Jüdisches Recht

Gewaltmonopol

Was tun, wenn der Staat nicht da ist? Angriff auf einem Berliner U-Bahnhof Foto: ddp

Immer wieder gehen in großen Städten wie Berlin und Hamburg Autos in Flammen auf. Wutbürger attackieren bei Protesten Polizisten. Und brutale Jugendliche greifen auf U- und S-Bahnhöfen »einfach mal so« Menschen an, prügeln sie sogar zu Tode.

Sieht man einmal davon ab, dass die von Boulevardpresse und Fernsehen verbreiteten Bilder insofern täuschen, als die Kriminalstatistik einen Rückgang der Gewaltkriminalität vermeldet, stellt sich gleichwohl die Frage: Welche Form der Selbstverteidigung und Notwehr ist ethisch erlaubt und geboten? Das Judentum scheint es hier generell etwas leichter zu haben als der christliche Glaube, der sich an der Weisung des Predigers aus Nazareth, einem Angreifer auch noch die andere Wange hinzuhalten, abzuarbeiten hat.

Debatte Das Recht »vorgreifender« Selbstverteidigung wird gerade in der Mischna durchaus bekräftigt, gleichwohl die Ausführungen eher das zivile denn das politische Leben betreffen. Der Babylonische Talmud (Sanhedrin 72a) nimmt zur Frage legitimer Notwehr etwa gegen nächtliche Einbrecher ausführlich Stellung. Dieser Traktat protokolliert eine angeregte Debatte, in der sich die Rabbanim jedoch nicht darauf einigen konnten, ob es erlaubt ist, einen Dieb zu töten.

Die Mischna stellt allerdings (Sanhedrin 73 a) klar, dass man Menschen, die anderen nach dem Leben trachten, umbringen darf, dass aber andere Ver- gehen, etwa die Entweihung des Schabbat oder Götzendienst, auf keinen Fall durch die Tötung des Missetäters verhindert werden dürfen.

So weit, so vielschichtig. Bei alledem muss man sich jedoch vor Augen halten, dass diese rechtlichen Maximen unter sozialen Bedingungen kodifiziert wurden, die mit den unseren nur sehr bedingt gleichzusetzen sind. Es handelt sich um Rechtssätze einer Minderheit, die unter fremder politischer Herrschaft lebte.

Die Lehrsätze des Babylonischen Talmuds entstanden im Persien der späten Antike, das Minderheiten große Freiheitsspielräume ließ. Sozialgeschichtlich lebten die Juden damals überwiegend von der Landwirtschaft und waren politisch als Gelehrtenaristokratie mit einem »Exilherrscher« an ihrer Spitze verfasst.

Aspekte Ebenfalls gilt es zu bedenken, dass das Judentum seit der Niederschlagung des Bar-Kochba-Aufstands bis zur Gründung des Staates Israel 1948 mit der Frage nach staatlichem Recht und staatlicher Gewalt nicht befasst war und deshalb das Thema lediglich in beschränktem Maße unter ethischen Aspekten betrachten konnte.

Eine nur moralisch begründete Selbstjustiz zu propagieren, kam den Rabbanim sogar im Falle des Schutzes des eigenen Hauses und Hofes deshalb nicht in den Sinn. Sie gingen indes noch einen Schritt weiter: Durch die jeweils katastrophal endenden Versuche, gegen die Römer eine eigene Staatlichkeit gewaltsam zu etablieren, erkannten die Gelehrten die Vorteile eines zumindest in religiösen Dingen toleranten Staates. Sie etablierten deshalb das Prinzip »Dina de Malchut dina«, was so viel heißt wie »Das Gesetz des Staates ist (gültiges) Gesetz«.

Bürgerpflicht Sinn dieses Grundsatzes ist es nicht nur, die unbedingte Geltung staatlichen Rechts für Juden zu postulieren, sondern darüber hinaus auch noch den in kultischen Angelegenheiten bedeutsamen Unterschied zwischen Juden und Nichtjuden einzuebnen. Jenseits kultischer Angelegenheiten ist den Weisungen der Nichtjuden Folge zu leisten; auch das Zahlen von Steuern gilt als Bürgerpflicht.

