Jüdisches Recht

Gewaltmonopol

Was tun, wenn der Staat nicht da ist? Angriff auf einem Berliner U-Bahnhof Foto: ddp

Immer wieder gehen in großen Städten wie Berlin und Hamburg Autos in Flammen auf. Wutbürger attackieren bei Protesten Polizisten. Und brutale Jugendliche greifen auf U- und S-Bahnhöfen »einfach mal so« Menschen an, prügeln sie sogar zu Tode.

Sieht man einmal davon ab, dass die von Boulevardpresse und Fernsehen verbreiteten Bilder insofern täuschen, als die Kriminalstatistik einen Rückgang der Gewaltkriminalität vermeldet, stellt sich gleichwohl die Frage: Welche Form der Selbstverteidigung und Notwehr ist ethisch erlaubt und geboten? Das Judentum scheint es hier generell etwas leichter zu haben als der christliche Glaube, der sich an der Weisung des Predigers aus Nazareth, einem Angreifer auch noch die andere Wange hinzuhalten, abzuarbeiten hat.

Debatte Das Recht »vorgreifender« Selbstverteidigung wird gerade in der Mischna durchaus bekräftigt, gleichwohl die Ausführungen eher das zivile denn das politische Leben betreffen. Der Babylonische Talmud (Sanhedrin 72a) nimmt zur Frage legitimer Notwehr etwa gegen nächtliche Einbrecher ausführlich Stellung. Dieser Traktat protokolliert eine angeregte Debatte, in der sich die Rabbanim jedoch nicht darauf einigen konnten, ob es erlaubt ist, einen Dieb zu töten.

Die Mischna stellt allerdings (Sanhedrin 73 a) klar, dass man Menschen, die anderen nach dem Leben trachten, umbringen darf, dass aber andere Ver- gehen, etwa die Entweihung des Schabbat oder Götzendienst, auf keinen Fall durch die Tötung des Missetäters verhindert werden dürfen.

So weit, so vielschichtig. Bei alledem muss man sich jedoch vor Augen halten, dass diese rechtlichen Maximen unter sozialen Bedingungen kodifiziert wurden, die mit den unseren nur sehr bedingt gleichzusetzen sind. Es handelt sich um Rechtssätze einer Minderheit, die unter fremder politischer Herrschaft lebte.

Die Lehrsätze des Babylonischen Talmuds entstanden im Persien der späten Antike, das Minderheiten große Freiheitsspielräume ließ. Sozialgeschichtlich lebten die Juden damals überwiegend von der Landwirtschaft und waren politisch als Gelehrtenaristokratie mit einem »Exilherrscher« an ihrer Spitze verfasst.

Aspekte Ebenfalls gilt es zu bedenken, dass das Judentum seit der Niederschlagung des Bar-Kochba-Aufstands bis zur Gründung des Staates Israel 1948 mit der Frage nach staatlichem Recht und staatlicher Gewalt nicht befasst war und deshalb das Thema lediglich in beschränktem Maße unter ethischen Aspekten betrachten konnte.

Eine nur moralisch begründete Selbstjustiz zu propagieren, kam den Rabbanim sogar im Falle des Schutzes des eigenen Hauses und Hofes deshalb nicht in den Sinn. Sie gingen indes noch einen Schritt weiter: Durch die jeweils katastrophal endenden Versuche, gegen die Römer eine eigene Staatlichkeit gewaltsam zu etablieren, erkannten die Gelehrten die Vorteile eines zumindest in religiösen Dingen toleranten Staates. Sie etablierten deshalb das Prinzip »Dina de Malchut dina«, was so viel heißt wie »Das Gesetz des Staates ist (gültiges) Gesetz«.

Bürgerpflicht Sinn dieses Grundsatzes ist es nicht nur, die unbedingte Geltung staatlichen Rechts für Juden zu postulieren, sondern darüber hinaus auch noch den in kultischen Angelegenheiten bedeutsamen Unterschied zwischen Juden und Nichtjuden einzuebnen. Jenseits kultischer Angelegenheiten ist den Weisungen der Nichtjuden Folge zu leisten; auch das Zahlen von Steuern gilt als Bürgerpflicht.

