Jüdisches Recht

Gewaltmonopol

Was tun, wenn der Staat nicht da ist? Angriff auf einem Berliner U-Bahnhof Foto: ddp

Immer wieder gehen in großen Städten wie Berlin und Hamburg Autos in Flammen auf. Wutbürger attackieren bei Protesten Polizisten. Und brutale Jugendliche greifen auf U- und S-Bahnhöfen »einfach mal so« Menschen an, prügeln sie sogar zu Tode.

Sieht man einmal davon ab, dass die von Boulevardpresse und Fernsehen verbreiteten Bilder insofern täuschen, als die Kriminalstatistik einen Rückgang der Gewaltkriminalität vermeldet, stellt sich gleichwohl die Frage: Welche Form der Selbstverteidigung und Notwehr ist ethisch erlaubt und geboten? Das Judentum scheint es hier generell etwas leichter zu haben als der christliche Glaube, der sich an der Weisung des Predigers aus Nazareth, einem Angreifer auch noch die andere Wange hinzuhalten, abzuarbeiten hat.

Debatte Das Recht »vorgreifender« Selbstverteidigung wird gerade in der Mischna durchaus bekräftigt, gleichwohl die Ausführungen eher das zivile denn das politische Leben betreffen. Der Babylonische Talmud (Sanhedrin 72a) nimmt zur Frage legitimer Notwehr etwa gegen nächtliche Einbrecher ausführlich Stellung. Dieser Traktat protokolliert eine angeregte Debatte, in der sich die Rabbanim jedoch nicht darauf einigen konnten, ob es erlaubt ist, einen Dieb zu töten.

Die Mischna stellt allerdings (Sanhedrin 73 a) klar, dass man Menschen, die anderen nach dem Leben trachten, umbringen darf, dass aber andere Ver- gehen, etwa die Entweihung des Schabbat oder Götzendienst, auf keinen Fall durch die Tötung des Missetäters verhindert werden dürfen.

So weit, so vielschichtig. Bei alledem muss man sich jedoch vor Augen halten, dass diese rechtlichen Maximen unter sozialen Bedingungen kodifiziert wurden, die mit den unseren nur sehr bedingt gleichzusetzen sind. Es handelt sich um Rechtssätze einer Minderheit, die unter fremder politischer Herrschaft lebte.

Die Lehrsätze des Babylonischen Talmuds entstanden im Persien der späten Antike, das Minderheiten große Freiheitsspielräume ließ. Sozialgeschichtlich lebten die Juden damals überwiegend von der Landwirtschaft und waren politisch als Gelehrtenaristokratie mit einem »Exilherrscher« an ihrer Spitze verfasst.

Aspekte Ebenfalls gilt es zu bedenken, dass das Judentum seit der Niederschlagung des Bar-Kochba-Aufstands bis zur Gründung des Staates Israel 1948 mit der Frage nach staatlichem Recht und staatlicher Gewalt nicht befasst war und deshalb das Thema lediglich in beschränktem Maße unter ethischen Aspekten betrachten konnte.

Eine nur moralisch begründete Selbstjustiz zu propagieren, kam den Rabbanim sogar im Falle des Schutzes des eigenen Hauses und Hofes deshalb nicht in den Sinn. Sie gingen indes noch einen Schritt weiter: Durch die jeweils katastrophal endenden Versuche, gegen die Römer eine eigene Staatlichkeit gewaltsam zu etablieren, erkannten die Gelehrten die Vorteile eines zumindest in religiösen Dingen toleranten Staates. Sie etablierten deshalb das Prinzip »Dina de Malchut dina«, was so viel heißt wie »Das Gesetz des Staates ist (gültiges) Gesetz«.

Bürgerpflicht Sinn dieses Grundsatzes ist es nicht nur, die unbedingte Geltung staatlichen Rechts für Juden zu postulieren, sondern darüber hinaus auch noch den in kultischen Angelegenheiten bedeutsamen Unterschied zwischen Juden und Nichtjuden einzuebnen. Jenseits kultischer Angelegenheiten ist den Weisungen der Nichtjuden Folge zu leisten; auch das Zahlen von Steuern gilt als Bürgerpflicht.

