Jüdisches Recht

Gewaltmonopol

Was tun, wenn der Staat nicht da ist? Angriff auf einem Berliner U-Bahnhof Foto: ddp

Immer wieder gehen in großen Städten wie Berlin und Hamburg Autos in Flammen auf. Wutbürger attackieren bei Protesten Polizisten. Und brutale Jugendliche greifen auf U- und S-Bahnhöfen »einfach mal so« Menschen an, prügeln sie sogar zu Tode.

Sieht man einmal davon ab, dass die von Boulevardpresse und Fernsehen verbreiteten Bilder insofern täuschen, als die Kriminalstatistik einen Rückgang der Gewaltkriminalität vermeldet, stellt sich gleichwohl die Frage: Welche Form der Selbstverteidigung und Notwehr ist ethisch erlaubt und geboten? Das Judentum scheint es hier generell etwas leichter zu haben als der christliche Glaube, der sich an der Weisung des Predigers aus Nazareth, einem Angreifer auch noch die andere Wange hinzuhalten, abzuarbeiten hat.

Debatte Das Recht »vorgreifender« Selbstverteidigung wird gerade in der Mischna durchaus bekräftigt, gleichwohl die Ausführungen eher das zivile denn das politische Leben betreffen. Der Babylonische Talmud (Sanhedrin 72a) nimmt zur Frage legitimer Notwehr etwa gegen nächtliche Einbrecher ausführlich Stellung. Dieser Traktat protokolliert eine angeregte Debatte, in der sich die Rabbanim jedoch nicht darauf einigen konnten, ob es erlaubt ist, einen Dieb zu töten.

Die Mischna stellt allerdings (Sanhedrin 73 a) klar, dass man Menschen, die anderen nach dem Leben trachten, umbringen darf, dass aber andere Ver- gehen, etwa die Entweihung des Schabbat oder Götzendienst, auf keinen Fall durch die Tötung des Missetäters verhindert werden dürfen.

So weit, so vielschichtig. Bei alledem muss man sich jedoch vor Augen halten, dass diese rechtlichen Maximen unter sozialen Bedingungen kodifiziert wurden, die mit den unseren nur sehr bedingt gleichzusetzen sind. Es handelt sich um Rechtssätze einer Minderheit, die unter fremder politischer Herrschaft lebte.

Die Lehrsätze des Babylonischen Talmuds entstanden im Persien der späten Antike, das Minderheiten große Freiheitsspielräume ließ. Sozialgeschichtlich lebten die Juden damals überwiegend von der Landwirtschaft und waren politisch als Gelehrtenaristokratie mit einem »Exilherrscher« an ihrer Spitze verfasst.

Aspekte Ebenfalls gilt es zu bedenken, dass das Judentum seit der Niederschlagung des Bar-Kochba-Aufstands bis zur Gründung des Staates Israel 1948 mit der Frage nach staatlichem Recht und staatlicher Gewalt nicht befasst war und deshalb das Thema lediglich in beschränktem Maße unter ethischen Aspekten betrachten konnte.

Eine nur moralisch begründete Selbstjustiz zu propagieren, kam den Rabbanim sogar im Falle des Schutzes des eigenen Hauses und Hofes deshalb nicht in den Sinn. Sie gingen indes noch einen Schritt weiter: Durch die jeweils katastrophal endenden Versuche, gegen die Römer eine eigene Staatlichkeit gewaltsam zu etablieren, erkannten die Gelehrten die Vorteile eines zumindest in religiösen Dingen toleranten Staates. Sie etablierten deshalb das Prinzip »Dina de Malchut dina«, was so viel heißt wie »Das Gesetz des Staates ist (gültiges) Gesetz«.

Bürgerpflicht Sinn dieses Grundsatzes ist es nicht nur, die unbedingte Geltung staatlichen Rechts für Juden zu postulieren, sondern darüber hinaus auch noch den in kultischen Angelegenheiten bedeutsamen Unterschied zwischen Juden und Nichtjuden einzuebnen. Jenseits kultischer Angelegenheiten ist den Weisungen der Nichtjuden Folge zu leisten; auch das Zahlen von Steuern gilt als Bürgerpflicht.

Die talmudischen Schriften haben zwar diese Regeln nicht auf strafrechtliche Tatbestände oder Fälle zwischenmenschlicher Gewalt ausgedehnt. Der Logik der Argumentation folgend kann man jedoch davon ausgehen, dass damit auch das staatliche Gewalt- und Rechtsprechungsmonopol akzeptiert wird.

Es verliert nur dort seine Zulässigkeit, wo Jüdinnen und Juden dazu gezwungen werden, die kultischen Prinzipien der Tora zu brechen, zum Beispiel heidnischen Göttern zu opfern.

Nach Maßgabe der Rabbanim darf also niemand das Recht in die eigene Hand nehmen. Das gilt für den Eigenheimbesitzer ebenso wie für den einsamen U-Bahn-Passagier, aber in gleichem Maße für politisch motivierte Gewalttäter – vom links-radikalen Autoanzünder bis zum fundamentalistischen Siedler im Westjordanland.

Der Autor ist Professor für Erziehungswissenschaft und lehrt an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

Kommentar

Antisemitismus im »Safe Place«: Die Kunstakademie Düsseldorf macht’s möglich

Eine Kunstakademie sollte Räume für kritisches Denken öffnen - aber nicht für Ideologien, die Menschenfeindlichkeit salonfähig machen

von Nicole Dreyfus  02.02.2026

Washington D.C.

Vize-Justizminister: Keine weiteren Anklagen in Epstein-Fall

Das veröffentlichte Material im Fall des Sexualstraftäters enthält viel Verstörendes. Für weitere Anklagen reicht es offenbar trotzdem nicht

 02.02.2026

Berlin

Staatsanwaltschaft: Hunderte neue antisemitische Straftaten

Für das Jahr 2025 werden 820 neue Vorfälle registriert. Antisemitische Parolen bei Demonstration sind eingerechnet

 02.02.2026

Düsseldorf

Terror-Sympathisantin an Kunstakademie: Stadt zieht Konsequenzen

Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) tritt nicht bei der traditionellen Werkschau auf, nachdem die palästinensische Terrorunterstützerin Basma al-Sharif Teil einer Veranstaltung der Akademie war

 02.02.2026

Schuldspruch

AfD-Politiker Halemba verurteilt

Der bayerische Landtagsabgeordnete wurde wegen leichtfertiger Geldwäsche und gemeinschaftlicher Nötigung verurteilt. Von zwei Vorwürfen wurde er freigesprochen

 02.02.2026

Berlin

Zentralrat würdigt Rita Süssmuth

Die frühere Bundestagspräsidentin habe sich als Bundestagspräsidentin nachdrücklich für eine lebendige Erinnerungskultur eingesetzt, so der Präsident des Zentralrates der Juden

 02.02.2026

Meinung

Teilzeit ist kein »Lifestyle«

Der Wirtschaftsflügel der CDU und Bundeskanzler Merz wollen, dass die Deutschen mehr arbeiten. Sie missachten damit die vielfältigen Lebenswirklichkeiten der Menschen

von Günter Jek  02.02.2026

Washington D.C.

USA und Iran: Gespräche in Ankara in Vorbereitung

Offenbar arbeiten mehrere Vermittler daran, noch in dieser Woche ein Treffen zu organisieren

 02.02.2026

USA

Trumps Ex-Grenzschutzchef soll »antisemitische Tirade« gehalten haben

Gregory Bovino soll wütend geworden sein, als ein orthodoxer Staatsanwalt wegen des Schabbats nicht an einer Telefonkonferenz teilnahm

 02.02.2026