Justiz

Generalstaatsanwalt legt gegen neues »Schalom«-Urteil Revision ein

Uwe Dziuballa vor seinem Restaurant »Schalom« Foto: Getty Images / istock

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Chemnitz gegen einen Angreifer auf ein jüdisches Restaurant Revision eingelegt. Nach Eingang der schriftlichen Urteilsgründe werde geprüft, ob das Rechtsmittel weiterverfolgt wird, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Ende vergangener Woche in Dresden mit.

Das Landgericht Chemnitz hatte am Mittwoch für den Angeklagten Kevin A. eine Strafe wegen Beteiligung an einem antisemitischen Angriff auf das jüdische Restaurant »Schalom« in Chemnitz im Jahr 2018 abgemildert.

Anders als zuvor das Amtsgericht sah es keinen Fall von schwerem Landfriedensbruch und verurteilte ihn statt zu zwölf Monaten zu zehn Monaten Freiheitsstrafe. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Mann 1500 Euro an den Verein »Aktion Sühnezeichen Friedensdienste« zahlen.

Das Landgericht sah den Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs als nicht erwiesen an, da dem Täter nur ein kleiner Kieselstein als »Wurfgeschoss« zugeordnet werden konnte. Die Ermittler waren dem vorbestraften Mann auf die Spur gekommen, weil ein DNA-Abgleich eine Übereinstimmung zeigte. Andere Beteiligte des Angriffs konnten nicht gefasst werden.

Das jüdische Restaurant war im August 2018 von einer mindestens zehnköpfigen Gruppe attackiert worden. Die Angreifer warfen Steine, der Wirt wurde dabei an der Schulter verletzt. Die Attacke ereignete sich am Rande rechtsextremer Aufmärsche, die Chemnitz bundesweit in die Negativ-Schlagzeilen brachten. Auslöser war der gewaltsame Tod eines 35-jährigen Chemnitzers auf einem Stadtfest. epd

Henning Lobin, Direktor des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS)

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