Meinung

Fake News und Meinungsfreiheit

Durch die Forderung, falsche Nachrichten zu verbieten, gerät auch vieles in Gefahr, das eine demokratische Öffentlichkeit ausmacht

von Ingo Way  02.01.2017 18:50 Uhr

Ingo Way Foto: Stephan Pramme

Durch die Forderung, falsche Nachrichten zu verbieten, gerät auch vieles in Gefahr, das eine demokratische Öffentlichkeit ausmacht

von Ingo Way  02.01.2017 18:50 Uhr

Eine bessere Steilvorlage könnte man der AfD kaum liefern. Politiker von CDU und SPD fordern im Vorfeld der Bundestagswahl, gegen sogenannte Fake News strafrechtlich vorzugehen. Ansgar Heveling (CDU), der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, hält »eine Strafverschärfung für sinnvoll, wenn es hierbei um einen gezielten Kampagnencharakter geht«.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann will im Kampf gegen »erfundene Nachrichten, Verschwörungstheorien, Hass und Hetze« den rechtlichen Rahmen »konsequent ausschöpfen und bei Defiziten nachschärfen«. Und der CDU-Rechtspolitiker Patrick Sensburg meint: »Gezielte Desinformation zur Destabilisierung eines Staates sollte unter Strafe gestellt werden.«

wahrheitsministerium Wer könnte schon etwas gegen den Kampf gegen Hass und Hetze, gegen Verschwörungstheorien und Destabilisierung haben? Jeder, dem an einer demokratischen Öffentlichkeit und an dem hohen Gut der Meinungs- und Pressefreiheit etwas liegt. Wer die Meinungsfreiheit erhalten will, muss möglicherweise falsche oder erfundene Nachrichten aushalten. Die Alternative wäre ein staatliches Wahrheitsministerium, das festlegt, was als wahr und was als falsch zu gelten hat.

Man muss nicht erst das nationalsozialistische »Heimtückegesetz« vom 20. Dezember 1934 ins Feld führen, um bei dieser Vorstellung das Gruseln zu bekommen. Das bedrohte jeden mit Gefängnis, der »vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl des Reichs oder eines Landes oder das Ansehen der Reichsregierung oder einer Landesregierung ... schwer zu schädigen«

staat Denn ob eine Meldung, ein Bericht, eine Nachricht, eine Reportage stimmt oder nicht, hat nicht der Staat festzulegen. Das bleibt Aufgabe der Öffentlichkeit und einer freien Presse.

Meinungsfreiheit umfasst auch das Recht, Blödsinn zu behaupten, etwa, dass der Mond aus Schweizer Käse besteht. Und manch »staatsgefährdende« Nachricht von heute bringt ihrem Urheber morgen den Pulitzer-Preis ein. Die ersten Berichte der Washington Post über den Watergate-Skandal wurden von der Nixon-Regierung dementiert. Für den korrupten US-Präsidenten waren sie nichts als Fake News.

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