Im Rechtsstreit zwischen dem jüdischen Studenten Lahav Shapira und der Freien Universität Berlin (FU) geht das Verfahren in die nächste Runde. Das Verwaltungsgericht Berlin will sich am 26. Februar erneut mit der Klage befassen. Eine außergerichtliche Einigung ist gescheitert, eine Güteverhandlung findet nicht statt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Hochschule ihrer gesetzlichen Pflicht nachgekommen ist, jüdische Studenten vor antisemitischer Diskriminierung zu schützen.
Shapira wirft der FU vor, auf antisemitische Vorfälle und eine aus seiner Sicht zunehmend feindselige Atmosphäre an der Universität nicht entschlossen genug reagiert zu haben. Hintergrund ist ein Angriff im Februar 2024: Der Student wurde bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte von einem Kommilitonen attackiert und verletzt. Das Amtsgericht Tiergarten stufte die Tat später als antisemitisch motiviert ein und verurteilte den Angreifer im April 2025 zu drei Jahren Haft. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
Nach der ersten mündlichen Verhandlung im Juli 2025 prüften beide Seiten, ob eine gütliche Einigung möglich ist. Wie das Verwaltungsgericht nun mitteilte, kam eine solche Lösung jedoch nicht zustande. Deshalb wird der Fall nun in einer weiteren Verhandlung vertieft behandelt. Dabei soll insbesondere geklärt werden, ob die FU ausreichende Maßnahmen ergriffen hat, um antisemitische Diskriminierung zu verhindern – wie es das Berliner Hochschulgesetz vorschreibt.
Die Universität weist die Vorwürfe zurück. Vor Gericht verwiesen ihre Vertreter auf bestehende Strukturen wie ein Antidiskriminierungs- und Diversitätskonzept, eine eigene Stabsstelle für Diversität und Antidiskriminierung sowie eine entsprechende Satzung. Aus Sicht der FU ist die Klage zu unbestimmt, weshalb ihre Anwälte beantragten, sie abzuweisen.
Das Gericht sieht dennoch weiteren Aufklärungsbedarf. Bereits beim ersten Termin hatte der Vorsitzende Richter Edgar Fischer darauf hingewiesen, dass Shapira detailliert geschildert habe, wie sehr ihn das Klima an der Universität in seinem Studium beeinträchtige. Damit gehe es nicht nur um einzelne Vorfälle, sondern auch um mögliche Eingriffe in seine Grundrechte.
Der Fall wird bundesweit aufmerksam verfolgt, da er exemplarisch für die Debatte über Antisemitismus an deutschen Hochschulen im Kontext des Nahost-Konflikts steht. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts könnte Signalwirkung für den Umgang von Universitäten mit entsprechenden Vorwürfen haben. dpa/ja