Jüdisches Recht

Gewaltmonopol

Was tun, wenn der Staat nicht da ist? Angriff auf einem Berliner U-Bahnhof Foto: ddp

Immer wieder gehen in großen Städten wie Berlin und Hamburg Autos in Flammen auf. Wutbürger attackieren bei Protesten Polizisten. Und brutale Jugendliche greifen auf U- und S-Bahnhöfen »einfach mal so« Menschen an, prügeln sie sogar zu Tode.

Sieht man einmal davon ab, dass die von Boulevardpresse und Fernsehen verbreiteten Bilder insofern täuschen, als die Kriminalstatistik einen Rückgang der Gewaltkriminalität vermeldet, stellt sich gleichwohl die Frage: Welche Form der Selbstverteidigung und Notwehr ist ethisch erlaubt und geboten? Das Judentum scheint es hier generell etwas leichter zu haben als der christliche Glaube, der sich an der Weisung des Predigers aus Nazareth, einem Angreifer auch noch die andere Wange hinzuhalten, abzuarbeiten hat.

Debatte Das Recht »vorgreifender« Selbstverteidigung wird gerade in der Mischna durchaus bekräftigt, gleichwohl die Ausführungen eher das zivile denn das politische Leben betreffen. Der Babylonische Talmud (Sanhedrin 72a) nimmt zur Frage legitimer Notwehr etwa gegen nächtliche Einbrecher ausführlich Stellung. Dieser Traktat protokolliert eine angeregte Debatte, in der sich die Rabbanim jedoch nicht darauf einigen konnten, ob es erlaubt ist, einen Dieb zu töten.

Die Mischna stellt allerdings (Sanhedrin 73 a) klar, dass man Menschen, die anderen nach dem Leben trachten, umbringen darf, dass aber andere Ver- gehen, etwa die Entweihung des Schabbat oder Götzendienst, auf keinen Fall durch die Tötung des Missetäters verhindert werden dürfen.

So weit, so vielschichtig. Bei alledem muss man sich jedoch vor Augen halten, dass diese rechtlichen Maximen unter sozialen Bedingungen kodifiziert wurden, die mit den unseren nur sehr bedingt gleichzusetzen sind. Es handelt sich um Rechtssätze einer Minderheit, die unter fremder politischer Herrschaft lebte.

Die Lehrsätze des Babylonischen Talmuds entstanden im Persien der späten Antike, das Minderheiten große Freiheitsspielräume ließ. Sozialgeschichtlich lebten die Juden damals überwiegend von der Landwirtschaft und waren politisch als Gelehrtenaristokratie mit einem »Exilherrscher« an ihrer Spitze verfasst.

Aspekte Ebenfalls gilt es zu bedenken, dass das Judentum seit der Niederschlagung des Bar-Kochba-Aufstands bis zur Gründung des Staates Israel 1948 mit der Frage nach staatlichem Recht und staatlicher Gewalt nicht befasst war und deshalb das Thema lediglich in beschränktem Maße unter ethischen Aspekten betrachten konnte.

Eine nur moralisch begründete Selbstjustiz zu propagieren, kam den Rabbanim sogar im Falle des Schutzes des eigenen Hauses und Hofes deshalb nicht in den Sinn. Sie gingen indes noch einen Schritt weiter: Durch die jeweils katastrophal endenden Versuche, gegen die Römer eine eigene Staatlichkeit gewaltsam zu etablieren, erkannten die Gelehrten die Vorteile eines zumindest in religiösen Dingen toleranten Staates. Sie etablierten deshalb das Prinzip »Dina de Malchut dina«, was so viel heißt wie »Das Gesetz des Staates ist (gültiges) Gesetz«.

Bürgerpflicht Sinn dieses Grundsatzes ist es nicht nur, die unbedingte Geltung staatlichen Rechts für Juden zu postulieren, sondern darüber hinaus auch noch den in kultischen Angelegenheiten bedeutsamen Unterschied zwischen Juden und Nichtjuden einzuebnen. Jenseits kultischer Angelegenheiten ist den Weisungen der Nichtjuden Folge zu leisten; auch das Zahlen von Steuern gilt als Bürgerpflicht.

