Justiz

Holocaust-Leugner Williamson erneut verurteilt

Volksverhetzung: Das Landgericht Regensburg hat sein Urteil vom Januar des Jahres bestätigt. Foto: dpa

Der Holocaust-Leugner Richard Williamson (73) ist erneut wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er soll – wie bereits in erster Instanz entschieden – 1800 Euro zahlen, weil er die Existenz von Gaskammern und den millionenfachen Judenmord in einem Fernsehinterview mit einem schwedischen TV-Sender bestritten hatte. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Regensburg, Walter Boeckh, begründete die Entscheidung am Montag damit, dass Williamson seine Aussage vorsätzlich gemacht habe. Mit einer Verbreitung in Deutschland habe er gerechnet, damit gehe die Störung oder gar Gefährdung des öffentlichen Friedens einher.

Der ehemalige Bischof der erzkonservativen Piusbruderschaft hatte 2008 in einem Interview mit einem schwedischen Fernsehsender die Existenz von Gaskammern und den millionenfachen Mord an Juden durch die Nationalsozialisten bestritten. Das Interview war im Priesterseminar der Piusbrüder in Zaitzkofen bei Regensburg aufgenommen worden.

Staatsanwalt Der Angeklagte habe nicht nur den Judenmord in Gaskammern geleugnet, sondern auch die massenhafte Tötung einer ganzen Volksgruppe verharmlost, sagte Staatsanwalt Markus Pfaller am zweiten Tag der Berufungsverhandlung. Die Aussagen Williamsons, es seien 200.000 bis 300.000 Juden in der NS-Zeit ums Leben gekommen, »aber keiner von ihnen in einer Gaskammer«, habe der Bischof gegenüber Journalisten bewusst getätigt, damit seien sie auch öffentlich. Die Verteidiger Williamsons hatten Freispruch für den Angeklagten und die Einstellung des Verfahrens gefordert.

Zuletzt hatte das Amtsgericht Regensburg Williamson im Januar 2013 eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro auferlegt. Dagegen hatten Williamson und seine Anwälte Berufung eingelegt. epd

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