Bundesverwaltungsgericht

Kein Flüchtling mehr

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Foto: cc

Vergangene Woche hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass jüdische Zuwanderer aus Russland unter Umständen aus Deutschland abgeschoben werden können. In dem Prozess ging es um einen 46-jährigen russischen Staatsangehörigen, der 1997 als jüdischer Emigrant aus der ehemaligen Sowjetunion in Deutschland aufgenommen worden war.

Im Dezember 2003 wurde er wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die Strafkammer ging von einer erheblichen Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit wegen des Vorliegens einer psychischen Erkrankung aus.

Abschiebeverbot Die Ausländerbehörde wies den Mann im Februar 2006 aus – das heißt, sie entzog ihm das Aufenthaltsrecht – und drohte ihm die Abschiebung nach Russland an. Dagegen klagte er vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht. Zumindest die Abschiebungsandrohung wurde von dem Gericht aufgehoben. Jüdische Zuwanderer aus der Ex-UdSSR hätten den gleichen Status wie Kontingentflüchtlinge und unterlägen damit einem Abschiebeverbot.

Diese Entscheidung des Obersten Bayerischen Verwaltungsgerichts wurde jetzt vom 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts kassiert. Zur Begründung führten die Leipziger Richter das Anfang 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz an. Spätestens seit diesem Zeitpunkt genössen seit 1991 eingewanderte Juden aus der ehemaligen Sowjetunion nicht mehr die Rechtsstellung eines Kontingentflüchtlings.

Klärung Damit greife das Abschiebeverbot der Genfer Flüchtlingskonvention nicht automatisch zu ihren Gunsten. Den konkreten Fall verwiesen die Bundesrichter an ihre bayerischen Kollegen zur Klärung etwaiger medizinischer Abschiebungshindernisse zurück.

Thomas Steinmeyer von der Würzburger Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sprach auf Anfrage von einer »recht eleganten Lösung« des Leipziger Revisionssenats. Der Status dieser Personengruppe sei auch vor 2005 umstritten gewesen. Das Gericht habe diese Frage offengelassen und sich auf die aktuelle Gesetzeslage bezogen. Zwei vergleichbare Verfahren seien noch anhängig.

Es gehe dabei in der Regel entweder um straffällig Gewordene oder um Personen, die länger als ein halbes Jahr außerhalb Deutschlands verbracht hätten, etwa zur Pflege erkrankter Angehöriger in Russland. Im Verhältnis zu den weit über 200.000 jüdischen Zuwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion handele es sich aber um Einzelfälle.

Nuklearprogramm

Atominspektoren der IAEA verlassen den Iran

Nach dem Krieg mit Israel setzt Teheran weiter auf Konfrontation mit der Internationalen Atomenergiebehörde

 05.07.2025

Extremismus

BSW-Chefin Wagenknecht will Brandmauer zur AfD einreißen 

Gespräche zwischen BSW und AfD? Landespolitiker in Thüringen haben es vorgemacht. Selbstverständlich sei das auch auf Bundesebene möglich, sagen beide Seiten

von Torsten Holtz  04.07.2025

Medien

Eurovision künftig ohne Israel?

Die Regierung droht mit der Schließung des öffentlich-rechtlichen Senders Kan. Das könnte das Aus für die Teilnahme am weltgrößten Gesangswettbewerb sein

von Sabine Brandes  04.07.2025

Berlin

Russland steuert Hetzkampagne gegen Nicholas Potter

Das Propaganda-Portal »Red« ist Treiber der Diffamierungskampagne gegen den Journalisten. Das Auswärtige Amt ist sich nun sicher, dass Russland hinter dem Portal steht

 04.07.2025

USA

Edan Alexander bedankt sich bei Donald Trump

Die freigelassene Geisel Edan Alexander trifft erstmals US-Präsident Trump. Um sich zu bedanken und auch, um darauf zu drängen, alle verbleibenden Geiseln so schnell wie möglich nach Hause zu holen

 04.07.2025

Rassistischer Polizist bleibt im Dienst

Gericht »nicht auf rechtem Auge blind«

Der Verwaltungsgerichtshof München steht in der Kritik, weil er einen ehemaligen Personenschützer von Charlotte Knobloch im Dienst belassen hat - obwohl dieser Juden in KZs wünschte. Jetzt wehrt sich das Gericht

 04.07.2025 Aktualisiert

Berlin

Wie viel Migration verträgt das Klassenzimmer – und sind Grenzen nötig?

Bundesbildungsministerin Prien hält eine Obergrenze für Schüler mit Migrationshintergrund für denkbar

 04.07.2025

Österreich

Hitler-Geburtsort Braunau benennt Straßennamen mit NS-Bezug um

Ausgerechnet in Adolf Hitlers Geburtsort gibt es bis dato nach Nationalsozialisten benannte Straßen. Das soll sich ändern - und trifft bei einigen Politikern auf Widerstand

 03.07.2025

Hamburg

Hamas-Anhänger tritt bei staatlich gefördertem Verein auf

Das Bündnis Islamischer Gemeinden in Norddeutschland wird durch das Programm »Demokratie leben« gefördert und lud einen Mann ein, der Sinwar als »Märtyrer« bezeichnet hat

 03.07.2025