NS-Prozess in Brandenburg

Fünf Jahre Haft für Ex-Wachmann des KZ Sachsenhausen

Der Angeklagte kommt zur Urteilsverkündung ins Landgericht Neuruppin. Foto: picture alliance/dpa

Ein ehemaliger Wachmann des KZ Sachsenhausen ist wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden Häftlingen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. »Sie haben drei Jahre lang täglich dabei zugesehen, wie deportierte Menschen dort grausam gequält und ermordet wurden«, sagte der Vorsitzende Richter des Landgerichts Neuruppin am Dienstag in seiner Urteilsbegründung. »In Beurteilungen wurde festgestellt, dass sie ein zuverlässiger Wachmann - und damit ein willfähriger Helfer der Täter waren.«

Der 101-jährige Angeklagte hatte in dem Prozess dagegen bis zuletzt bestritten, in dem KZ nördlich von Berlin Wachmann gewesen zu sein, und stattdessen angegeben, er sei als Landarbeiter tätig gewesen. Dies sei aber nicht die Wahrheit, betonte der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann. 

»Das Gericht ist zur Überzeugung gelangt, dass Sie entgegen Ihren gegenteiligen Beteuerungen rund drei Jahre lang in dem Konzentrationslager als Wachmann tätig waren.« Daran könne angesichts der Fülle der Indizien kein Zweifel bestehen. Lechtermann verwies auf die zahlreichen im Prozess behandelten Dokumente mit dem Namen, Geburtsort und Geburtstag des Mannes und andere Hinweise.

Damit habe der Angeklagte den Terror und die Mordmaschinerie der Nationalsozialisten mitgetragen. »Sie haben mit Ihrer Tätigkeit diese Massenvernichtung bereitwillig unterstützt.« Der Spruch auf dem Lagertor »Arbeit macht frei« sei eine zynische Umkehr der Wahrheit durch die SS gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. »Arbeit machte dort tot«, erklärte Lechtermann. »So war es von der SS auch beabsichtigt.«

Laut Urteil war der 101-Jährige von 1942 bis 1945 als SS-Wachmann in dem KZ tätig und hatte Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Häftlingen geleistet. Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre Gefängnisstrafe gefordert hatte. Auch der Nebenklage-Vertreter Thomas Walther hatte auf eine mehrjährige Haftstrafe plädiert, die ein Maß von fünf Jahren nicht unterschreiten solle. Zwei weitere Nebenklage-Vertreter forderten einen Schuldspruch, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Verteidiger Stefan Waterkamp kündigte daher direkt nach dem Urteil Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) an. Der BGH habe in seiner bisherigen Rechtsprechung die bloße Tätigkeit in einer Wachmannschaft eines KZ als nicht ausreichend für eine Verurteilung wegen Beihilfe zu den NS-Verbrechen gesehen, sagte Waterkamp zur Begründung. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

Der Nebenklage-Vertreter Thomas Walther, der in dem Prozess mehrere Überlebende und Angehörige von NS-Opfern vertrat, zeigte sich nach dem Urteil zufrieden. Entscheidend sei die Feststellung der Schuld durch das Gericht und dass die »unfassbare Grausamkeit« in diesem KZ zur Sprache gekommen sei. »Sachsenhausen ist geschehen, und Sachsenhausen kann an jedem Ort der Welt immer wieder geschehen«, sagte Walther. »Dagegen etwas zu tun und dem Gedanken zu folgen «Wehret den Anfängen» - das ist eine Aufgabe, die uns alle trifft.«

In dem Konzentrationslager, das im Sommer 1936 von Häftlingen aus den Emslandlagern errichtet worden war, waren bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert - unter ihnen politische Gegner des NS-Regimes sowie Angehörige der von den Nationalsozialisten verfolgten Gruppen wie Juden und Sinti und Roma. Zehntausende Häftlinge kamen durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen ums Leben und wurden Opfer systematischer Vernichtungsaktionen der SS.

Der Prozess wurde aus organisatorischen Gründen in einer Sporthalle in Brandenburg/Havel, dem Wohnort des 101-Jährigen geführt. Der hochbetagte Mann war nur eingeschränkt verhandlungsfähig und konnte täglich nur etwa zweieinhalb Stunden an dem Prozess teilnehmen.

Nach dem Kriegsende hatte er jahrzehntelang unauffällig in Brandenburg gelebt, obwohl die Staatssicherheit der DDR von seiner SS-Tätigkeit wusste, wie das Gericht darlegte. Auch in Westdeutschland seien viele ehemalige KZ-Wachleute unbehelligt geblieben, weil die Justiz untätig geblieben sei, kritisierte der Richter. Denn der Bundesgerichtshof hatte 1969 festgelegt, dass KZ-Wächtern eine individuelle Schuld nachzuweisen ist - was schwierig ist.

Erst in den Vorermittlungen zu einem Urteil von 2011 hatte die Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg die Beihilfe zum Mord neu definiert und festgelegt, dass jeder Beschäftigte in einem KZ dazu beigetragen hat, dass die Tötungsmaschinerie funktionierte - direkt oder indirekt.

Die Auffassung hatte vor Gericht Bestand, und seither folgten weitere Ermittlungsverfahren. »Mit einer Hausdurchsuchung im Oktober 2019 wurde der Angeklagte wieder mit seiner Vergangenheit konfrontiert, die er so lange verdrängt hatte«, sagte Lechtermann.

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, begrüßte das Urteil. »Das Urteil macht deutlich, dass Schuld keine Altersgrenze nach oben kennt«, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er hob die Rolle von Nebenklage-Vertreter Walther hervor, der als früherer Staatsanwalt der Zentralstelle Ludwigsburg deren geänderte Rechtsauffassung mit herbeigeführt hatte.

Der Leiter des Wiesenthal-Zentrums in Israel, Efraim Zuroff, sagte über den Angeklagten: »Er hat bekommen, was er verdient.« Zuroff zeigte sich aber besorgt, dass dieser wegen seiner angekündigten Revision die Strafe nur teilweise oder gar nicht absitzen könnte. Dies sei bei Prozessen gegen Nazi-Verbrecher heute meist der Fall. Sie seien dennoch bedeutsam: für die Gesellschaft und die Überlebenden.

Lesen Sie mehr zu dem Thema in der kommenden Printausgabe der Jüdischen Allgemeinen.

Shelly Meyer

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