Hof

Keine Ruhe für Rabbiner Goldberg

Rabbiner Goldberg Foto: Gerd Pöhlmann

Bundestag und Bundesrat haben in der vergangenen Woche das Beschneidungsgesetz beschlossen. Sobald es von Bundespräsident Gauck unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, tritt es in Kraft, vermutlich noch im Dezember.

Trotz dieser Klarstellung, dass die Brit Mila legal ist, gehen die Ermittlungen gegen den Rabbiner und Mohel David Goldberg weiter. Die Staatsanwaltschaft Hof prüft schon seit geraumer Zeit, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen Goldberg einleiten soll. »Das Gesetz ist noch nicht in Kraft«, erklärt der Leitende Oberstaatsanwalt, Gerhard Schmitt, der Jüdischen Allgemeinen. Ob es ein Verfahren gebe, werde noch eingehend geprüft, »es ist ja eine komplexe Materie«.

Strafanzeige Das Prozedere begann, nachdem ein Arzt aus Hessen gegen Goldberg Strafanzeige erstattet hatte. Mittlerweile, so Goldberg zur Jüdischen Allgemeinen, liegen mehrere Strafanzeigen gegen ihn vor. Aus dem Bundesjustizministerium, das das Gesetz ausgearbeitet hatte, ist zu hören, man sei der Auffassung, dass Beschneidungen aus religiösen Motiven auch vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes erlaubt waren. »Jetzt wird es nur klargestellt«, so eine Ministeriumssprecherin.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßt das Gesetz. »Ich bin froh und erleichtert«, kommentierte Zentralratspräsident Dieter Graumann. »Es schafft endlich wieder Rechtssicherheit und beendet hoffentlich die häufig unselige Debatte, die das Jahr 2012 geprägt hat.«

Der Zentralrat kündigte auch ein Zertifizierungskonzept für die Mohel-Ausbildung an. Generalsekretär Stephan J. Kramer erklärte, dass neben die rituelle Ausbildung der Mohalim künftig auch – »wie in einem Aufbaustudium« – eine medizinische Ausbildung tritt, in die Chirurgen, Kinderärzte, Urologen und Anästhesisten eingebunden sind.

Ärztliche Kunst Das nun beschlossene Gesetz sieht nämlich vor, dass Beschneidung »nach den Regeln der ärztlichen Kunst« erfolgen müsse, auch wenn bis zum sechsten Lebensmonat Nichtärzte, konkret: Mohalim, das Ritual ausführen dürfen. Dass das Gesetz noch zu Fall kommen könnte, etwa durch das Bundesverfassungsgericht, glaubt in Berlin niemand.

Das ginge über eine sogenannte abstrakte Normenkontrollklage, die sehr unrealistisch ist. Oder Karlsruhe wird als letzte Instanz angerufen, wenn alle zivilrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Oder aber ein Richter befindet eine Verfassungswidrigkeit des Gesetzes.

Doch selbst ein ausgewiesener Beschneidungsgegner wie der Hamburger Strafrechtler Reinhard Merkel vermutet im Gespräch mit der Jüdischen Allgemeinen, dass das Gesetz erst in 20 Jahren vor das Verfassungsgericht kommt. »Und ich prognostiziere, dass die Entscheidung dann zugunsten des Gesetzes ausgehen wird.« Von Oberstaatsanwalt Schmitt ist zu erfahren, dass das Gesetz bei den Ermittlungen gegen Rabbiner Goldberg eine Rolle spiele. Goldbergs Kommentar: »Ich bleibe optimistisch.«

Ina Czyborra

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