Terrororganisation

Hamas unterliegt vor dem Europäischen Gerichtshof

Foto: imago images/ZUMA Wire

Ist die Hamas eine terroristische Vereinigung? Eigentlich hat die Europäische Union diese Frage seit langem eindeutig beantwortet.

Seit Dezember 2001 steht die radikal-islamistische Organisation, die die Vernichtung Israels anstrebt, 2007 gewaltsam die Macht im Gazastreifen übernommen und seitdem die palästinensische Enklave fest in ihrem Griff hat, auf der EU-Liste der terroristischen Vereinigungen. Diese Einstufung ermöglicht es den Mitgliedsstaaten der Union unter anderem, Vermögenswerte der Hamas einzufrieren und ihre Unterstützer strafrechtlich zu belangen.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Wurde zunächst nur der militärische Teil, die Al-Kassam-Brigaden, verboten, kam 2003 die gesamte Organisation der Hamas auf die schwarze Liste. Die Einstufung wurde seitdem von den Regierungen der EU-Staaten bekräftigt. Regelmäßig versucht die Hamas jedoch, juristisch dagegen vorzugehen.

BEGRÜNDUNG Allerdings monierte das Europäische Gericht erster Instanz im Jahr 2014 in einem umstrittenen Urteil, dass die Begründung für die Einstufung der militanten Palästinenserorganisation in erster Linie auf Presseberichten und Material aus dem Internet beruhe. Das reiche nicht aus, urteilten die Richter, und dekretierten, die Hamas müsse wieder von der Terrorliste gestrichen werden. Jedoch ließ das Gericht vorübergehend die Bestimmungen in Kraft, nach welchen die Gelder der Gruppe in Europa gesperrt blieben.

2015 legte der Rat der Europäischen Union eine ausführliche Begründung für sein Verbot vor, und vier Jahre später bekräftigte der Europäische Gerichtshof (EuGH), die oberste Rechtssprechungsinstanz der Union, in einem Grundsatzurteil die Argumente des Rates und die Einstufung der Hamas als terroristische Organisation. Da die islamistische Gruppe weder ein Staat noch die legitime Regierung eines Staates sei, könne sie auch nicht auf den völkerrechtlichen Grundsatz der Nichteinmischung rekurrieren. Dieser gelte nur für souveräne Staaten.

Allerdings fand das EU-Gericht erster Instanz im September 2019 erneut ein Haar in der Suppe und stellte einen Formfehler des Rates fest. Präsident und Generalsekretär des maßgeblichen Vertretergremiums der Mitgliedsstaaten in Brüssel hätten nämlich die Begründungen der streitigen Rechtsakte, obwohl sie in gesonderten Dokumenten enthalten gewesen seien, nicht unterzeichnet. Das Gericht erklärte daher diese Rechtsakte, soweit sie die Hamas betrafen, für nichtig. Sieben weitere Klagepunkte der Hamas wies das Gericht aber zurück.

Dennoch ging der Rat gegen das Urteil erneut vor den EuGH in Berufung– und bekam am Dienstag Recht. Die Große Kammer hob das Urteil aus der ersten Instanz auf und stellte fest, dass das Gericht einen »Rechtsfehler« begangen und die EU-Verträge falsch ausgelegt habe. Die Begründungen für die Einstufung der Hamas als terroristische Vereinigung seien vom Rat zeitgleich mit den entsprechenden Rechtsakten angenommen worden und mit diesen »untrennbar verbunden«. Ihre Authentizität könne somit nicht in Frage gestellt werden, so die Richter.

RECHTSFEHLER Zwar sähen die EU-Verträge vor, dass Rechtsakte von den Vorsitzenden der entsprechenden Institutionen unterzeichnet werden müssten, bevor sie Gültigkeit entfalten könnten. Dies gelte aber nur für solche Akte, die an keinen bestimmten Adressaten gerichtet seien.

Soweit die streitigen Rechtsakte hingegen einem Bündel von Einzelentscheidungen gleichstehen, unterliegen sie dagegen keiner solchen Unterzeichnungspflicht, sondern nur einer Bekanntgabepflicht. Das gelte auch für die Begründungen, die die Hamas beträfen, urteilten die Richter. Daher sei der Präsident des Rates nicht verpflichtet, neben dem Rechtsakt, der eine allgemeine Begründung für die Maßnahmen enthält, auch die einzelfallbezogene Begründung eines solchen Rechtsakts zu unterzeichnen.

Ob damit die Klagewelle der Hamas vor den EU-Gerichten in Luxemburg beendet sein wird, darf bezweifelt werden. Die Einstufung als terroristische Vereinigung steht jedoch mittlerweile auf einem rechtlich soliden Fundament.

Nahost

Israels Luftwaffe greift erneut im Jemen an

Immer wieder feuern die Huthi im Jemen Raketen und Drohnen in Richtung Israel. Der jüdisch Staat regiert mit Gegenschlägen

 10.09.2025

Berlin

Francesca Albanese bei Tagung an der Freien Universität

Der umstrittenen UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese wird immer wieder Antisemitismus vorgeworfen. Am Mittwoch war sie zu Gast an einer Berliner Universität

 10.09.2025

Berlin

Israel-Vorstoß: Wadephul und Dobrindt widersprechen von der Leyen

Während der Bundesaußenminister nochmal über eine Aussetzung der Unterstützungszahlungen der EU sprechen will, wird der Innenminister deutlicher

 10.09.2025

Washington D.C.

Brisanter Scheck: Epstein-Foto heizt Debatte um Trump an

Seit Monaten schwelt die Debatte über Verbindungen des Straftäters zum Präsidenten. Nach einem angeblichen Brief von letzterem wirft nun das Foto eines Schecks Fragen auf

 10.09.2025

Meinung

Eskalation in Katar?

Es ist heuchlerisch, Katar als Friedensvermittler zu bezeichnen. Wer die Hamas in Gaza unterstützt, in Doha Terroristen hofiert und mit Al Jazeera weltweit den Hass auf den jüdischen Staat befördert, sollte sich nicht wundern, wenn Israel zurückschlägt

von Philipp Peyman Engel  10.09.2025

Generalbundesanwaltschaft

Anklage gegen »Sächsische Separatisten«

Ihnen werde »die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens« vorgeworfen, hieß es

 10.09.2025

Analyse

Ursula von der Leyen macht Israel zum Bauernopfer

Vor dem Europaparlament schlägt die EU-Kommissionspräsidentin harte Töne gegen Israel an - wohl wissend, dass die notwendige Mehrheit für Sanktionen womöglich nie zustande kommt. Eine Analyse

von Michael Thaidigsmann  10.09.2025

Düsseldorf

Höchststrafe für Messeranschlag von Solingen

Bei dem islamistischen Terroranschlag starben drei Menschen. Der Attentäter Issa al Hasan ist geständig. Nun ist das Urteil gefallen

 10.09.2025

Tunis

Gaza-Flottille: Teilnehmer melden angeblichen zweiten Drohnenangriff

Die Aktivisten hatten schon einmal behauptet, von einer israelischen Drohne attackiert worden zu sein. Doch der Brand wurde wohl eher von einer Leuchtrakete ausgelöst, die einer der Teilnehmer abgefeuert hatte

 10.09.2025