Justiz

Freibrief für Verleumdungsvorwürfe?

Demonstration gegen den Göttinger Friedenspreis 2019 Foto: dpa

Im Zivilprozess um den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Jury-Vorsitzenden des Göttinger Friedenspreises, Andreas Zumach, hat das Göttinger Landgericht am Mittwoch noch kein Urteil gefällt. Eine Entscheidung werde am 7. Mai verkündet, sagte der Vorsitzende Richter David Küttler. Er deutete zugleich an, dass die Kammer einem entsprechenden Antrag des stellvertretenden Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Göttingen, Achim Doerfer, wohl nicht stattgeben werde. (Az. 9 O 6/19)

Die Jüdische Gemeinde war Mitunterzeichner eines Offenen Briefes des Bündnisses gegen Antisemitismus und Antizionismus »Jachad« vom 21. Februar, in dem die Vergabe des Friedenspreises an den Verein »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost« kritisiert wurde. Gleichzeitig warfen die Unterzeichner Zumach in dem Schreiben vor, er wettere »sinngemäß gegen eine vermeintliche ›Israellobby‹«, die systematisch Redeverbote durchsetze und jegliche Kritik unterbinde. Zudem behaupte Zumach, dass es in der Preisjury keine Diskussion über antiisraelische Boykottkampagnen gegeben habe.

Der Vize-Chef der Jüdischen Gemeinde Göttingen sieht sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.

ANTRAG Zumach bestreitet diese Äußerungen und verweist auf seine öffentlichen Einlassungen zum Thema. Den Unterzeichnern des Briefes warf er öffentlich Verleumdung vor. Doerfer sieht sich dadurch in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Er verlangt in seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, dass Zumach den Verleumdungsvorwurf nicht länger aufrecht erhält. Zumach fordert, dass der Antrag abgewiesen wird.

Richter Küttler bezweifelte in der Verhandlung, dass Zumachs Vorwurf gegen Doerfer juristisch zu belangen sei. Er halte ihn von der Meinungsfreiheit für gedeckt: »Das muss man hinnehmen«, sagte er. Die Anregung Küttlers, seinen Antrag zurückzunehmen, lehnte Doerfer nach Beratung mit seinem Anwalt ab.

Der Göttinger Friedenspreis war am 9. März an die »Jüdische Stimme« vergeben worden und schon vorab heftig umstritten. Unter anderen hatten der Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland, Josef Schuster, und der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, den Verein als antisemitisch kritisiert und das mit seiner Nähe zur israelfeindlichen Boykott-Kampagne BDS (Boykott, Desinvestitionen, Sanktionen) gegen Israel begründet.

»Die Auszeichnung ist für die jüdische Gemeinschaft ein Schlag ins Gesicht«, sagte der Zentralrat der Juden zu der Ehrung.

ANTISEMITISCH »BDS ist keine Bewegung, deren Kritik sich an der Politik der israelischen Regierung entzündet«, hatte Zentralratspräsident Schuster Anfang März anlässlich der Preisverleihung an die »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost« erklärt. Die Boykotte richteten sich vielmehr gegen alle in Israel lebenden Menschen, so Schuster weiter. Die Stoßrichtung der BDS-Bewegung sei »unzweifelhaft antisemitisch« und die Preisverleihung ein »Schlag ins Gesicht für die gesamte jüdische Gemeinschaft in Deutschland«.

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Wegen der Vorwürfe zogen die Universität, die Stadt und die Sparkasse in Göttingen ihre Unterstützung für die Preisverleihung zurück. Die Verleihfeier konnte deshalb nicht wie sonst in der Aula der Hochschule stattfinden. Sie wurde in einer privaten Galerie veranstaltet. Wegen des großen öffentlichen Interesses wurde die Feier in zwei weitere Gebäude übertragen.  epd/ja

Erwiderung

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