Xavier Naidoo

Karlsruhe: Bezeichnung als »Antisemit« war zulässig

Der Sänger (hier bei einem Konzert 2019) hatte eine Frau auf Unterlassung verklagt und zunächst Recht bekommen. Foto: imago images / Kadir Caliskan

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch in einer Entscheidung zur Meinungsfreiheit zwei Urteile von Gerichten aufgehoben, die der Sänger Xavier Naidoo (»Die Söhne Mannheims«) gegen eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung erwirkt hatte.

Diese hatte 2017 in einem Vortrag zum Thema »Reichsbürger – Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik« auf eine Frage aus dem Publikum hin gesagt: »Ich würde ihn (Naidoo) zu den Souveränisten zählen, mit einem Bein bei den Reichsbürgern. Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.«

UNTERLASSUNGSKLAGE Die Vorahnung der Frau trog nicht: Naidoo verklagte sie auf Unterlassung – und bekam in zwei Instanzen Recht. Sowohl das Landgericht Regensburg als auch das Oberlandesgericht Nürnberg untersagten der Frau, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen oder zu verbreiten, Xavier Naidoo sei Antisemit. In der Gesamtabwägung sei der Eingriff in die Ehre und das Persönlichkeitsrecht Naidoos rechtswidrig, die personale Würde des Sängers beeinträchtigt und eine öffentliche Prangerwirkung gegeben.

Dem Werturteil der Beklagten liege zudem »ein tatsächlich unrichtiger Äußerungsgehalt« zugrunde, so die Richter. Die objektive Richtigkeit ihrer Aussage sei nicht belegt.

Das sah die zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nun ganz anders – und hob die entsprechenden Urteile der beiden Gerichte auf. Die von Naidoo Beklagte hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Entscheidungen verletzten die Frau in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, so die Richter.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

»Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion hinnehmen, auch wenn sie das persönliche Ansehen mindert«, folgerte das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf das von Naidoo vorgebrachte Argument, die Etikettierung als »Antisemit« entfalte eine Prangerwirkung.

Die Aussage der Referentin sei auch nicht als mehrdeutig zu verstehen gewesen, so die Richter. Die Fachgerichte seien zudem »verfassungsrechtlich relevant fehlerhaft davon ausgegangen, es falle entscheidungserheblich zu ihrer Last, dass der tatsächliche Gehalt ihrer Äußerung unrichtig sei und sie die Richtigkeit ihrer Äußerung nicht habe belegen können«. Der von ihr getätigte Satz »Aber das ist strukturell nachweisbar« sei keine Tatsachenbehauptung, auf der sich ihre Bewertung des Sängers als »Antisemit« gründe.

ÖFFENTLICHES INTERESSE Ebenfalls fehlerhaft, so die Karlsruher Richter, sei ferner die Annahme des Oberlandesgerichts Nürnberg, der Vorhalt des Antisemitismus bei einem Künstler, der im besonderen Maß im Licht der Öffentlichkeit stehe, sei besonders schwerwiegend. Das Gericht verkenne damit die Bedeutung und Tragweite der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit.

Es handele sich hier nicht um eine private Auseinandersetzung zur Verfolgung von Eigeninteressen, sondern um eine »die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage«. Zudem müsse, wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben habe, auch eine scharfe Reaktion hinnehmen – selbst dann, wenn sie das persönliche Ansehen mindere, befanden die Verfassungsrichter.

Schließlich habe Xavier Naidoo sich mit seinen streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum begeben und beanspruche für sich öffentliche Aufmerksamkeit. Die Annahme, die Aussage der von ihm beklagten Frau entfalte eine Prangerwirkung, sei daher abwegig.

»Aufmerksamkeit und eine Abhängigkeit von der Zustimmung eines Teils des Publikums [...] besonderen Schutz zuteil werden zu lassen, hieße Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen. Zur öffentlichen Meinungsbildung muss eine daran anknüpfende Diskussion möglich sein«, befand die Kammer in ihrer Entscheidung.

AZ: 1 BvR 11/20

Europäisches Parlament

»Auschwitz ist eine Fälschung«: Immunität aufgehoben

Der rechtsextreme Politiker Grzegorz Braun muss sich in gleich mehreren Strafverfahren vor Gericht verantworten, unter anderem wegen Holocaustleugnung

 27.03.2026

Drohung

Katz: Israel verstärkt Angriffe im Iran

Das Vorgehen des Militärs gegen das Mullah-Regime werde nun stärker ausfallen und auf zusätzliche Ziele und Bereiche ausgeweitet, sagt der israelische Verteidigungsminister

 27.03.2026

Berlin

Tausende Straftaten bei israelfeindlichen Demonstrationen

Gewalt- und Propaganda-Delikte sowie Volksverhetzung in Hunderten Fällen wurden registriert

 27.03.2026

Berlin

Demonstration gegen Auftritt von Francesca Albanese

»Wer das Existenzrecht Israels delegitimiert und Gräueltaten rechtfertigt, darf in Berlin keine unwidersprochene Bühne erhalten«, sagen die Organisatoren der Kundgebung

von Imanuel Marcus  27.03.2026

Essay

Keine Empathie für Israel, nirgends

Was mich an der deutschen Reaktion auf den Iran-Krieg irritiert

von Ralf Fücks  27.03.2026

Kommentar

Wie mit dem Völkerrecht Israel delegitimiert wird

Der Angriff auf den Iran sei eindeutig völkerrechtswidrig, sagen zahlreiche Experten. Sie machen es sich zu einfach. Denn es spricht viel dafür, dass Israel ein Recht auf präventive Selbstverteidigung hat

von Monika Polzin  27.03.2026

Berlin

Antisemitischer Angriff in Prenzlauer Berg

Das Opfer schrieb hebräische Texte in ein Buch. Der Staatsschutz des Berliner Landeskriminalamts ermittelt

 27.03.2026

Analyse

Ist das wirklich nicht unser Krieg?

Ein atomar bewaffneter Iran wäre nicht nur ein Albtraum für Israel, sondern auch eine reale Bedrohung für Europa

von Roman Haller  27.03.2026

Jüdischer Wahlkämpfer

»Wer nicht kämpft, hat schon verloren«

David Rosenberg über den Wahlkampf in Rheinland-Pfalz, die Niederlage seiner Partei und warum er sich gerade als junger Jude weiter politisch engagieren will

von Mascha Malburg  27.03.2026