Justiz

Generalstaatsanwalt legt gegen neues »Schalom«-Urteil Revision ein

Uwe Dziuballa vor seinem Restaurant »Schalom« Foto: Getty Images / istock

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Chemnitz gegen einen Angreifer auf ein jüdisches Restaurant Revision eingelegt. Nach Eingang der schriftlichen Urteilsgründe werde geprüft, ob das Rechtsmittel weiterverfolgt wird, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Ende vergangener Woche in Dresden mit.

Das Landgericht Chemnitz hatte am Mittwoch für den Angeklagten Kevin A. eine Strafe wegen Beteiligung an einem antisemitischen Angriff auf das jüdische Restaurant »Schalom« in Chemnitz im Jahr 2018 abgemildert.

Anders als zuvor das Amtsgericht sah es keinen Fall von schwerem Landfriedensbruch und verurteilte ihn statt zu zwölf Monaten zu zehn Monaten Freiheitsstrafe. Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Mann 1500 Euro an den Verein »Aktion Sühnezeichen Friedensdienste« zahlen.

Das Landgericht sah den Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs als nicht erwiesen an, da dem Täter nur ein kleiner Kieselstein als »Wurfgeschoss« zugeordnet werden konnte. Die Ermittler waren dem vorbestraften Mann auf die Spur gekommen, weil ein DNA-Abgleich eine Übereinstimmung zeigte. Andere Beteiligte des Angriffs konnten nicht gefasst werden.

Das jüdische Restaurant war im August 2018 von einer mindestens zehnköpfigen Gruppe attackiert worden. Die Angreifer warfen Steine, der Wirt wurde dabei an der Schulter verletzt. Die Attacke ereignete sich am Rande rechtsextremer Aufmärsche, die Chemnitz bundesweit in die Negativ-Schlagzeilen brachten. Auslöser war der gewaltsame Tod eines 35-jährigen Chemnitzers auf einem Stadtfest. epd

Beirut

Israel: Haben hochrangigen Hisbollah-Kommandeur getötet

Im Krieg zwischen Israel und der libanesischen Terrororganisation ist keine Deeskalation in Sicht. In der Nacht trifft ein heftiger israelischer Angriff erneut Ziele in Beirut

 01.04.2026

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Gutachten missverstanden: Bundestagsdienst bewertet Iran-Angriffe nicht abschließend

Laut Medienberichten hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Iran-Krieg als völkerrechtswidrig eingeordnet. Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« widerspricht in einer Analyse dieser Darstellung nun

 01.04.2026

Frankfurt am Main

Jüdische Filmtage: Kino kündigt Kooperation, Organisatoren üben scharfe Kritik

Die Jüdische Gemeinde sieht »faktisch eine Kapitulation vor antisemitischem Druck«, während die Astor Film Lounge ihre Entscheidung verteidigt

von Imanuel Marcus  01.04.2026

Dresden/Leipzig

Hitlergruß: Urteil gegen Melanie Müller ist rechtskräftig

Das Urteil gegen die Schlagersängerin wegen des Zeigens des Nazigrußes ist rechtskräftig. Warum sie die Revision zurückzieht und was das für sie bedeutet

 01.04.2026

Pessach

Preis der Freiheit

Unabhängigkeit und Selbstbestimmung entstehen nicht von allein. Sie müssen erstritten, manchmal sogar erkämpft werden

von Josef Schuster  01.04.2026

Berlin

»Arrogante Belehrungen«: Israelische Botschaft kritisiert Castellucci scharf

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung übt Kritik an der Jerusalemer Regierung für die Ausweitung der Todesstrafe. Die israelische Botschaft spricht von Doppelmoral

 01.04.2026 Aktualisiert

Buenos Aires

Argentinien stuft Irans Revolutionsgarden als Terrororganisation ein

Präsident Javier Milei begründete den Schritt unter anderem mit dem Bombenanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA im Jahr 1994, bei dem 85 Menschen ermordet wurden

 01.04.2026

Ottawa

PFLP-Ableger: Kanada löst Samidoun auf

Der Schritt erfolgt wegen »Nichteinhaltung« gesetzlicher Vorgaben. In Kanada war die Gruppe zuvor als Terrororganisation eingestuft worden

 01.04.2026

Washington D.C.

Trump stellt baldiges Kriegsende in Aussicht

»Ob wir ein Abkommen haben oder nicht, ist jetzt irrelevant«, sagt der amerikanische Präsident

 01.04.2026