Xavier Naidoo

Karlsruhe: Bezeichnung als »Antisemit« war zulässig

Der Sänger (hier bei einem Konzert 2019) hatte eine Frau auf Unterlassung verklagt und zunächst Recht bekommen. Foto: imago images / Kadir Caliskan

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch in einer Entscheidung zur Meinungsfreiheit zwei Urteile von Gerichten aufgehoben, die der Sänger Xavier Naidoo (»Die Söhne Mannheims«) gegen eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung erwirkt hatte.

Diese hatte 2017 in einem Vortrag zum Thema »Reichsbürger – Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik« auf eine Frage aus dem Publikum hin gesagt: »Ich würde ihn (Naidoo) zu den Souveränisten zählen, mit einem Bein bei den Reichsbürgern. Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.«

UNTERLASSUNGSKLAGE Die Vorahnung der Frau trog nicht: Naidoo verklagte sie auf Unterlassung – und bekam in zwei Instanzen Recht. Sowohl das Landgericht Regensburg als auch das Oberlandesgericht Nürnberg untersagten der Frau, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen oder zu verbreiten, Xavier Naidoo sei Antisemit. In der Gesamtabwägung sei der Eingriff in die Ehre und das Persönlichkeitsrecht Naidoos rechtswidrig, die personale Würde des Sängers beeinträchtigt und eine öffentliche Prangerwirkung gegeben.

Dem Werturteil der Beklagten liege zudem »ein tatsächlich unrichtiger Äußerungsgehalt« zugrunde, so die Richter. Die objektive Richtigkeit ihrer Aussage sei nicht belegt.

Das sah die zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nun ganz anders – und hob die entsprechenden Urteile der beiden Gerichte auf. Die von Naidoo Beklagte hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Entscheidungen verletzten die Frau in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, so die Richter.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

»Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion hinnehmen, auch wenn sie das persönliche Ansehen mindert«, folgerte das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf das von Naidoo vorgebrachte Argument, die Etikettierung als »Antisemit« entfalte eine Prangerwirkung.

Die Aussage der Referentin sei auch nicht als mehrdeutig zu verstehen gewesen, so die Richter. Die Fachgerichte seien zudem »verfassungsrechtlich relevant fehlerhaft davon ausgegangen, es falle entscheidungserheblich zu ihrer Last, dass der tatsächliche Gehalt ihrer Äußerung unrichtig sei und sie die Richtigkeit ihrer Äußerung nicht habe belegen können«. Der von ihr getätigte Satz »Aber das ist strukturell nachweisbar« sei keine Tatsachenbehauptung, auf der sich ihre Bewertung des Sängers als »Antisemit« gründe.

ÖFFENTLICHES INTERESSE Ebenfalls fehlerhaft, so die Karlsruher Richter, sei ferner die Annahme des Oberlandesgerichts Nürnberg, der Vorhalt des Antisemitismus bei einem Künstler, der im besonderen Maß im Licht der Öffentlichkeit stehe, sei besonders schwerwiegend. Das Gericht verkenne damit die Bedeutung und Tragweite der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit.

Es handele sich hier nicht um eine private Auseinandersetzung zur Verfolgung von Eigeninteressen, sondern um eine »die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage«. Zudem müsse, wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben habe, auch eine scharfe Reaktion hinnehmen – selbst dann, wenn sie das persönliche Ansehen mindere, befanden die Verfassungsrichter.

Schließlich habe Xavier Naidoo sich mit seinen streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum begeben und beanspruche für sich öffentliche Aufmerksamkeit. Die Annahme, die Aussage der von ihm beklagten Frau entfalte eine Prangerwirkung, sei daher abwegig.

»Aufmerksamkeit und eine Abhängigkeit von der Zustimmung eines Teils des Publikums [...] besonderen Schutz zuteil werden zu lassen, hieße Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen. Zur öffentlichen Meinungsbildung muss eine daran anknüpfende Diskussion möglich sein«, befand die Kammer in ihrer Entscheidung.

AZ: 1 BvR 11/20

Debatte

UN-Experten rügen Umgang mit Epstein-Akten

Der Fall Epstein setzt US-Behörden unter Druck: Teils wurden Namen von Opfern veröffentlicht, teils Ermittlungen unterlassen. Aus Sicht von UN-Sachverständigen steht die Glaubwürdigkeit von Regierungen auf dem Spiel

 16.02.2026

Karneval

Gegen Judenhass in de Bütt gestiegen - diesen Redner muss man lieben

Bei der Mainzer Fastnacht hält »Till« eine bemerkenswerte Rede über den wachsenden Antisemitismus in Deutschland. Eine Wohltat für den sonst so schrecklich unpolitischen Karneval

von Martin Krauß  16.02.2026

Erfurt

Scharfe Kritik an Termin für AfD-Parteitag in Erfurt

Die AfD will ihren Bundesparteitag im Juli in Erfurt abhalten. Die Wahl des Termins ruft Kritiker auf den Plan. Genau 100 Jahre zuvor fand in Weimar ein NSDAP-Parteitag statt

 16.02.2026

Nahost

Analyse: Iran repariert Raketenanlagen schneller als Nuklearzentren

Während mehrere beschädigte Raketenstandorte offenbar zügig instand gesetzt wurden, kommen die Arbeiten an zentralen Nuklearanlagen deutlich langsamer voran

 16.02.2026

Paris

Epstein-Affäre: Durchsuchung nach Ermittlung gegen Jack Lang

Es geht um Verdacht auf Geldwäsche und Steuerbetrug. Wie tief ist Frankreichs Kultur-Ikone verstrickt?

 16.02.2026

Bosnien-Herzegowina

Jüdischer Protest gegen rechtsextrexmen Sänger Thompson

Vergangenes Jahr hatte der kroatische Sänger Thompson mit einem Megakonzert in Zagreb einen Zuschauerrekord gebrochen. Bekannt ist er für rechtsnationalistische Auftritte. Jetzt provoziert er erneut

von Markus Schönherr  16.02.2026

Madrid

Museum wirft israelische Besucherinnen raus

Drei ältere Touristinnen werden von Besuchern bepöbelt, weil sie Davidsterne und eine israelische Fahne tragen. Doch statt ihnen zu helfen, setzt das Museum sie vor die Tür

 16.02.2026

Diskussionsveranstaltung

Francesca Albanese soll in Berlin auftreten, Absage gefordert

Es könne nicht sein, dass die Senatsverwaltung für Kultur durch die Förderung des Veranstaltungsortes ermögliche, dass antisemitische Veranstaltungen durch Steuergelder finanziert würden, so die Organisation »Gegen jeden Antisemitismus«

von Imanuel Marcus  16.02.2026

Atomprogramm

Iran: Nächste Verhandlungsrunde mit den USA in Genf

US-Präsident Donald Trump fordert vom Teheraner Regime, sein Atomprogramm zu beenden. Doch die iranische Regierung ist nur zu Zugeständnissen bereit

 16.02.2026