Universität

Gewissensprüfung

Unhaltbarer Zustand: Für jüdische Studenten gibt es oftmals keine Ausweichtermine. Foto: picture alliance / dpa

Prüfungen bedeuten Stress. Wer sich auf eines der beiden Staats­examen in Jura oder Medizin vorbereitet, kann ein Lied davon singen. Monatelanges Lernen, Repetitorien und Lerngruppen sind angesagt, alles Private rückt zwangsläufig in den Hintergrund.

Doch für jüdische Studierende gibt es eine weitere Herausforderung, und zwar Prüfungstermine, die immer wieder mit den Hohen Feiertagen kollidieren. Observante Juden stehen dann nicht selten vor der Wahl, entweder das an manchen dieser Tage geltende Schreibverbot zu verletzen oder aber den Leistungsnachweis an einem anderen, zumeist viel späteren Datum zu erbringen, was aber immer mit einem Zeitverlust von sechs Monaten oder mehr einhergeht.

Jakob Levy (Name von der Redaktion geändert), Student der Humanmedizin an einer Universität in Nordrhein-Westfalen, stand jetzt genau vor diesem Dilemma. Denn eine seiner Prüfungen im zweiten medizinischen Staatsexamen findet am 11. Oktober statt, also während Sukkot.

terminvergabe Schon im Dezember hatte er das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP), das für die Terminvergabe von Prüfungen in den Fächern Medizin, Pharmazie und Psychotherapie zuständig ist, um einen Ausweichtermin gebeten. »Den wollte man mir aber nicht gewähren«, berichtet Levy im Gespräch mit der Jüdischen Allgemeinen.

Man müsse völlig neue Aufgaben formulieren, was aus Kapazitätsgründen nicht möglich sei, so die Begründung. »Auch der Verweis auf ein Schreiben des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn an die Direktorin des IMPP, das eine Berücksichtigung jüdischer Feiertage bei der Festlegung der Prüfungstermine empfahl, hat daran nichts geändert«, so Levy.

Das Thema ist alles andere als neu. Schließlich hatte sich Spahn mit dem Hinweis auf die besondere Konfliktlage für jüdische Studierende schon vor mehr als drei Jahren an das IMPP gewandt, und zwar auch auf Bitten des Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster. Doch offensichtlich ist seither wenig geschehen.

pessach »Die Prüfungstermine werden aufgrund langfristig erforderlicher Vorausplanung drei Jahre im Voraus festgesetzt«, hieß es auf Anfrage dieser Zeitung seitens des IMPP. »So wurden die Termine für das Jahr 2022 im Jahr 2019 besprochen und in Absprache mit den Landesprüfungsämtern 2019 bereits festgesetzt.« Doch ein Blick in den Terminkalender des IMPP für das kommende Frühjahr zeigt, dass man jüdische Feiertage auch 2020 bei der Planung schlichtweg ignoriert hat. Denn Prüfungen im Rahmen des zweiten medizinischen Staatsexamens sollen im kommenden Jahr vom 12. bis zum 14. April stattfinden, kollidieren also mit Pessach.

»Dass es für jüdische Studierende nicht leicht ist, gelebten Glauben mit Prüfungsterminen zu vereinbaren, ist mir bekannt«, sagt dazu Felix Klein. »Wir adressieren diese Problematik unter anderem in der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben, die in den kommenden Wochen veröffentlicht wird«, so der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung. »Bisher müssen Betroffene im Gespräch mit den Prüfungs­behörden versuchen, individuelle Lösungen zu finden – das ist auf Dauer kein gangbarer Weg. Es müsste ein festes Verfahren dafür gefunden werden, wie in solchen Fällen die Religionsausübung nach Artikel 4 des Grundgesetzes gewährleistet werden kann.«

Das Problem ist seit Jahren bekannt – eine Regelung gibt es nach wie vor nicht.

»Um dem Versprechen der Sicherung jüdischen Lebens am Campus Folge zu leisten, muss Religionsfreiheit auch für jüdische Studierende gelten«, sagt Anna Staroselski. »Dazu gehört die Berücksichtigung jüdischer Feiertage bei der Festlegung der Prüfungstermine«, so die Präsidentin der Jüdischen Studierendenunion Deutschland (JSUD). »Immer wieder werden jüdische Studierende vor die Wahl zwischen Religion und dem Absolvieren ihres Studiums gestellt – das widerspricht dem Grundgesetz, das die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung vorsieht.«

In einem Positionspapier hat die JSUD deshalb für die Einführung von Ausweichterminen plädiert – bis dato jedoch ohne viel Erfolg.
Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel der Ruhr-Universität Bochum. Dort hat man sich bereits im Juli 2020 per Senatsbeschluss dazu verpflichtet, Prüfungstermine so zu planen, dass sie nicht auf einen Feiertag fallen – das gilt übrigens für alle Religionsgemeinschaften.

Zuständigkeiten Ein Problem sind die Zuständigkeiten. Manche Prüfungen finden an einem bundesweiten Termin statt, andere dagegen werden von den jeweiligen Landesprüfungsämtern festgelegt. Zudem hat jedes Bundesland seine eigenen Feiertagsregeln.

»Da wir wissen, dass die Rechtsprechung grundsätzlich die Beachtung der halachischen Arbeitsverbote am Schabbat und an den hohen jüdischen Feiertagen als Teil der Religionsfreiheit schützt, muss es endlich eine Feiertagsgesetzgebung in den 16 Feiertagsgesetzen der Länder geben, die die hohen jüdischen Feiertage vollständig aufnimmt und darüber hinaus den Schabbat und jüdische Feiertage nicht nur im Sinne eines christlichen Feiertagsverständnisses schützt«, lautet dazu die Meinung von Volker Beck, Geschäftsführer des Tikvah Instituts. Er fordert ebenfalls, Ersatztermine anzubieten, falls es dennoch zu Überschneidungen komme. »Alles andere ist unzulässige Diskriminierung.«

Jüdischen Studierenden rät Beck, sich dann entweder Unterstützung bei der JSUD, beim Zentralrat oder der jeweiligen örtlichen Gemeinde zu holen. Falls auch das keine Wirkung zeigt, sollte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingeschaltet werden. »Diese muss und kann solchen systematischen, antijüdischen Diskriminierungen nachgehen.«

Für den Medizinstudenten Jakob Levy hat sich im letzten Moment kurz vor Sukkot eine andere Option gefunden: Ihm wird eine Aufsichtsperson zur Seite gestellt, die auf sein Geheiß alle Antworten in die entsprechenden Prüfungsbögen eintragen wird. »Immerhin ein Kompromiss«, sagt er. Doch eine langfristige Lösung kann das nicht sein.

Ina Czyborra

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