Xavier Naidoo

Karlsruhe: Bezeichnung als »Antisemit« war zulässig

Der Sänger (hier bei einem Konzert 2019) hatte eine Frau auf Unterlassung verklagt und zunächst Recht bekommen. Foto: imago images / Kadir Caliskan

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch in einer Entscheidung zur Meinungsfreiheit zwei Urteile von Gerichten aufgehoben, die der Sänger Xavier Naidoo (»Die Söhne Mannheims«) gegen eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung erwirkt hatte.

Diese hatte 2017 in einem Vortrag zum Thema »Reichsbürger – Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik« auf eine Frage aus dem Publikum hin gesagt: »Ich würde ihn (Naidoo) zu den Souveränisten zählen, mit einem Bein bei den Reichsbürgern. Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.«

UNTERLASSUNGSKLAGE Die Vorahnung der Frau trog nicht: Naidoo verklagte sie auf Unterlassung – und bekam in zwei Instanzen Recht. Sowohl das Landgericht Regensburg als auch das Oberlandesgericht Nürnberg untersagten der Frau, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen oder zu verbreiten, Xavier Naidoo sei Antisemit. In der Gesamtabwägung sei der Eingriff in die Ehre und das Persönlichkeitsrecht Naidoos rechtswidrig, die personale Würde des Sängers beeinträchtigt und eine öffentliche Prangerwirkung gegeben.

Dem Werturteil der Beklagten liege zudem »ein tatsächlich unrichtiger Äußerungsgehalt« zugrunde, so die Richter. Die objektive Richtigkeit ihrer Aussage sei nicht belegt.

Das sah die zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nun ganz anders – und hob die entsprechenden Urteile der beiden Gerichte auf. Die von Naidoo Beklagte hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Entscheidungen verletzten die Frau in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, so die Richter.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

»Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion hinnehmen, auch wenn sie das persönliche Ansehen mindert«, folgerte das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf das von Naidoo vorgebrachte Argument, die Etikettierung als »Antisemit« entfalte eine Prangerwirkung.

Die Aussage der Referentin sei auch nicht als mehrdeutig zu verstehen gewesen, so die Richter. Die Fachgerichte seien zudem »verfassungsrechtlich relevant fehlerhaft davon ausgegangen, es falle entscheidungserheblich zu ihrer Last, dass der tatsächliche Gehalt ihrer Äußerung unrichtig sei und sie die Richtigkeit ihrer Äußerung nicht habe belegen können«. Der von ihr getätigte Satz »Aber das ist strukturell nachweisbar« sei keine Tatsachenbehauptung, auf der sich ihre Bewertung des Sängers als »Antisemit« gründe.

ÖFFENTLICHES INTERESSE Ebenfalls fehlerhaft, so die Karlsruher Richter, sei ferner die Annahme des Oberlandesgerichts Nürnberg, der Vorhalt des Antisemitismus bei einem Künstler, der im besonderen Maß im Licht der Öffentlichkeit stehe, sei besonders schwerwiegend. Das Gericht verkenne damit die Bedeutung und Tragweite der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit.

Es handele sich hier nicht um eine private Auseinandersetzung zur Verfolgung von Eigeninteressen, sondern um eine »die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage«. Zudem müsse, wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben habe, auch eine scharfe Reaktion hinnehmen – selbst dann, wenn sie das persönliche Ansehen mindere, befanden die Verfassungsrichter.

Schließlich habe Xavier Naidoo sich mit seinen streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum begeben und beanspruche für sich öffentliche Aufmerksamkeit. Die Annahme, die Aussage der von ihm beklagten Frau entfalte eine Prangerwirkung, sei daher abwegig.

»Aufmerksamkeit und eine Abhängigkeit von der Zustimmung eines Teils des Publikums [...] besonderen Schutz zuteil werden zu lassen, hieße Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen. Zur öffentlichen Meinungsbildung muss eine daran anknüpfende Diskussion möglich sein«, befand die Kammer in ihrer Entscheidung.

AZ: 1 BvR 11/20

Interview

Felix Klein: Soziale Medien sind Brandbeschleuniger für Judenhass

Felix Klein, Beauftragter der Bundesregierung gegen Antisemitismus, wechselt nach Paris. Am Dienstagabend zog er auf einem Podium in Berlin Bilanz. Im Interview blickt er zusätzlich auch auf Persönliches

von Leticia Witte  30.06.2026

Meinung

Georg Restle, die Jüdische Allgemeine und der berüchtigte Scheck aus Jerusalem

Früher hätte man Journalisten wie Restle, die Juden unterstellen, sie seien nur Sprachrohr einer Regierung in Israel, die Eignung als Politik-Redakteure beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk abgesprochen. Zu Recht

von Michael Thaidigsmann  30.06.2026

Hamburg

Mutmaßlicher Block-Entführer: »Wir sind hier wie in einer Mossad-Operation«

Im Block-Prozess wird ein Zeuge aus Israel weiter per Video befragt. Der 42-Jährige steuerte bei der gewaltsamen Rückholung der Kinder einen der Wagen. Wie er heute auf die Ereignisse blickt.

von Stephanie Lettgen  30.06.2026

Berlin

Verfassungsschutz: Immer mehr Extremisten in Deutschland

Die Sicherheitsbehörden melden einen deutlichen Anstieg bei Rechtsextremen – und sehen auch im linken Lager neue Dynamik. Was hinter dem Zuwachs steckt und warum die Aufklärung manchmal schwierig ist

von Anne-Beatrice Clasmann  30.06.2026

Proteste gegen Kushner-Projekt

Ein Land sieht pink: Albaniens Flamingo-Revolution ist nicht zu stoppen

Flamingos überall - und kein Ende in Sicht: EU-Beitrittskandidat Albanien ist fest im Griff einer Protestwelle. Fällt die Regierung unter der pinken Revolution?

von Markus Schönherr  30.06.2026

Doha

Darum ist der Streit um die Straße von Hormus noch immer nicht beigelegt

Jüngste Angriffe zwischen den USA und dem Iran schüren die Sorge vor einem Neubeginn des Kriegs. Beide wollen nach US-Angaben nun wieder reden. Warum es dabei erneut um die Meerenge gehen dürfte

von Lars Nicolaysen  30.06.2026

Streit

Verhandeln die USA und Iran am Dienstag?

US-Präsident Donald Trump behauptet, dass ein Treffen in Doha geplant sei. Doch die iranische Regierung äußert sich nur vage

 29.06.2026

Forschung

Historiker Gerber: Erinnerung an Holocaust verschwindet

Der Leipziger Historiker Jan Gerber wendet sich gegen ein kontinuierliches Verschwinden der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit der Schoa. Der Tod der letzten Zeitzeugen ist für ihn dabei nicht entscheidend

von Volker Hasenauer  29.06.2026

Aufruf

Jüdische Hochschullehrer fordern besseren Schutz gegen Antisemitismus

Hochschulen können ihre jüdischen Studierenden und Lehrenden nicht ausreichend gegen Antisemitismus schützen. Das NJH will das ändern und fordert unter anderem die Möglichkeit zur Exmatrikulation von Störern

 29.06.2026