Die talmudischen Schriften haben zwar diese Regeln nicht auf strafrechtliche Tatbestände oder Fälle zwischenmenschlicher Gewalt ausgedehnt. Der Logik der Argumentation folgend kann man jedoch davon ausgehen, dass damit auch das staatliche Gewalt- und Rechtsprechungsmonopol akzeptiert wird.

Es verliert nur dort seine Zulässigkeit, wo Jüdinnen und Juden dazu gezwungen werden, die kultischen Prinzipien der Tora zu brechen, zum Beispiel heidnischen Göttern zu opfern.

Nach Maßgabe der Rabbanim darf also niemand das Recht in die eigene Hand nehmen. Das gilt für den Eigenheimbesitzer ebenso wie für den einsamen U-Bahn-Passagier, aber in gleichem Maße für politisch motivierte Gewalttäter – vom links-radikalen Autoanzünder bis zum fundamentalistischen Siedler im Westjordanland.

Der Autor ist Professor für Erziehungswissenschaft und lehrt an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

Nahost

US-Militär meldet Angriffe auf Ziele im Iran

USA reagieren auf Beschuss von Schiffen in der Straße von Hormus

 08.07.2026 Aktualisiert

Interview

»Ich würde gerne mit Benjamin Netanjahu sprechen«

Der umstrittene Podcaster Ben Berndt schreibt Mediengeschichte. Sein YouTube-Format »Ungeskriptet« erreicht Millionen. Ein Gespräch

von Sven Gösmann, Stella Venohr  07.07.2026 Aktualisiert

Jerusalem

Deutschland verfünffacht Beitrag für Yad Vashem

Die Gedenkstätte Yad Vashem in Israel erinnert an die von den Nationalsozialisten ermordeten Juden. Die Bundesrepublik will sich künftig verstärkt an der Finanzierung beteiligen

 07.07.2026

Nahost

Schon wieder Tanker in der Straße von Hormus beschossen

Viele Details gibt es zunächst nicht. Klar ist: Normal befahrbar ist die Straße von Hormus noch immer nicht

 07.07.2026

Berlin

Antisemitischer Pöbler soll radikaler Palästina-Aktivist sein

Am Samstag beschimpfte ein Mann ein Pärchen mit Kind mit den Worten »Fuck Jews«. Jetzt stellt sich heraus: Der Täter hat eine politisch bewegte Vergangenheit

 07.07.2026

Frankreich

Präsidentschaftskandidatin mit Fußfessel?

Ein Gericht hat die Gründerin des Rassemblement National wegen massiver Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Sich für die Nachfolge von Emmanuel Macron bewerben darf Marine Le Pen dennoch - mit einer wichtigen Einschränkung

 07.07.2026

Schweiz

Ein Jahr Gefängnis für jugendlichen Täter

Der Schweizer mit tunesischen Wurzeln hatte am 2. März 2024 auf der Straße einen orthodoxen Juden niedergestochen. Am Dienstag wurde der 17-Jährige verurteilt

von Nicole Dreyfus  07.07.2026

Straßburg

Parteienfamilie der AfD auf EU-Ebene kommt auf den Prüfstand

Die rechte Parteienfamilie Europa der souveränen Nationen (ESN) steht im Visier der Aufsichtsbehörde. Es geht um mögliche Verstöße gegen Kernwerte der EU. Auf dem Spiel stehen Fördermittel

von Valeria Nickel  07.07.2026

Syrien

Damaskus: Explosionen in der Nähe von Macrons Hotel

Der französische Präsident Emmanuel Macron ist aktuell zu einem Besuch in Syrien. Zum Zeitpunkt der Detonationen traf er sich gerade mit dem Präsidenten Ahmed al-Scharaa

 07.07.2026