Die talmudischen Schriften haben zwar diese Regeln nicht auf strafrechtliche Tatbestände oder Fälle zwischenmenschlicher Gewalt ausgedehnt. Der Logik der Argumentation folgend kann man jedoch davon ausgehen, dass damit auch das staatliche Gewalt- und Rechtsprechungsmonopol akzeptiert wird.

Es verliert nur dort seine Zulässigkeit, wo Jüdinnen und Juden dazu gezwungen werden, die kultischen Prinzipien der Tora zu brechen, zum Beispiel heidnischen Göttern zu opfern.

Nach Maßgabe der Rabbanim darf also niemand das Recht in die eigene Hand nehmen. Das gilt für den Eigenheimbesitzer ebenso wie für den einsamen U-Bahn-Passagier, aber in gleichem Maße für politisch motivierte Gewalttäter – vom links-radikalen Autoanzünder bis zum fundamentalistischen Siedler im Westjordanland.

Der Autor ist Professor für Erziehungswissenschaft und lehrt an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

Großbritannien

London scheitert erneut mit Anklage gegen Kneecap-Rapper

Weil er bei einem Konzert eine Flagge der Hisbollah geschwenkt haben soll, wurde Rapper Mo Chara wegen Terrorismusvorwürfen angeklagt. Doch ein Formfehler lässt den Prozess scheitern

 11.03.2026

Doha

Wadephul: Weitere 93 Millionen Euro für humanitäre Hilfe

Der deutsche Außenminister ist vor dem Hintergrund des Iran-Kriegs auf Krisenreise in der Golfregion. Um das Leid der Menschen zu mildern, stockt die Bundesrepublik ihre Unterstützungsgelder auf

 11.03.2026

Krieg

USA: Am Dienstag fast stündlich Angriffswellen auf den Iran

Die USA greifen seit mehr als einer Woche Ziele im Iran an. Am Dienstag hatte der US-Verteidigungsminister besonders harte Angriffe angekündigt. Nun äußert sich das US-Militär in einem Update dazu

 11.03.2026

Burg

Lehrer berichten in Buch aus Schulalltag mit Nazi-Parolen

»Es interessiert kaum jemanden«: Zwei Lehrer schlagen Alarm wegen rechter Ideologien an einer Schule in Brandenburg. In ihrem Buch »Rechtsruck im Klassenzimmer« geht es um mehr als Kritik am Wegsehen

von Monika Wendel  11.03.2026

Brüssel

EU verhängt weitere Iran-Sanktionen

Dem aktuellen Iran-Krieg ging die brutale Niederschlagung von regierungskritischen Protesten voraus. Die EU verschärft jetzt die Sanktionen und nennt eine konkrete Opferzahl

 11.03.2026

Lanz und Precht

»Irgendwie so bombt man sich das Ganze am Ende zurecht«

In ihrem wöchentlichen Podcast versuchen sich Talkmaster Markus Lanz und Philosoph Richard David Precht an einer Analyse der Hintergründe des Irankriegs – und scheitern gewaltig

von Michael Thaidigsmann  11.03.2026

Madrid

Spanien beruft seine Botschafterin in Israel ab

Die Sánchez-Regierung zieht Konsequenzen im Streit mit Israel: Die Botschafterin wird abberufen. Wie es dazu kam und welche politischen Konflikte dahinterstehen

 11.03.2026

Meinung

Jüdisches Leben gehört zum Ländle

Nach der Wahl in Baden-Württemberg kann die jüdische Gemeinschaft darauf vertrauen, auch künftig einen zuverlässigen Partner in der Landesregierung zu haben. Einzig das gute Abschneiden der AfD bereitet Sorgen

von Barbara Traub  11.03.2026

Nahost

USA greifen iranische Minenleger im Persischen Golf an

Laut amerikanischen Geheimdiensten liegen bereits mehrere Dutzend Seeminen in der Straße von Hormus

 11.03.2026