Die talmudischen Schriften haben zwar diese Regeln nicht auf strafrechtliche Tatbestände oder Fälle zwischenmenschlicher Gewalt ausgedehnt. Der Logik der Argumentation folgend kann man jedoch davon ausgehen, dass damit auch das staatliche Gewalt- und Rechtsprechungsmonopol akzeptiert wird.

Es verliert nur dort seine Zulässigkeit, wo Jüdinnen und Juden dazu gezwungen werden, die kultischen Prinzipien der Tora zu brechen, zum Beispiel heidnischen Göttern zu opfern.

Nach Maßgabe der Rabbanim darf also niemand das Recht in die eigene Hand nehmen. Das gilt für den Eigenheimbesitzer ebenso wie für den einsamen U-Bahn-Passagier, aber in gleichem Maße für politisch motivierte Gewalttäter – vom links-radikalen Autoanzünder bis zum fundamentalistischen Siedler im Westjordanland.

Der Autor ist Professor für Erziehungswissenschaft und lehrt an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

Straße von Hormus

US-Militär warnt Revolutionsgarden vor Provokationen bei Manöver

Ab Sonntag will die iranische Elite-Einheit eine Übung in der strategisch wichtigen Meerenge abhalten

 31.01.2026

Sicherheit

Deutschland und Israel trainieren erstmals gemeinsam gegen Cyberangriffe

Deutschland und Israel proben gemeinsam die Abwehr schwerer Cyberangriffe. Denn Israel hat Erfahrungen, von denen Deutschland profitieren möchte

 31.01.2026

Nordrhein-Westfalen

Statt Auktion: 428 Holocaust-Dokumente an Auschwitz-Stiftung übergeben

Nach internationalen Protesten übergibt der Landtag in Nordrhein-Westfalen 428 Holocaust-Dokumente an die Stiftung Auschwitz-Birkenau. Darunter sind Lagerpostkarten, Täterbriefe und Lagergeld

 31.01.2026

Nahost

Trump schickt weitere Kriegsschiffe in Richtung Iran

Der US-Präsident drängt das iranische Regime weiterhin zu einem Deal

 31.01.2026

Nahost

Mehrere Explosionen im Iran

Vor einem Marinemanöver der iranischen Revolutionsgarden kommt es zu Detonationen in mehreren Teilen des Landes. Die iranische Propaganda spricht von Gaslecks und brennendem Schilf

 31.01.2026

Nahost

Vollendete Drohkulisse

US-Präsident Trumps »Armada« ist angekommen, die Optionen für Militärschläge liegen auf dem Tisch. Er stellt dem Mullah-Regime zwei Bedingungen. Wird Teheran einlenken?

von Imanuel Marcus  30.01.2026

EU-Sanktionen

Israel bietet Hilfe bei Verfolgung von Revolutionsgarden an

Die Europäische Union hat die Elite-Einheit des Mullah-Regimes auf die Terrorliste gesetzt. Nach Ansicht des israelischen Botschafters dient das auch der inneren Sicherheit in Deutschland

 30.01.2026

Meinung

Endlich!

Es war überfällig, dass die EU die Revolutionsgarde der Islamischen Republik auf der Terrorliste gesetzt hat. Doch die heutige Lage ist auch das Ergebnis jahrelanger Versäumnisse, falscher Hoffnungen und politischer Feigheit ebenjener EU

von Shahrzad Eden Osterer  30.01.2026

Rheinland-Pfalz

Landtag fordert Institut für Antisemitismusforschung auf Bundesebene

Wissenschaftsminister Clemens Hoch (SPD) dankt dem Landesparlament. »Antisemitismus ist in diesem Lande eine reale Erfahrung«, sagt er

 30.01.2026