Gebrauch, auf die NS-Verfolgte und deren Nachfahren ein Recht haben. Insbesondere Menschen aus Israel und den USA nahmen darüber die deutsche Staatsbürgerschaft an

 03.06.2026

New Jersey

Kandidat mit Terror-Kontakten? Demokraten nominieren Adam Hamawy

Aufsehen erregt seine frühere Beziehung zu dem als »Blinder Scheich« bekannten Omar Abdel-Rahman, dessen Anhänger 1993 einen Anschlag auf das World Trade Center verübten

 03.06.2026