Xavier Naidoo

Karlsruhe: Bezeichnung als »Antisemit« war zulässig

Der Sänger (hier bei einem Konzert 2019) hatte eine Frau auf Unterlassung verklagt und zunächst Recht bekommen. Foto: imago images / Kadir Caliskan

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch in einer Entscheidung zur Meinungsfreiheit zwei Urteile von Gerichten aufgehoben, die der Sänger Xavier Naidoo (»Die Söhne Mannheims«) gegen eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung erwirkt hatte.

Diese hatte 2017 in einem Vortrag zum Thema »Reichsbürger – Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik« auf eine Frage aus dem Publikum hin gesagt: »Ich würde ihn (Naidoo) zu den Souveränisten zählen, mit einem Bein bei den Reichsbürgern. Er ist Antisemit, das darf ich, glaub ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.«

UNTERLASSUNGSKLAGE Die Vorahnung der Frau trog nicht: Naidoo verklagte sie auf Unterlassung – und bekam in zwei Instanzen Recht. Sowohl das Landgericht Regensburg als auch das Oberlandesgericht Nürnberg untersagten der Frau, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen oder zu verbreiten, Xavier Naidoo sei Antisemit. In der Gesamtabwägung sei der Eingriff in die Ehre und das Persönlichkeitsrecht Naidoos rechtswidrig, die personale Würde des Sängers beeinträchtigt und eine öffentliche Prangerwirkung gegeben.

Dem Werturteil der Beklagten liege zudem »ein tatsächlich unrichtiger Äußerungsgehalt« zugrunde, so die Richter. Die objektive Richtigkeit ihrer Aussage sei nicht belegt.

Das sah die zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nun ganz anders – und hob die entsprechenden Urteile der beiden Gerichte auf. Die von Naidoo Beklagte hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Entscheidungen verletzten die Frau in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, so die Richter.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

»Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion hinnehmen, auch wenn sie das persönliche Ansehen mindert«, folgerte das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf das von Naidoo vorgebrachte Argument, die Etikettierung als »Antisemit« entfalte eine Prangerwirkung.

Die Aussage der Referentin sei auch nicht als mehrdeutig zu verstehen gewesen, so die Richter. Die Fachgerichte seien zudem »verfassungsrechtlich relevant fehlerhaft davon ausgegangen, es falle entscheidungserheblich zu ihrer Last, dass der tatsächliche Gehalt ihrer Äußerung unrichtig sei und sie die Richtigkeit ihrer Äußerung nicht habe belegen können«. Der von ihr getätigte Satz »Aber das ist strukturell nachweisbar« sei keine Tatsachenbehauptung, auf der sich ihre Bewertung des Sängers als »Antisemit« gründe.

ÖFFENTLICHES INTERESSE Ebenfalls fehlerhaft, so die Karlsruher Richter, sei ferner die Annahme des Oberlandesgerichts Nürnberg, der Vorhalt des Antisemitismus bei einem Künstler, der im besonderen Maß im Licht der Öffentlichkeit stehe, sei besonders schwerwiegend. Das Gericht verkenne damit die Bedeutung und Tragweite der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit.

Es handele sich hier nicht um eine private Auseinandersetzung zur Verfolgung von Eigeninteressen, sondern um eine »die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage«. Zudem müsse, wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben habe, auch eine scharfe Reaktion hinnehmen – selbst dann, wenn sie das persönliche Ansehen mindere, befanden die Verfassungsrichter.

Schließlich habe Xavier Naidoo sich mit seinen streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum begeben und beanspruche für sich öffentliche Aufmerksamkeit. Die Annahme, die Aussage der von ihm beklagten Frau entfalte eine Prangerwirkung, sei daher abwegig.

»Aufmerksamkeit und eine Abhängigkeit von der Zustimmung eines Teils des Publikums [...] besonderen Schutz zuteil werden zu lassen, hieße Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen. Zur öffentlichen Meinungsbildung muss eine daran anknüpfende Diskussion möglich sein«, befand die Kammer in ihrer Entscheidung.

AZ: 1 BvR 11/20

Brüssel

Überwachungsbehörde nimmt Europapartei der AfD ins Visier

Verstößt die Europapartei, zu der auch die »Alternative« gehört, gegen Grundwerte der EU? Die zuständige Behörde sieht Hinweise auf problematisches Vorgehen in Mitgliedsparteien. Kommt ein Verfahren?

von Valeria Nickel  29.05.2026

Beirut

Entwaffnung der Hisbollah - ein unmögliches Unterfangen?

Seit mehr als zwei Jahren attackiert die Hisbollah Israel. Die Regierung in Jerusalem will eine Entwaffnung der Terrororganisation. Doch geht das?

 29.05.2026

Hintergrund

Israel über Guterres: »Sind mit diesem Generalsekretär fertig«

Die Beziehungen zwischen Israel und dem bald aus dem Amt scheidenden UN-Generalsekretär António Guterres sind auf einem neuerlichen Tiefpunkt. Dabei hatte alles ganz anders begonnen

von Michael Thaidigsmann  29.05.2026

Kiel

Mehr als 400 antisemitische Vorfälle im Norden gemeldet

»Die massiven Konsequenzen (...) sind Ausdruck eines wachsend gesamtgesellschaftlich antisemitischen Grundrauschens, das wir seit 2023 beobachten müssen«, so die Dokumentationsstelle Antisemitismus

 29.05.2026

New York

Streit um Bericht zu sexueller Gewalt: WJC kritisiert UN scharf

Narrative, die Israel pauschal delegitimierten, seien problematisch, so der Jüdische Weltkongress. Die ursprünglichen Gründungsideale der Vereinten Nationen müssten wieder in den Mittelpunkt rücken

 29.05.2026

Interview

»Ohne den Mossad wäre ich vermutlich schon unter der Erde«

Das iranische Regime wollte Volker Beck ermorden lassen. Im Gespräch erzählt der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, wie der Anschlagsplan sein Leben verändert hat und was sich seiner Meinung nach nun ändern muss

von Leon Stork  29.05.2026

Berlin

Gutachten zweifelt an Vorstoß gegen Leugnung des Existenzrechts Israels

Hessen will über den Bundesrat erreichen, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe gestellt wird. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag erhebt Bedenken

 29.05.2026

Colorado Springs

JD Vance: USA und Iran kurz vor Einigung

Es sei noch zu früh, um zu sagen, »wann oder ob« die USA und der Iran die Verhandlungen erfolgreich abschließen könnten, sagt der Vizepräsident

 29.05.2026

Toronto

Vermisste 14-Jährige Esther wohlbehalten aufgefunden

Das jüdische Mädchen ist wieder bei seiner Familie. Die Jugendliche wurde in einem Wohnhaus entdeckt

 29.05.2026