Raubkunst

Gurlitts Erbe

Neuer Ort für Gurlitts Bilder: Das Kunstmuseum Bern soll die Sammlung bekommen. Foto: imago

Auch nach dem Tod von Cornelius Gurlitt geht das Rätselraten um ihn und seine Sammlung weiter. Im Alter von 81 Jahren starb der Kunstsammler am Dienstag vergangener Woche, vermutlich an den Folgen einer Herzoperation. Seit eine Obduktion angeordnet wurde, kursieren sogar Gerüchte über einen Freitod. Hielt Gurlitt, der seinen Lebensunterhalt offenbar mit Verkäufen von Kunst aus dem väterlichem Erbe bestritt und damit einmal mehr die wohl pekuniär und psychisch von folgenschwerer Abhängigkeit geprägte Vater-Sohn-Beziehung besiegelte, die öffentlichen Beschuldigungen nicht mehr aus?

Der betagte Sohn eines zwielichtigen Kunstunternehmers, alleinstehend, scheu und wehrlos, bot eine nachgerade ideale Projektionsfläche – nicht zuletzt für das schlechte Gewissen derer, die teils nicht minder Brisantes verbergen als Gurlitt. »Quantitativ dürften die privaten und öffentlichen Sammlungen wesentlich mehr Raubkunst-Verdachtsfälle enthalten« als der Schwabinger Schatz, so Gurlitts Anwälte.

Taskforce Und vielleicht stimmt auch diese Behauptung der Firma Holzinger Associates, die seine Interessen vertrat: Gurlitt ging davon aus, dass seine Sammlung »von seinem Vater legal erworben wurde«. Ingeborg Berggreen-Merkel, die Leiterin der Taskforce »Schwabinger Kunstfund« und eine der wenigen, die den Sammler persönlich getroffen haben, sagt: »Ich habe Herrn Cornelius Gurlitt als eine überaus höfliche, freundliche Persönlichkeit kennengelernt.«

Dabei kann Cornelius Gurlitt kaum entgangen sein, dass Hildebrand Gurlitt, der jüdischer Abstammung war und zunächst von den Nazis verfolgt wurde, zu einem der skrupellosesten Kunsthändler und Kunsträuber Hitlers mutiert war. Schwer entschuldbar, dass Gurlitt das Erbe nicht schon vor 15 Jahren prüfen ließ. Versöhnlich stimmt, dass er sich zum Schluss zu den Washingtoner Prinzipien bekannte – mag das auch auf Anraten seiner Anwälte passiert sein. »Eine solche förmliche Erklärung zwischen der Bundesregierung, einem Bundesland und einem Privatsammler ist bislang einzigartig«, heißt es bei der Taskforce.

Vermacht hat Gurlitt den Großteil des umstrittenen Erbes dem Kunstmuseum Bern. Sollen die Werke in die Hauptstadt der Schweiz, weil das Land einen neutralen Status innehat? Oder weil Gurlitt Kunst über das Berner Auktionshaus Kornfeld verkaufte, das das Museum maßgeblich unterstützt? Es betreut unter anderem das Archiv der jüdischen Künstlerin Meret Oppenheim. In einem zweiten Testament soll Gurlitt eine Geldsumme einem Verwandten vermacht haben. Details waren bis zum Redaktionsschluss nicht bekannt.

Verdachtsfälle Was Gurlitts Tod und zwei Testamente für den künftigen Umgang mit seinen Bildern bedeuten, ist Gegenstand der Spekulation ebenso wie die Frage, ob sich die Chancen für Erben jüdischer Vorbesitzer, ihr Eigentum zurückzuerhalten, verbessern oder verschlechtern. Gurlitts Anwälte glauben an »sehr, sehr wenige Verdachtsfälle«, benennen sechs belegte Fälle, unter anderem die Sammlung des jüdischen Rechtsanwalts Fritz Salo Glaser. Ihm sollen allerdings mindestens 13 Bilder aus Gurlitts Beständen gehört haben. Gurlitts Sprecher verbreitet kühn, dass es darüber hinaus »nur wenige Werke gibt, bei denen sich ein Raubkunstverdacht noch nicht ausschließen lässt«.

Vorsichtiger gibt sich die Taskforce. »Für alle Werke, die auf www.lostart.de eingestellt sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass es sich um Raubkunst handelt«, sagt deren Sprecher Matthias Henkel.

Tatsächlich müssen an die 500 Werke aus der Schwabinger Wohnung als potenziell verdächtig gelten. »Ausgeschlossen ist im Grunde nur das Konvolut des Familiennachlasses«, das sind rund 330 Kunstwerke, bemerkt die Claims Conference. »Der Tod von Cornelius Gurlitt beschließt keineswegs das unerledigte Kapitel der Rückgabe von NS-Raubkunst in Deutschland.«

Ächtung Rüdiger Mahlo, Deutschlandrepräsentant der Claims Conference, bewertet den Fall Gurlitt letztlich positiv. Künftig könnten »nur vom Verdacht des NS-Kunstraubs freigesprochene Werke« von öffentlichen Sammlungen erworben werden. »Die moralische Ächtung von Sammlungen mit belasteter Kunst und deren Vermarktung scheint mir eine der wesentlichen Entwicklungen zu sein«, so Mahlo.

Das Berner Kunstmuseum sieht »eine erhebliche Verantwortung und eine Fülle schwierigster Fragen« auf sich zurollen, heißt es in einer ersten Stellungnahme. Fragen der Jüdischen Allgemeinen,
etwa nach Verantwortlichkeiten und strukturellen Voraussetzungen, wollte das Museum nicht beantworten. Der Stiftungsrat des Museums muss noch entscheiden, ob man das Erbe überhaupt antreten möchte.

Matthias Henkel von der Taskforce beschreibt, was auf die Berner zukommt: Es sei »nicht die Aufgabe der Taskforce, mit Anspruchsstellern zu verhandeln. Dies wird Aufgabe der Erben sein«.

Kairo/Berlin

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