Ermittlungen gegen Zuckerberg

Facebook weist Vorwürfe zurück

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Die Staatsanwaltschaft I in München hat nach der Anzeige eines Rechtsanwalts wegen Hasskommentaren ein Ermittlungsverfahren gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg angelegt.

In der Anzeige werden Zuckerberg und andere eines strafrechtlich relevanten Verhaltens beschuldigt, erklärte eine Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft am Freitag und bestätigte damit einen »Spiegel«-Bericht. Facebook wies die Vorwürfe zurück.

Dem »Spiegel« zufolge wirft der Rechtsanwalt in seiner Anzeige Facebook-Managern vor, in dem sozialen Netzwerk Mordaufrufe, Gewaltandrohungen, Holocaustleugnung und andere Delikte zu dulden.

Strafrecht Die Justizsprecherin erklärte, es werde nun geprüft, ob die Staatsanwaltschaft München I zuständig sei und ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege. Außerdem müsse eine Überprüfung klären, ob deutsches Strafrecht angewendet werden dürfe.

Facebook erklärte, die Anschuldigungen entbehrten jeglicher Grundlage. Es habe keine Verletzung deutschen Rechts durch das soziale Netzwerk oder dessen Mitarbeiter stattgefunden, erklärte ein Facebook-Sprecher auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). »Facebook ist kein Ort für Hass. Wir arbeiten eng mit unseren Partnern daran, Hassrede zu bekämpfen und Counterspeech zu fördern«, schrieb der Sprecher.

Bereits vor einem Jahr lagen bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Anzeigen gegen Facebook-Manager wegen Beihilfe zu Volksverhetzung vor. Die Ermittlungen wurden eingestellt.

Erst kürzlich drohte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) denBetreibern großer Internetportale und sozialer Netzwerke mit einer neuen EU-Richtlinie, um Hasskriminalität im Netz besser verhindern und verfolgen zu können. Insgesamt löschten die Unternehmen Hasskommentare und andere kritische Inhalte noch immer viel zu wenig und zu langsam, sagte Maas dem »RedaktionsNetzwerk Deutschland« Ende Oktober. epd

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