Berlin

»Judenhass im Wahlkampf muss gestoppt werden«

Teilnehmer einer Kundgebung der Partei »Die Rechte« am 1. Mai in Duisburg Foto: dpa

Die Antisemitismusbeauftragten aller Bundesländer haben die judenfeindliche Wahlplakate der rechtsextremen Partei »Die Rechte« verurteilt – und die Kommunen dazu aufgerufen, gegen die Plakataktion vorzugehen. Dort heißt es unter anderem: »Israel ist unser Unglück. Schluss damit!« oder »Wir hängen nicht nur Plakate«.

Die Antisemitismusbeauftragten aller Bundesländer – sowie die mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben betrauten Personen in Ländern, die bisher keinen Beauftragten berufen haben – sagten der Jüdischen Allgemeinen auf Anfrage: »Das Plakatieren von Wahlwerbung mit antisemitischen Inhalten im Rahmen des Europawahlkampfs überschreitet eine rote Linie. Eine solche bewusste Anknüpfung an die Propaganda der Nationalsozialisten ist in Deutschland nicht hinnehmbar. Judenhass im Europawahlkampf muss gestoppt werden!«

Die Verurteilung der Wahlplakate ist die erste gemeinsame Aktion der Beauftragten gegen Antisemitismus.

STRAFANZEIGE Die Deutsch-Israelische Gesellschaft Hannover stellte unterdessen Strafanzeige wegen den Wahlplakaten der rechtsextremen Partei. Die Organisation sieht die Plakate als volksverhetzend an, wie sie am Samstag mitteilte. Unter anderem geht es um die Parole: »Israel ist unser Unglück! Schluss damit!«

Außerdem werde die mehrfach wegen Leugnung des Holocausts verurteilte Ursula Haverbeck als Opfer der deutschen Justiz dargestellt, hieß es weiter. Die rechtliche Prüfung der Anzeigen laufe, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, Thomas Klinge, am Sonntag. Dies könne sich noch ein paar Tage hinziehen.

Zuvor hatten bereits der baden-württembergische Beauftragte Michael Blume und der Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, die Plakataktion als antisemitisch verurteilt. Blume sagte dazu vergangene Woche, die Plakataktion gefährde die öffentliche Sicherheit und Ordnung. »Ich rufe die Kommunen in ganz Baden-Württemberg auf, dieser widerlichen Form des Antisemitismus durch Entfernen der Plakate mutig entgegenzutreten«, erklärte Blume.

»Die Polizei- und Ordnungsgesetze der Bundesländer bieten hinreichende Möglichkeiten dafür, dass die Kommunen gegen die Plakate vorgehen können.«

GESETZE Der Bundesbeauftragte Felix Klein sagte: »Hier wird bewusst an die Propaganda der Nationalsozialisten angeknüpft. Eine solche Hetze gegen Juden und Israel darf in unserem Land nicht geduldet werden. Nach meiner ‎Einschätzung bieten die Polizei- und Ordnungsgesetze der Bundesländer hinreichende Möglichkeiten dafür, dass die Kommunen dagegen vorgehen können.«

Wegen der Plakate waren bei Blume mehrere Beschwerden eingegangen. Die rechtsextreme Partei nutze gezielt und niederträchtig die Kombination aus Plakaten und digitalen Medien, um Angst zu verbreiten und Aufmerksamkeit zu erzeugen, erklärte er.

»Sie hofft, dadurch ausreichend Stimmen für eine Wahlkampfkostenerstattung zu ergattern – also mit Antisemitismus Geld zu verdienen und Menschen digital zu radikalisieren«, so Blume.

Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe erstattete ebenfalls Anzeige.

Am 26. Mai ist Europawahl, außerdem finden in Baden-Württemberg wie in neun weiteren Ländern Kommunalwahlen statt.

DORTMUND Auch die Staatsanwaltschaft Dortmund prüft nach einer ähnlichen Strafanzeige des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe, ob sie Ermittlungen wegen Volksverhetzung aufnimmt.

»Da wir der Auffassung sind, dass die gezielte Provokation durch die Plakataktion den Straftatbestand der Volksverhetzung nach §130 StGB erfüllt, haben wir Strafanzeige gestellt«, begründete der Landesverband. »Die Inhalte dieser Plakate sind nach unserer Auffassung aufgrund folgender Aspekte volksverhetzend: Der Satz ›Israel ist unser Unglück!‹ ist eine Formulierung gleichen Gehalts, aber veränderten Wortlauts des Treitschke-Zitats ›Die Juden sind unser Unglück!‹. Dieser Satz wurde samt Ausrufezeichen als ständiger Untertitel auf der ersten Seite des nationalsozialistischen Hetzblattes ›Der Stürmer‹ genutzt. Die Verwendung dieses Zitats samt Satzzeichen beinhaltet eine bewusste Verherrlichung des Nationalsozialismus.«

Kommentar

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