Strafrecht

In Zukunft verboten?

Dezember 2017: Demonstranten verbrennen eine selbstgemalte Davidstern-Flagge in Berlin-Neukölln. Foto: imago/snapshot

Die Große Koalition plant laut einem Bericht der »taz«, das öffentliche Verbrennen oder Beschädigen ausländischer Flaggen künftig unter Strafe zu stellen. Ein Änderungsantrag zu einem Vorhaben, das den besseren Schutz der EU-Flagge zum Ziel hat, soll am kommenden Mittwoch im Bundestag von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebracht und beraten werden, berichtet die Zeitung unter Berufung auf Regierungskreis.

Anlass ist das wiederholte Verbrennen israelischer Fahnen bei Demonstrationen, darunter im Dezember 2017 in Berlin.

Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, sagte am Montag: »Die Initiative der Großen Koalition begrüßen wir sehr. Es war unerträglich, dass die Polizei nicht einschreiten konnte, als 2017 vor dem Brandenburger Tor israelische Flaggen verbrannt wurden. Solche aggressiven Akte, die eine tiefe Feindseligkeit offenbaren, sind grundsätzlich abzulehnen, unabhängig vom Staat, den es trifft. Die gesetzliche Erweiterung und höhere Strafzumessung hat hoffentlich eine abschreckende Wirkung.«

»Es war unerträglich, dass die Polizei nicht einschreiten konnte, als 2017 vor dem Brandenburger Tor israelische Flaggen verbrannt wurden«, sagt Zentralratspräsident Josef Schuster.

Demonstrationen »Wer israelische Flaggen verbrennt, stellt das Existenzrecht Israels infrage, lehnt es ab«, hatte Schuster im Dezember 2017 erklärt. Die Beobachtung solcher Demonstrationen reiche nicht aus, die Bundesregierung solle mögliche Gesetzesänderungen prüfen, sagte Schuster damals dem »Mannheimer Morgen«.

Laut »taz« habe die Große Koalition zunächst nur das öffentliche Verbrennen oder Verunglimpfen der Davidstern-Fahne unter Strafe stellen lassen wollen. Nach einem Hinweis der israelischen Botschaft in Berlin habe man aber von der gesonderten Behandlung der Flagge des jüdischen Staates Abstand genommen. Künftig soll laut »taz« nun mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden, wer öffentlich die Flagge eines ausländischen Staats zerstört oder beschädigt.

Bislang wird im Strafgesetzbuch lediglich das Zerstören oder Beschädigen einer Flagge oder eines anderen ausländischen Hoheitsabzeichens mit Gefängnis- oder Geldstrafe geahndet, wenn diese an einer Botschaft oder an einem anderen offiziellen Gebäude aufgehängt ist. Die deutsche Flagge ist hingegen besser geschützt: Sie darf laut Paragraf 90a des Strafgesetzbuchs grundsätzlich nicht zerstört, beschädigt oder verunglimpft werden. mth/ag

Gmund

Merz: Selbstverteidigungsrecht Israels endet nicht an eigener Grenze

»Die Eskalationsdominanz liegt allein beim Mullah-Regime in Iran«, so der CDU-Chef

 19.04.2024

Antisemitismus

Zentralrat der Juden äußert sich zu Hallervordens Gaza-Video

Das Gaza-Gedicht des Schauspielers wurde in den vergangenen Tagen massiv kritisiert

 19.04.2024

Vereinte Nationen

Amerikanisches Veto gegen UN-Vollmitgliedschaft für Palästina

Die USA sehen Einigung auf eine Zweistaatenlösung als Voraussetzung für eine Anerkennung

 19.04.2024

Berlin

Zeitung: Anstieg rechtsextremer und antisemitischer Straftaten

Durch Judenhass motivierte Straftaten nehmen stark zu

 19.04.2024

Wien

IAEA: Keine Atomanlagen im Iran beschädigt

IAEA-Chef Rafael Grossi ruft »alle zu äußerster Zurückhaltung auf«

 19.04.2024

Nahost

Begrenzter Drohnenangriff als Signal an Teheran

Welches Ziel verfolgte Israel mit seiner Attacke gegen den Iran?

von Imanuel Marcus  19.04.2024

Nahost

Keine Berichte über Schäden nach Angriff im Iran

Mehrere Flugobjekte am Himmel von Isfahan seien abgeschossen worden, erklärt das Mullah-Regime

 19.04.2024

Justiz

Höcke wegen SA-Parole vor Gericht: So war der erste Prozesstag  

Schon mehrfach testete der AfD-Politiker die Grenzen des Sagbaren - nun muss er sich vor Gericht verantworten. Er sagte am ersten Prozesstag nicht aus. Seine Anwälte scheiterten mit Anträgen

von Stefan Hantzschmann  18.04.2024

München

Schoa-Verharmlosung: Amtsgericht verurteilt Ex-Grünen-Stadtrat

Bernd Schreyer wurde vom Amtsgericht München wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt

von Michael Thaidigsmann  18.04.2024