Meinung

Kampf um »Mein Kampf«

Martin Krauß Foto: Stephan Pramme

Da haben die Justizminister der Länder mal wieder etwas beschlossen, über das Zeitgenossen, die sich ach so modern und aufgeklärt wähnen, doch nur milde lächeln können: Mein Kampf, die programmatische Hetzschrift von Adolf Hitler, soll auch nach 2015, wenn die Urheberrechte auslaufen, verboten bleiben.

Der Beschluss, den Vertrieb des Buches wegen Volksverhetzung strafrechtlich zu verfolgen, mutet in der Tat merkwürdig an, schließlich gelingt es jedem halbwegs fähigen Internetuser, es runterzuladen. Als Einwand wird auch vorgetragen, ein Verbot sei ja bloß Symbolpolitik und diene letztlich der Mystifizierung von Schrift und Autor; wenn man Hitlers Ergüsse jedoch lese, erkenne man sofort den dumpfen Hass und die dramatische Gedankenarmut.

grosseltern Und schließlich, heißt es, gibt es außer Deutschland kaum Staaten, in denen das Buch verboten ist. Im Ausland lässt es sich also leicht käuflich besorgen, wenn man sich nicht auf Flohmärkten umgucken oder darauf verlassen will, dass – was in sehr vielen nichtjüdischen deutschen Haushalten der Fall sein dürfte – die Schrift im Nachlass der Großeltern auftaucht.

All das ist richtig, es sind Einwände gegen die weitere Indizierung einer Schrift, die ganz offensichtlich nicht aus der Welt zu schaffen ist. Und dennoch ist das Verbot von Mein Kampf weiterhin richtig und alternativlos. Denn es geht nicht um die schulterzuckende Akzeptanz eines ärgerlichen Zustandes, den man leider ohnehin nicht ändern kann.

symbol Vielmehr wäre es ja selbst ein politisches Symbol, wenn die Politik das Auslaufen der Urheberrechte nur passiv begleitete. Es bedeutete nämlich, dass nun jede juristische, politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der Programmatik des Nazismus zu Ende sei. Und das in einer Gesellschaft, in der Antisemitismus und Rassismus nicht nur weiter existieren, sondern sogar wieder wachsen.

Auch wenn kein Dekret Mein Kampf, die Protokolle der Weisen von Zion oder vergleichbare Werke aus der Welt schaffen kann: Das klare politische und juristische Signal, dass infame Hetzschriften in der deutschen Gesellschaft nicht geduldet und strafrechtlich verfolgt werden, ist weiterhin vonnöten. Daher ist der auf den ersten Blick vielleicht anachronistisch anmutende Beschluss der Justizminister, etwas zu verbieten, das kaum zu verbieten ist, sehr wohl sinnvoll: Auch er ist ein politisches Symbol.

Kommentar

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