Jüdisches Recht

Gewaltmonopol

Was tun, wenn der Staat nicht da ist? Angriff auf einem Berliner U-Bahnhof Foto: ddp

Immer wieder gehen in großen Städten wie Berlin und Hamburg Autos in Flammen auf. Wutbürger attackieren bei Protesten Polizisten. Und brutale Jugendliche greifen auf U- und S-Bahnhöfen »einfach mal so« Menschen an, prügeln sie sogar zu Tode.

Sieht man einmal davon ab, dass die von Boulevardpresse und Fernsehen verbreiteten Bilder insofern täuschen, als die Kriminalstatistik einen Rückgang der Gewaltkriminalität vermeldet, stellt sich gleichwohl die Frage: Welche Form der Selbstverteidigung und Notwehr ist ethisch erlaubt und geboten? Das Judentum scheint es hier generell etwas leichter zu haben als der christliche Glaube, der sich an der Weisung des Predigers aus Nazareth, einem Angreifer auch noch die andere Wange hinzuhalten, abzuarbeiten hat.

Debatte Das Recht »vorgreifender« Selbstverteidigung wird gerade in der Mischna durchaus bekräftigt, gleichwohl die Ausführungen eher das zivile denn das politische Leben betreffen. Der Babylonische Talmud (Sanhedrin 72a) nimmt zur Frage legitimer Notwehr etwa gegen nächtliche Einbrecher ausführlich Stellung. Dieser Traktat protokolliert eine angeregte Debatte, in der sich die Rabbanim jedoch nicht darauf einigen konnten, ob es erlaubt ist, einen Dieb zu töten.

Die Mischna stellt allerdings (Sanhedrin 73 a) klar, dass man Menschen, die anderen nach dem Leben trachten, umbringen darf, dass aber andere Ver- gehen, etwa die Entweihung des Schabbat oder Götzendienst, auf keinen Fall durch die Tötung des Missetäters verhindert werden dürfen.

So weit, so vielschichtig. Bei alledem muss man sich jedoch vor Augen halten, dass diese rechtlichen Maximen unter sozialen Bedingungen kodifiziert wurden, die mit den unseren nur sehr bedingt gleichzusetzen sind. Es handelt sich um Rechtssätze einer Minderheit, die unter fremder politischer Herrschaft lebte.

Die Lehrsätze des Babylonischen Talmuds entstanden im Persien der späten Antike, das Minderheiten große Freiheitsspielräume ließ. Sozialgeschichtlich lebten die Juden damals überwiegend von der Landwirtschaft und waren politisch als Gelehrtenaristokratie mit einem »Exilherrscher« an ihrer Spitze verfasst.

Aspekte Ebenfalls gilt es zu bedenken, dass das Judentum seit der Niederschlagung des Bar-Kochba-Aufstands bis zur Gründung des Staates Israel 1948 mit der Frage nach staatlichem Recht und staatlicher Gewalt nicht befasst war und deshalb das Thema lediglich in beschränktem Maße unter ethischen Aspekten betrachten konnte.

Eine nur moralisch begründete Selbstjustiz zu propagieren, kam den Rabbanim sogar im Falle des Schutzes des eigenen Hauses und Hofes deshalb nicht in den Sinn. Sie gingen indes noch einen Schritt weiter: Durch die jeweils katastrophal endenden Versuche, gegen die Römer eine eigene Staatlichkeit gewaltsam zu etablieren, erkannten die Gelehrten die Vorteile eines zumindest in religiösen Dingen toleranten Staates. Sie etablierten deshalb das Prinzip »Dina de Malchut dina«, was so viel heißt wie »Das Gesetz des Staates ist (gültiges) Gesetz«.

Bürgerpflicht Sinn dieses Grundsatzes ist es nicht nur, die unbedingte Geltung staatlichen Rechts für Juden zu postulieren, sondern darüber hinaus auch noch den in kultischen Angelegenheiten bedeutsamen Unterschied zwischen Juden und Nichtjuden einzuebnen. Jenseits kultischer Angelegenheiten ist den Weisungen der Nichtjuden Folge zu leisten; auch das Zahlen von Steuern gilt als Bürgerpflicht.

