Xavier Naidoo

Karlsruhe: Bezeichnung als »Antisemit« war zulässig

Der Sänger (hier bei einem Konzert 2019) hatte eine Frau auf Unterlassung verklagt und zunächst Recht bekommen. Foto: imago images / Kadir Caliskan

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch in einer Entscheidung zur Meinungsfreiheit zwei Urteile von Gerichten aufgehoben, die der Sänger Xavier Naidoo (»Die Söhne Mannheims«) gegen eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung erwirkt hatte.

Diese hatte 2017 in einem Vortrag zum Thema »Reichsbürger – Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik« auf eine Frage aus dem Publikum hin gesagt: »Ich würde ihn (Naidoo) zu den Souveränisten zählen, mit einem Bein bei den Reichsbürgern. Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.«

UNTERLASSUNGSKLAGE Die Vorahnung der Frau trog nicht: Naidoo verklagte sie auf Unterlassung – und bekam in zwei Instanzen Recht. Sowohl das Landgericht Regensburg als auch das Oberlandesgericht Nürnberg untersagten der Frau, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen oder zu verbreiten, Xavier Naidoo sei Antisemit. In der Gesamtabwägung sei der Eingriff in die Ehre und das Persönlichkeitsrecht Naidoos rechtswidrig, die personale Würde des Sängers beeinträchtigt und eine öffentliche Prangerwirkung gegeben.

Dem Werturteil der Beklagten liege zudem »ein tatsächlich unrichtiger Äußerungsgehalt« zugrunde, so die Richter. Die objektive Richtigkeit ihrer Aussage sei nicht belegt.

Das sah die zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nun ganz anders – und hob die entsprechenden Urteile der beiden Gerichte auf. Die von Naidoo Beklagte hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Entscheidungen verletzten die Frau in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, so die Richter.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

»Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion hinnehmen, auch wenn sie das persönliche Ansehen mindert«, folgerte das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf das von Naidoo vorgebrachte Argument, die Etikettierung als »Antisemit« entfalte eine Prangerwirkung.

Die Aussage der Referentin sei auch nicht als mehrdeutig zu verstehen gewesen, so die Richter. Die Fachgerichte seien zudem »verfassungsrechtlich relevant fehlerhaft davon ausgegangen, es falle entscheidungserheblich zu ihrer Last, dass der tatsächliche Gehalt ihrer Äußerung unrichtig sei und sie die Richtigkeit ihrer Äußerung nicht habe belegen können«. Der von ihr getätigte Satz »Aber das ist strukturell nachweisbar« sei keine Tatsachenbehauptung, auf der sich ihre Bewertung des Sängers als »Antisemit« gründe.

ÖFFENTLICHES INTERESSE Ebenfalls fehlerhaft, so die Karlsruher Richter, sei ferner die Annahme des Oberlandesgerichts Nürnberg, der Vorhalt des Antisemitismus bei einem Künstler, der im besonderen Maß im Licht der Öffentlichkeit stehe, sei besonders schwerwiegend. Das Gericht verkenne damit die Bedeutung und Tragweite der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit.

Es handele sich hier nicht um eine private Auseinandersetzung zur Verfolgung von Eigeninteressen, sondern um eine »die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage«. Zudem müsse, wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben habe, auch eine scharfe Reaktion hinnehmen – selbst dann, wenn sie das persönliche Ansehen mindere, befanden die Verfassungsrichter.

Schließlich habe Xavier Naidoo sich mit seinen streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum begeben und beanspruche für sich öffentliche Aufmerksamkeit. Die Annahme, die Aussage der von ihm beklagten Frau entfalte eine Prangerwirkung, sei daher abwegig.

»Aufmerksamkeit und eine Abhängigkeit von der Zustimmung eines Teils des Publikums [...] besonderen Schutz zuteil werden zu lassen, hieße Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen. Zur öffentlichen Meinungsbildung muss eine daran anknüpfende Diskussion möglich sein«, befand die Kammer in ihrer Entscheidung.

AZ: 1 BvR 11/20

Meinung

Wir haben ein Problem – und wir müssen endlich darüber reden

Ein Weckruf über verfehlte Migration, ausländische Einflussnahme und das ohrenbetäubende Schweigen der »Progressiven«

von Jacques Abramowicz  05.05.2026 Aktualisiert

Washington D.C.

Obama kritisiert Netanjahu-Kurs und warnt vor Eskalation im Nahen Osten

Der frühere Präsident sagt, vor Jahren habe Netanjahu ihm gegenüber ähnliche Argumente für ein militärisches Vorgehen gegen den Iran vorgebracht, wie später gegenüber Trump

 05.05.2026

Abu Dhabi

Emirate melden neue Angriffe Irans

Einige Wochen lang schien sich die Lage für Anwohner in den Vereinigten Arabischen Emiraten mit Blick auf Irans Angriffe zu entspannen. Kommt es jetzt zur erneuten, größeren Eskalation?

 05.05.2026

Washington

Hegseth: »Die Waffenruhe ist nicht beendet«

Die Spannungen zwischen den USA und dem Iran haben am Montag wieder zugenommen. Ausgangspunkt war eine neue US-Initiative zur Öffnung der Straße von Hormus. Nun gibt der Pentagonchef ein Update dazu

 05.05.2026

Erinnerungsarbeit

Virtuelle Ausstellung mit NS-Zeitzeugen tourt durch Brandenburg

In der mobilen Ausstellung »In Echt?« berichten NS-Zeitzeuginnen und -zeugen von ihren Schicksalen. Die virtuelle Schau wurde 2023 in Potsdam entwickelt und tourt wieder durch Brandenburg

 05.05.2026

Sachsen-Anhalt

Erneut antisemitische Vorfälle an Kunsthochschule Halle

An der Kunsthochschule Halle tauchen antisemitische Aushänge auf. Die Hochschule prüft rechtliche Schritte und will den Dialog mit der Jüdischen Gemeinde stärken

 05.05.2026

London

Weiterer Brandanschlag in London - Starmer warnt den Iran

Nach mehreren antisemitischen Angriffen untersuchen die britischen Behörden mögliche Verbindungen nach Teheran. Am Morgen kommt es zu einem weiteren Zwischenfall

 05.05.2026

Erfurt

AfD-Parteitag: Protest, Sperrungen, Störaktionen erwartet

Für das AfD-Treffen in Erfurt rechnet die Polizei mit Demonstrationen. Im Vorfeld gab es bereits Kritik am Datum: Genau 100 Jahre zuvor hatte die NSDAP ihren zweiten Reichsparteitag in Thüringen abgehalten

 05.05.2026

Potsdam

Volksverhetzung: Arafat Abou-Chaker vor Gericht

»Für mich ist Adolf Hitler besser als Netanjahu«, soll der Angeklagte gesagt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Volksverhetzung vor

 05.05.2026