Die talmudischen Schriften haben zwar diese Regeln nicht auf strafrechtliche Tatbestände oder Fälle zwischenmenschlicher Gewalt ausgedehnt. Der Logik der Argumentation folgend kann man jedoch davon ausgehen, dass damit auch das staatliche Gewalt- und Rechtsprechungsmonopol akzeptiert wird.

Es verliert nur dort seine Zulässigkeit, wo Jüdinnen und Juden dazu gezwungen werden, die kultischen Prinzipien der Tora zu brechen, zum Beispiel heidnischen Göttern zu opfern.

Nach Maßgabe der Rabbanim darf also niemand das Recht in die eigene Hand nehmen. Das gilt für den Eigenheimbesitzer ebenso wie für den einsamen U-Bahn-Passagier, aber in gleichem Maße für politisch motivierte Gewalttäter – vom links-radikalen Autoanzünder bis zum fundamentalistischen Siedler im Westjordanland.

Der Autor ist Professor für Erziehungswissenschaft und lehrt an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

Kommentar

»Eigentlich habe ich noch nie mit einem Juden gesprochen«

Als Antisemitismusbeauftragter jüdisch zu sein ist kein Manko. Im Gegenteil: Es braucht an deutschen Universitäten mehr jüdische Beauftragte

von Guy Katz  30.06.2026

Interview

»Es fehlte am fußballerischen Können, nicht am Glück«

Sportreporter-Legende Marcel Reif über das WM-Aus der deutschen Nationalmannschaft, Jürgen Klopp und die Zukunft von Julian Nagelsmann als Bundestrainer

von Michael Thaidigsmann  30.06.2026

Meinung

Maccabiah ist gelebte Selbstbehauptung

Gerade jetzt ist es für jüdische Sportlerinnen und Sportler wichtig, in Israel Kraft zu tanken. Es geht nicht nur um Sport, sondern auch um Selbstbehauptung und ein tieferes Verständnis für das Land

von Alon Meyer  30.06.2026

Berufung

Hamburg hat wieder eine Beauftragte gegen Antisemitismus

Nach Monaten der Vakanz ist das Amt wieder besetzt: Anna von Villiez wird Hamburgs neue Beauftragte gegen Antisemitismus. Ein Rechtsstreit hatte die Auswahl verzögert

von Michael Althaus  30.06.2026

Kommentar

Für Islamisten existiert kein Kindeswohl

In glühender Hitze wurden Kinder von Islamisten gefesselt durch Berlin geführt. Dass so etwas mitten in der Hauptstadt geschehen kann, ist die Folge einer fehlgeleiteten Migrationspolitik

 30.06.2026

Aufruf

Jüdische Hochschullehrer fordern besseren Schutz gegen Antisemitismus

Hochschulen können ihre jüdischen Studierenden und Lehrenden nicht ausreichend gegen Antisemitismus schützen. Das NJH will das ändern und fordert unter anderem die Möglichkeit zur Exmatrikulation von Störern

 30.06.2026

Interview

»Soziale Medien sind Brandbeschleuniger für Judenhass«

Felix Klein, Beauftragter der Bundesregierung gegen Antisemitismus, wechselt nach Paris. Am Dienstagabend zog er auf einem Podium in Berlin Bilanz. Im Interview blickt er zusätzlich auch auf Persönliches

von Leticia Witte  30.06.2026

Meinung

Georg Restle, die Jüdische Allgemeine und der berüchtigte Scheck aus Jerusalem

Früher hätte man Journalisten wie Restle, die Juden unterstellen, sie seien nur Sprachrohr einer Regierung in Israel, die Eignung als Politik-Redakteure beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk abgesprochen. Zu Recht

von Michael Thaidigsmann  30.06.2026

Hamburg

Mutmaßlicher Block-Entführer: »Wir sind hier wie in einer Mossad-Operation«

Im Block-Prozess wird ein Zeuge aus Israel weiter per Video befragt. Der 42-Jährige steuerte bei der gewaltsamen Rückholung der Kinder einen der Wagen. Wie er heute auf die Ereignisse blickt.

von Stephanie Lettgen  30.06.2026