Der Sänger Gil Ofarim hat 10.000 Euro, die er aufgrund der Verleumdung eines Hotelangestellten in Leipzig zu bezahlen hat, noch nicht überwiesen. Die »Leipziger Volkszeitung« berichtet, das Landgericht habe noch keine Zahlung bestätigen können. Damit wurde eine kürzlich veröffentlichte RTL-Meldung, die auch von der Jüdischen Allgemeinen wiedergegeben worden war, dementiert.
Die »Volkszeitung« zitiert Johann Jagenlauf, den Vizepräsidenten des Landgerichts Leipzig: »Beim Landgericht sind bislang weder Unterlagen
der Verteidigung noch der Auflagenempfänger eingegangen, die eine Zahlung belegen könnten«, erklärte er demnach.
Laut Jakow Kerzhner, dem Geschäftsführer der Jüdischen Gemeinde Leipzig, wurde ein Eingang einer Zahlung von Ofarim oder dessen Anwalt bisher nicht registriert. Vom Haus der Wannsee-Konferenz lag noch keine Erklärung vor. An diese beiden Empfänger soll das Geld gehen.
Die erste Frist für eine Begleichung der 10.000 Euro ist bereits abgelaufen. Da Gil Ofarim nach Auskunft seiner Anwälte den Betrag nicht zur Verfügung hatte, war die Frist bis zum 28. August verlängert worden. Dies bedeutet, dass Ofarim noch drei Wochen Zeit hat.
Im Oktober 2021 hatte der Sänger behauptet, ein Angestellter des Hotels »The Westin« in Leipzig habe ihn aufgefordert, seine mit einem Davidstern bestückte Kette abzunehmen. Zwei Jahre später, im November 2023, räumte Ofarim ein, die Unwahrheit gesagt zu haben.
Ein Verfahren gegen ihn wegen Verleumdung, das daraufhin angestrengt worden war, wurde eingestellt. Die Bedingung dafür war die Zahlung einer Ausgleichszahlung von 10.000 Euro.
Auch der Zentralrat der Juden hatte Gil Ofarim scharf kritisiert. Mit den falschen Antisemitismus-Beschuldigungen habe er Menschen, die tatsächlich von Judenhass betroffen seien, großen Schaden zugefügt. im