Am 14. Mai nahmen 40.000 Palästinenser an gewaltsamen Ausschreitungen entlang des etwa 40 Kilometer langen Sicherheitszaunes zwischen Israel und dem Gazastreifen teil. Frauen, Kinder, aber auch mit automatischen Waffen, Sprengstoff und Molotowcocktails bewaffnete Kämpfer der Terrororganisationen Hamas und Islamischer Dschihad verletzten die Pufferzone, zerstörten den Grenzzaun und betraten israelisches Territorium.
Zahal reagierte nach mehrfachen Vorwarnungen durch Flugblätter und Textnachrichten mit Tränengas, Gummigeschossen sowie mit scharfer Munition. Etwa 60 Palästinenser, darunter nach Angaben der Hamas 52 ihrer Kämpfer, kamen ums Leben. Mehr als 1700 Palästinenser wurden verletzt.
de-facto-staat Beim Gazastreifen handelt es sich um einen von der Hamas regierten De-facto-Staat. Er befindet sich durch regelmäßige Angriffe im Kriegszustand mit Israel. Der Sicherheitszaun gilt daher als internationale Staatsgrenze, deren Integrität den völkerrechtlichen Schutz von Artikel 4 (2) der UN-Charta genießt. Jeder gewaltsame Grenzübertritt begründet daher das Recht auf Selbstverteidigung – unabhängig davon, wer die Grenzverletzung begeht.
Die gewaltsamen Angriffe auf Israels Souveränität waren evident, die Berechtigung zur Selbstverteidigung mithin selbstverständlich. Dennoch werden, wenn es um Israel geht, andere Maßstäbe angelegt. Gerne wird das Zauberwort »Verhältnismäßigkeit« herangezogen, um Israel eine Mitverantwortung zu geben.
mordpläne Dabei liegt es auf der Hand: Bis auf die Zähne bewaffnete Terroristen wollten nicht zum Einkaufen nach Israel, auch nicht zur nachbarschaftlichen Hilfe beim Ackerbau. Sie wollten Israelis ermorden und entführen.
Israels Reaktion war mehr als angemessen und verhältnismäßig. Dass dies auch dem Vertreter der Bundesregierung beim sogenannten UN-Menschenrechtsrat erklärt werden muss, ist bedauerlich und verletzend. Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung über die Verurteilung Israels und der Einsetzung einer Untersuchungskommission.
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin.