Extremismus

Horst Mahler soll erneut wegen Volksverhetzung vor Gericht

Horst Mahler (vorn Mitte, Archiv) Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS

Der ehemalige NPD-Anwalt und Holocaust-Leugner Horst Mahler muss sich erneut wegen Volksverhetzung und Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords vor Gericht verantworten. Der Prozess beginne am kommenden Dienstag vor dem Landgericht Potsdam, bestätigte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Geplant sind 14 Verhandlungstage bis Ende Januar.

Da der Angeklagte aufgrund seines Gesundheitszustands nur eingeschränkt verhandlungsfähig sei, seien mehrere Verhandlungstermine angesetzt, teilte die Sprecherin mit. Zur Frage, ob sich Mahler zu der Anklage geäußert hat, konnte die Gerichtssprecherin keine Angaben machen. Mahler selbst war nicht zu erreichen. Zuerst hatte der RBB berichtet.

Der schwer kranke 86-Jährige war bereits mehrfach wegen Holocaust-Leugnung verurteilt worden und hatte seine Freiheitsstrafen von 2009 bis Oktober 2020 mit einer Haftunterbrechung wegen seiner schweren Erkrankung in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel abgesessen.

In der neuerlichen Anklage vor dem Landgericht Potsdam wirft die Staatsanwaltschaft Mahler vor, sich in den Jahren 2013 bis 2017 in Buchmanuskripten und Emails volksverhetzend geäußert zu haben. In einigen Fällen soll er die NS-Gewaltherrschaft gerechtfertigt und den Völkermord an den Juden verharmlost oder geleugnet haben.

Mahler war einst Mitbegründer der linksextremistischen Rote Armee Fraktion (RAF) und wandte sich später dem Rechtsextremismus zu. dpa

Frankfurt/Main

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