Xavier Naidoo

Karlsruhe: Bezeichnung als »Antisemit« war zulässig

Der Sänger (hier bei einem Konzert 2019) hatte eine Frau auf Unterlassung verklagt und zunächst Recht bekommen. Foto: imago images / Kadir Caliskan

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch in einer Entscheidung zur Meinungsfreiheit zwei Urteile von Gerichten aufgehoben, die der Sänger Xavier Naidoo (»Die Söhne Mannheims«) gegen eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung erwirkt hatte.

Diese hatte 2017 in einem Vortrag zum Thema »Reichsbürger – Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik« auf eine Frage aus dem Publikum hin gesagt: »Ich würde ihn (Naidoo) zu den Souveränisten zählen, mit einem Bein bei den Reichsbürgern. Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.«

UNTERLASSUNGSKLAGE Die Vorahnung der Frau trog nicht: Naidoo verklagte sie auf Unterlassung – und bekam in zwei Instanzen Recht. Sowohl das Landgericht Regensburg als auch das Oberlandesgericht Nürnberg untersagten der Frau, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen oder zu verbreiten, Xavier Naidoo sei Antisemit. In der Gesamtabwägung sei der Eingriff in die Ehre und das Persönlichkeitsrecht Naidoos rechtswidrig, die personale Würde des Sängers beeinträchtigt und eine öffentliche Prangerwirkung gegeben.

Dem Werturteil der Beklagten liege zudem »ein tatsächlich unrichtiger Äußerungsgehalt« zugrunde, so die Richter. Die objektive Richtigkeit ihrer Aussage sei nicht belegt.

Das sah die zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nun ganz anders – und hob die entsprechenden Urteile der beiden Gerichte auf. Die von Naidoo Beklagte hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Entscheidungen verletzten die Frau in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, so die Richter.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

»Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion hinnehmen, auch wenn sie das persönliche Ansehen mindert«, folgerte das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf das von Naidoo vorgebrachte Argument, die Etikettierung als »Antisemit« entfalte eine Prangerwirkung.

Die Aussage der Referentin sei auch nicht als mehrdeutig zu verstehen gewesen, so die Richter. Die Fachgerichte seien zudem »verfassungsrechtlich relevant fehlerhaft davon ausgegangen, es falle entscheidungserheblich zu ihrer Last, dass der tatsächliche Gehalt ihrer Äußerung unrichtig sei und sie die Richtigkeit ihrer Äußerung nicht habe belegen können«. Der von ihr getätigte Satz »Aber das ist strukturell nachweisbar« sei keine Tatsachenbehauptung, auf der sich ihre Bewertung des Sängers als »Antisemit« gründe.

ÖFFENTLICHES INTERESSE Ebenfalls fehlerhaft, so die Karlsruher Richter, sei ferner die Annahme des Oberlandesgerichts Nürnberg, der Vorhalt des Antisemitismus bei einem Künstler, der im besonderen Maß im Licht der Öffentlichkeit stehe, sei besonders schwerwiegend. Das Gericht verkenne damit die Bedeutung und Tragweite der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit.

Es handele sich hier nicht um eine private Auseinandersetzung zur Verfolgung von Eigeninteressen, sondern um eine »die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage«. Zudem müsse, wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben habe, auch eine scharfe Reaktion hinnehmen – selbst dann, wenn sie das persönliche Ansehen mindere, befanden die Verfassungsrichter.

Schließlich habe Xavier Naidoo sich mit seinen streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum begeben und beanspruche für sich öffentliche Aufmerksamkeit. Die Annahme, die Aussage der von ihm beklagten Frau entfalte eine Prangerwirkung, sei daher abwegig.

»Aufmerksamkeit und eine Abhängigkeit von der Zustimmung eines Teils des Publikums [...] besonderen Schutz zuteil werden zu lassen, hieße Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen. Zur öffentlichen Meinungsbildung muss eine daran anknüpfende Diskussion möglich sein«, befand die Kammer in ihrer Entscheidung.

AZ: 1 BvR 11/20

Teheran

Trotz Angriffen: Iran mobilisiert zu Al‑Kuds‑Protesten

Zum Ende des Fastenmonats Ramadan findet im Iran immer eine staatlich-inszenierte Großdemonstration gegen Israel statt. Die Führung rief die Bevölkerung auf, es dem »Feind« zu zeigen

 13.03.2026

Andenes

Kanzler Merz sieht keinen Anlass für Militäreinsatz in Straße von Hormus

Der französische Präsident treibt die Idee eines Militäreinsatzes zum Schutz von Öltankern und Handelsschiffen in der Straße von Hormus voran. Kanzler Merz ist da deutlich zurückhaltender

 13.03.2026

Washington D.C.

»Schaut mal, was heute mit diesen geistesgestörten Drecksäcken passiert«

»Wir verfügen über beispiellose Feuerkraft, unbegrenzte Munition und viel Zeit«, schreibt der amerikanische Präsident auf seiner Plattform Truth Social

 13.03.2026

Maskat

Bericht: Tote und Verletzte durch Drohne im Oman

Woher die Drohnen kamen, war zunächst nicht bekannt. Trotz Vermittlungsbemühungen wurde der Oman mehrfach zum Ziel iranischer Angriffe

 13.03.2026

Meinung

Iran: Der Verrat des Westens

Die Islamische Republik ist angeschlagen, doch ihre Unterstützer im Westen sind nach wie vor aktiv

von Jacques Abramowicz  13.03.2026

Paris

Nationaler Widerstandsrat will Übergangsregierung im Iran stellen

Die Gruppe exilierter Iraner will nach dem Sturz der Mullahs innerhalb von sechs Monaten Wahlen durchführen. Der Widerstandsrat ist jedoch höchst umstritten

 13.03.2026

Nahost

US-Tankflugzeug bei Einsatz im Irak abgestürzt

Vier der fünf Crew-Mitglieder starben

 13.03.2026

Incirlik

Iranische Rakete auf NATO-Stützpunkt in der Türkei abgefeuert

Als Reaktion auf die wachsende Bedrohung verstärkt die Allianz ihre Luftverteidigung in der Region. Ankara droht derweil dem Regime in Teheran

 13.03.2026

Analyse

Der strategische Fehler Teherans – und die Chance auf eine neue Ordnung im Nahen Osten

Wie der Krieg gegen das iranische Regime die Machtverhältnisse der Region dauerhaft verändern könnte

von Sacha Stawski  13.03.2026