Die talmudischen Schriften haben zwar diese Regeln nicht auf strafrechtliche Tatbestände oder Fälle zwischenmenschlicher Gewalt ausgedehnt. Der Logik der Argumentation folgend kann man jedoch davon ausgehen, dass damit auch das staatliche Gewalt- und Rechtsprechungsmonopol akzeptiert wird.

Es verliert nur dort seine Zulässigkeit, wo Jüdinnen und Juden dazu gezwungen werden, die kultischen Prinzipien der Tora zu brechen, zum Beispiel heidnischen Göttern zu opfern.

Nach Maßgabe der Rabbanim darf also niemand das Recht in die eigene Hand nehmen. Das gilt für den Eigenheimbesitzer ebenso wie für den einsamen U-Bahn-Passagier, aber in gleichem Maße für politisch motivierte Gewalttäter – vom links-radikalen Autoanzünder bis zum fundamentalistischen Siedler im Westjordanland.

Der Autor ist Professor für Erziehungswissenschaft und lehrt an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

Israel

Warnung vor Hamas-Überfall ignoriert? Netanjahu dementiert

Emiratischer Präsident soll Netanjahu angerufen haben. Netanjahu reagierte angeblich gelassen. Emirate wollen sich nicht zu Berichten äußern

 08.09.2026

Deutschland

»Anklage wegen Volksverhetzung«: Landgericht Mannheim eröffnet Strafverfahren gegen Xavier Naidoo

Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhob zweimal Anklage gegen den Sänger wegen Volksverhetzung. Eine davon lässt das Landgericht Mannheim nun zu

 08.09.2026

Kommentar

Ein Weckruf

Der AfD-Erfolg liegt vor allem im Scheitern jener Parteien, die die Bundesrepublik seit Jahrzehnten prägen. Verloren gegangenes Vertrauen muss nun schnellst möglich wieder zurückgewonnen werden

von Josef Schuster  08.09.2026

"Two serious people sit on outdoor metal stairs in casual, tactical clothing, appearing tired or contemplative, with sunlight casting shadows behind them against a plain wall in a rugged environment."

Netflix

Wenn Fiktion auf Realität trifft

Die israelische Erfolgsserie »Fauda« meldet sich mit einer eindrucksvollen neuen Staffel zurück

von Sarah Cohen-Fantl  08.09.2026

Meinung

Ein Sonntag genügt!

Was gehen uns in der Schweiz die Wahlen in Sachsen-Anhalt an? Auf den ersten Blick nicht viel. Auf den zweiten wird klar: Das Problem ist nicht nur die Partei selbst

von Zsolt Balkanyi-Guery  08.09.2026

Magdeburg

BSW will AfD-Landtagspräsidenten mitwählen

Bundesweit ist es der AfD noch nie gelungen, das Amt eines Parlamentspräsidenten zu übernehmen – auch wenn sie die stärkste Partei war. Das könnte sich in Sachsen-Anhalt jetzt ändern

 08.09.2026

Meinung

London belohnt die Verweigerungshaltung der Palästinenser

Mit ihren Sanktionen gegen israelische Siedlungen will die britische Regierung im Nahost-Konflikt einer Zwei-Staaten-Lösung näher kommen. Doch sie zeigt vor allem: Verhandeln lohnt sich nicht, Blockade und Terror aber sehr wohl

von Daniel Neumann  08.09.2026

Nahost

Großbritannien wirft Israel »ethnische Säuberungen« im Westjordanland vor

Aus Israel und den USA kommt scharfe Kritik. Deutschland schließt sich der Initiative Großbritanniens nicht an

 08.09.2026

Den Haag

Deutschland verteidigt Waffenexporte nach Israel

Deutschland betont vor dem Internationalen Gerichtshof, dass seine Rüstungsexporte nach Israel internationalen Vorgaben entsprechen. Die Richter müssen entscheiden, ob es zum Hauptverfahren kommt

 08.09.2026