Als erstes Bundesland will Thüringen AfD-Mitgliedern den Besitz von Schusswaffen verbieten. Schon seit zwei Jahren reiche bereits die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung aus, um die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen oder zu versagen, sagte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) am Mittwoch in Erfurt. Das treffe auch auf Mitglieder der AfD zu.
Die Partei verfolge im Freistaat rechtsextremistische Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Seit März 2021 sei sie vom Thüringer Amt für Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich Rechtsextremismus eingestuft. Insofern werde mit dem Verbot des Erwerbs und des Besitzes von Waffen für AfD-Mitglieder nur geltendes Recht umgesetzt.
Damit das Ziel einer Entwaffnung von Extremisten effektiv und gemeinsam mit den Waffenbehörden umgesetzt werden könne, unterstütze das Ministerium die Mitarbeitenden der Thüringer Waffenbehörden.
Unter anderem werde eine Arbeitsgemeinschaft »Waffen und Extremisten« der betroffenen Sicherheitsbehörden beim Thüringer Landesverwaltungsamt angesiedelt, die die Behörden bei der Fallbearbeitung unterstützen werde.
In den vergangenen Jahren hatten die unteren Waffenbehörden extremistische Waffenbesitzer aus der Reichsbürgerszene entwaffnet. Inzwischen sind in 59 Fällen die Verfahren zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse abgeschlossen. In 13 Fällen wurden entsprechende Anträge auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis abgelehnt. Keine dieser Personen verfügt mehr über erlaubnispflichtige Schusswaffen. epd