Der Attentäter von Halle ist nach einem ausführlichen psychiatrischen Gutachten voll schuldfähig. Nach vorläufiger Bewertung sei »nicht ersichtlich, dass die Fähigkeit des Angeschuldigten, das Unrecht seiner Taten einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, bei den Taten aufgehoben war«, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs. Demnach ordneten die Karlsruher Richter bereits am 23. April an, dass Stephan B. in Untersuchungshaft bleibt. (Az. AK 9/20)
B. hatte am 9. Oktober 2019 versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur in der Synagoge von Halle ein Blutbad anzurichten. Ihm gelang es aber nicht, in das Gebäude einzudringen. Daraufhin erschoss er zunächst eine Passantin und dann einen Gast in einem Döner-Imbiss. Auf seiner Flucht vor der Polizei verletzte er weitere Menschen.
ANKLAGE Die Bundesanwaltschaft hat den 28-Jährigen im April am Oberlandesgericht Naumburg wegen zweifachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs zum Nachteil von insgesamt 68 Menschen angeklagt. Sie wirft ihm einen Mordanschlag »aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus« vor.
Die Richter zeigen sich nach vorläufiger Einschätzung davon überzeugt, dass B. die Passantin und den jungen Mann im Döner-Laden heimtückisch ermordete. Er habe ihre Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt. Dass er die Taten nicht geplant und seine Opfer zufällig ausgewählt habe, ändere daran nichts.
HASS Die Absicht, möglichst viele Besucher der Synagoge zu töten, beruhe ersichtlich auf niedrigen Beweggründen. B. habe Juden und Muslime töten wollen, »weil sie nach seiner Ansicht jeweils einer von ihm verhassten religiösen Gruppe angehörten«. Damit habe er »ähnlich gesonnene Personen« motivieren wollen.
Die Akten zu dem Fall umfassen nach Angaben des Gerichtshofs inzwischen mehr als 20.000 Seiten. Es seien Hunderte Zeugen vernommen worden. dpa