Ein Revolutionsgericht in Teheran hat nach Angaben aus dem Umfeld eines Angeklagten ein Todesurteil gegen einen iranischen Mann verhängt. Der Vorwurf lautet auf »Feindschaft gegen Gott«, ein schwerer Straftatbestand im iranischen Strafrecht, der häufig bei politischen Verfahren angewendet wird. Bestätigt wurde das Urteil bislang weder von der Justiz noch vom Obersten Gerichtshof des Landes. Israelische Medien berichteten unter Berufung auf die Nachrichtenagentur Reuters.
Nach Angaben einer Quelle aus der Familie betrifft das Urteil Mohammad Abbasi. Ihm wird vorgeworfen, während der Unruhen im Januar einen Angehörigen der Sicherheitskräfte getötet zu haben. Die Familie weist diese Anschuldigungen zurück. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre es eines der ersten Todesurteile im Zusammenhang mit den jüngsten Massenprotesten.
Die Tochter des Angeklagten, Fatemeh Abbasi, soll in einem separaten Verfahren zu 25 Jahren Haft verurteilt worden sein, ebenfalls wegen ihrer Rolle bei den Demonstrationen. Laut der Quelle hatten die Angeklagten keinen Zugang zu einem Anwalt ihrer Wahl und wurden lediglich von einem Pflichtverteidiger vertreten.
Menschenrechtsorganisationen berichten, die Proteste im Januar seien die schwersten innenpolitischen Unruhen im Iran seit der Islamischen Revolution von 1979 gewesen. Bei der Niederschlagung der Demonstrationen sollen nach Angaben von Aktivisten Tausende Menschen getötet worden sein. Der iranische Staat bestreitet diese Zahlen und spricht von deutlich geringeren Opferzahlen.
Während der Unruhen hatte US-Präsident Donald Trump Teheran gewarnt, mögliche Hinrichtungen könnten militärische Konsequenzen nach sich ziehen. Parallel dazu berichten Menschenrechtsgruppen von einer Zunahme von Hinrichtungen in Iran, darunter Fälle, die im Zusammenhang mit Protesten stehen sollen.
Internationale Organisationen äußern zunehmend Besorgnis über die Anwendung der Todesstrafe gegen Demonstranten. UN-Menschenrechtsexperten forderten die iranischen Behörden auf, Informationen über Festnahmen, Todesfälle und mutmaßliche geheime Begräbnisse offenzulegen und geplante Exekutionen auszusetzen. im