Xavier Naidoo

Karlsruhe: Bezeichnung als »Antisemit« war zulässig

Der Sänger (hier bei einem Konzert 2019) hatte eine Frau auf Unterlassung verklagt und zunächst Recht bekommen. Foto: imago images / Kadir Caliskan

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch in einer Entscheidung zur Meinungsfreiheit zwei Urteile von Gerichten aufgehoben, die der Sänger Xavier Naidoo (»Die Söhne Mannheims«) gegen eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung erwirkt hatte.

Diese hatte 2017 in einem Vortrag zum Thema »Reichsbürger – Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik« auf eine Frage aus dem Publikum hin gesagt: »Ich würde ihn (Naidoo) zu den Souveränisten zählen, mit einem Bein bei den Reichsbürgern. Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.«

UNTERLASSUNGSKLAGE Die Vorahnung der Frau trog nicht: Naidoo verklagte sie auf Unterlassung – und bekam in zwei Instanzen Recht. Sowohl das Landgericht Regensburg als auch das Oberlandesgericht Nürnberg untersagten der Frau, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen oder zu verbreiten, Xavier Naidoo sei Antisemit. In der Gesamtabwägung sei der Eingriff in die Ehre und das Persönlichkeitsrecht Naidoos rechtswidrig, die personale Würde des Sängers beeinträchtigt und eine öffentliche Prangerwirkung gegeben.

Dem Werturteil der Beklagten liege zudem »ein tatsächlich unrichtiger Äußerungsgehalt« zugrunde, so die Richter. Die objektive Richtigkeit ihrer Aussage sei nicht belegt.

Das sah die zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nun ganz anders – und hob die entsprechenden Urteile der beiden Gerichte auf. Die von Naidoo Beklagte hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Entscheidungen verletzten die Frau in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, so die Richter.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

»Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion hinnehmen, auch wenn sie das persönliche Ansehen mindert«, folgerte das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf das von Naidoo vorgebrachte Argument, die Etikettierung als »Antisemit« entfalte eine Prangerwirkung.

Die Aussage der Referentin sei auch nicht als mehrdeutig zu verstehen gewesen, so die Richter. Die Fachgerichte seien zudem »verfassungsrechtlich relevant fehlerhaft davon ausgegangen, es falle entscheidungserheblich zu ihrer Last, dass der tatsächliche Gehalt ihrer Äußerung unrichtig sei und sie die Richtigkeit ihrer Äußerung nicht habe belegen können«. Der von ihr getätigte Satz »Aber das ist strukturell nachweisbar« sei keine Tatsachenbehauptung, auf der sich ihre Bewertung des Sängers als »Antisemit« gründe.

ÖFFENTLICHES INTERESSE Ebenfalls fehlerhaft, so die Karlsruher Richter, sei ferner die Annahme des Oberlandesgerichts Nürnberg, der Vorhalt des Antisemitismus bei einem Künstler, der im besonderen Maß im Licht der Öffentlichkeit stehe, sei besonders schwerwiegend. Das Gericht verkenne damit die Bedeutung und Tragweite der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit.

Es handele sich hier nicht um eine private Auseinandersetzung zur Verfolgung von Eigeninteressen, sondern um eine »die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage«. Zudem müsse, wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben habe, auch eine scharfe Reaktion hinnehmen – selbst dann, wenn sie das persönliche Ansehen mindere, befanden die Verfassungsrichter.

Schließlich habe Xavier Naidoo sich mit seinen streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum begeben und beanspruche für sich öffentliche Aufmerksamkeit. Die Annahme, die Aussage der von ihm beklagten Frau entfalte eine Prangerwirkung, sei daher abwegig.

»Aufmerksamkeit und eine Abhängigkeit von der Zustimmung eines Teils des Publikums [...] besonderen Schutz zuteil werden zu lassen, hieße Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen. Zur öffentlichen Meinungsbildung muss eine daran anknüpfende Diskussion möglich sein«, befand die Kammer in ihrer Entscheidung.

AZ: 1 BvR 11/20

Armin Laschet im Deutschlandfunk

»Jetzt kommt wieder Ihre Israelphobie«

Im Interview wies der CDU-Politiker mit harschen Worten DLF-Moderator Thielko Grieß zurecht, welcher zuvor Israel scharf kritisiert hatte

von Michael Thaidigsmann  10.04.2026

Washington

Warum jetzt? Melania Trumps rätselhafter Epstein-Auftritt

Melania Trump tritt kaum allein vor die Presse. Doch jetzt spricht sie über ein Thema, das ihr Ehemann so gern umschiffen wollte: den Epstein-Skandal

 10.04.2026

Beirut

Hisbollah-Chef: Machen weiter »bis zum letzten Atemzug«

Während die libanesische Regierung an Verhandlungen mit Israel arbeitet, zeigt sich die Hisbollah unbeeindruckt: Es sei nicht die Zeit, um Zugeständnisse zu machen, betont ihr Anführer

 10.04.2026

Berlin

Urteil zu Angriff auf Lahav Shapira erwartet

Nach einem antisemitischen Angriff auf einen jüdischen Studenten in Berlin ist der Fall neu vor Gericht verhandelt worden. Im Mittelpunkt des Berufungsverfahrens steht die Höhe der Strafe. Ein Urteil wird am Montag erwartet

 10.04.2026

Kiew

Selenskyj: Haben Drohnen über Golfstaaten zerstört

Vor dem Hintergrund des Iran-Kriegs hat die Ukraine Drohnenexperten in die Region geschickt. Dort hat Kiew laut Präsident Selenskyj seine Erfahrung in der Abwehr iranischer Drohnen demonstriert

 10.04.2026

Video

Aufruf zur Solidarität nach Angriff auf Restaurant

Nach dem Anschlag auf das israelische Restaurant »Eclipse« ist ein Mitglied der jüdischen Gemeinde Münchens vor Ort und appelliert an die Gesellschaft

von Jan Feldmann  10.04.2026

Halle

Fall Liebich: Tschechische Polizei will Auslieferungsantrag

In Deutschland und später auch europaweit war seit August 2025 nach der verurteilten Rechtsextremistin gesucht worden. Nun wurde sie in Tschechien gefasst. Wie es jetzt weitergehen soll

 10.04.2026

Weimer

Gericht untersagt Demo vor Buchenwald-Gedenkstätte

Die Initiative »Kufiyas in Buchenwald« darf nicht vor der Gedenkstätte protestieren. Was das Verwaltungsgericht Weimar zur Verknüpfung von Holocaustgedenken und aktuellen Konflikten sagt

 10.04.2026

Iran-Krieg

Hält die Waffenruhe?

In Pakistan wollen die USA und der Iran ab heute über eine dauerhafte Friedenslösung beraten. Doch vorab gibt es bereits Streit über wichtige Punkte

 10.04.2026 Aktualisiert