Ghetto-Rente

In einer Summe

»Wir beugen unsere Köpfe vor den Opfern«: Jüdischer Zwangsarbeiter im Ghetto Riga Foto: RGM

Die Bundesregierung hat Ende Juli beschlossen, die »Richtlinie über eine Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit« rückwirkend zum 6. Oktober 2007 neu zu fassen.

Mit dieser Änderung können »Überlebende, die in einem Ghetto auf einem von den Nazis beeinflussten Gebiet gearbeitet haben, eine Einmalzahlung von 2.000 Euro bekommen«, sagt Christiane Reeh, Rechtsberaterin der Jewish Claims Conference (JCC), auch wenn sie für eine Rente nach dem Gesetz zur »Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto« (ZRBG), der sogenannten Ghetto-Rente, berechtigt seien.

Anerkennung Die bisherige Regelung sah dies nicht vor. Denn »die Einmalzahlung nach der ›Anerkennungsrichtlinie‹ ist eine Entschädigungsleistung, wohingegen die ZRBG-Rente eine erarbeitete Rente ist«, sagt Reeh. Und das schloss sich gegenseitig aus. Für die Überlebenden sei es ein »positives Zeichen«, betont die Rechtsberaterin, »denn es bedeutet, dass ihr Verfolgungsschicksal und ihre Arbeit im Ghetto anerkannt werden«.

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) wird die Anträge auf die sogenannte Anerkennungsleistung, die bisher wegen eines gleichzeitigen Rentenbezugs abgelehnt worden waren, »von Amts wegen wieder aufgreifen«, heißt es in einer Erklärung. Laut BADV werden diese Fälle auf »Basis der Neufassung« geprüft werden. Die Betroffenen müssten keine neuen Anträge stellen.

Von den Leistungen ausgeschlossen sind laut BADV Menschen, deren »Arbeit im Ghetto als Zwangsarbeit aus den Mitteln der Stiftung ›Erinnerung, Verantwortung und Zukunft‹ schon entschädigt worden sind«. Und die, die ihren Antrag nach der vorgegebenen Ausschlussfrist, dem 31. Dezember 2011, stellen. Die Anträge können auf deutsch, englisch und russisch auf der BADV-Website heruntergeladen werden.

Weitere Informationen und Antragsformulare unter www.badv.bund.de

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