Justiz

Ist der Hitlergruß auch mit linkem Arm strafbar?

Foto: picture alliance/dpa

Der Hitlergruß ist nach Auffassung eines Gerichts auch strafbar, wenn er mit dem linken Arm ausgeführt wird. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Verurteilung eines 51-Jährigen Bremers wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wie es am Montag mitteilte.

Der Mann war demnach 2022 am Rande eines G-7-Treffens in Münster mit Demonstranten aus dem linken Spektrum aneinandergeraten. Um diese zu provozieren, heftete er sich eine schwarz-weiß-rote Reichsflagge an die Brust, schlug mit der rechten Hand darauf und zeigte mit dem linken Arm zweimal den Hitlergruß.

Vor dem Landgericht Münster hatte er eingeräumt, gewusst zu haben, dass der mit dem rechten Arm ausgeführte Hitlergruß strafbar ist. Er habe die anderen Personen provozieren wollen, was eine Dummheit gewesen sei. Er habe aber absichtlich den linken Arm benutzt, weil das seiner Ansicht nach nicht verboten sei.

Amts- und Landgericht Münster hatten ihn in erster und zweiter Instanz verurteilt. Das Landgericht hatte gegen den nicht vorbestraften und geständigen Mann eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro, also insgesamt 600 Euro, verhängt. Entgegen seiner Behauptung stellte das Landgericht fest, dass er es mindestens für möglich hielt und in Kauf nahm, dass es sich bei seiner Geste um ein verbotenes Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation handelte.

Das Oberlandesgerichts hat nun die dagegen von dem Mann eingelegte Revision als unbegründet verworfen. Bereits das Bundesverfassungsgericht und andere höhere Gerichte hätten entscheiden, dass auch der mit dem linken Arm ausgeführte Hitlergruß die Verwendung einer verbotenen nationalsozialistischen Grußform darstelle.

Angesichts der Schutzrichtung der Vorschrift könne sich der Angeklagte nicht darauf berufen, er habe absichtlich nur den linken Arm benutzt. Die Vorschrift solle nämlich verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen sich wieder einbürgert. Auf die dabei verfolgten Absichten komme es nicht an.

Solche Kennzeichen sollten aus dem Bild des politischen Lebens in Deutschland grundsätzlich verbannt werden, so das Gericht. Sie seien kein hinzunehmendes Mittel der politischen Auseinandersetzung.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 25. Juni 2024, Aktenzeichen 4 ORs 71/23; Vorinstanzen: Landgericht Münster, Urteil vom 27. Februar 2024, Aktenzeichen 5 NBs 82/23; Amtsgericht Münster, Urteil vom 11. Mai 2023, Aktenzeichen 52 Cs 8/23.

Interview

»Es fehlte am fußballerischen Können, nicht am Glück«

Sportreporter-Legende Marcel Reif über das WM-Aus der deutschen Nationalmannschaft, Jürgen Klopp und die Zukunft von Julian Nagelsmann als Bundestrainer

von Michael Thaidigsmann  02.07.2026 Aktualisiert

Augsburg

Neue »Initiative Antisemitismuskritik & Theater« gegründet

Rund 60 Theaterschaffende haben in Augsburg ein neues Netzwerk gegen Judenfeindlichkeit ins Leben gerufen. Ihnen geht es etwa darum, antisemitismuskritische künstlerische Werke zu entwickeln. Und sie wollen expandieren

von Christopher Beschnitt  02.07.2026

Protest

Zehntausende Gegner des AfD-Bundesparteitags in Erfurt erwartet

Erfurt hofft auf ein gewaltfreies Wochenende: Zum AfD-Bundesparteitag in der Stadt werden zehntausende Demonstranten erwartet. Kirchen, Parteien und Bündnisse rufen zu friedlichem Protest auf. Die Polizei bereitet sich auf mögliche Störungen vor

von Matthias Thüsing  02.07.2026

Nahost

Iran besteht auf militärische Kontrolle der Straße von Hormus

Die iranische Armee verlangt, dass Schiffe nur die vom Iran festgelegte Route durch die Meerenge nutzt

 02.07.2026

Diplomatie

USA und Iran sollen Fortschritte bei indirekten Gesprächen gemacht haben

Die Spannungen zwischen den USA und dem Iran erschweren eine Lösung der komplexen Konfliktlage im Nahen Osten. Nach indirekt geführten Gesprächen in Doha melden die Vermittler Fortschritte

 02.07.2026

Meinung

Was Deutschland von Albanien lernen kann

Wer immer noch überrascht tut und nicht konsequenter gegen die Mullahs vorgeht, handelt nicht nur fahrlässig, sondern lädt ihre Killer geradezu ein

von Ralf Balke  02.07.2026

Analyse

Vorteil Putin?

Früh hieß es, Russland sei einer der Profiteure des Iran-Kriegs und die Ukraine ein Verlierer. Doch das greift zu kurz

von Alexander Friedman  02.07.2026

Hintergrund

Wenn Juden- und Israelfeindlichkeit Extremisten aller Couleur vereint

Der Verfassungsschutzbericht 2025 verdeutlicht einmal mehr: Antisemitismus und Antizionismus sind der Bindekitt zwischen ansonsten inkompatiblen extremistischen Strömungen

von Michael Thaidigsmann  01.07.2026

Meinung

Warum Hessens Vorstoß mit der Meinungsfreiheit vereinbar ist

Die Landesregierung will die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen. Mit einer veränderten Begründung und anderen leichten Modifikationen wäre der umstrittene Entwurf grundgesetzkonform

von Fiete Kalscheuer  01.07.2026