Ein Münchner Imam muss wegen eines am Tag des Angriffs der Hamas auf Israel verfassten Facebook-Posts wohl vor Gericht. Weil er gegen einen Strafbefehl, der gegen ihn erlassen wurde, Einspruch einlegte, kommt es nun zum Prozess, wie das Amtsgericht München bestätigte. Zuvor hatte die »Bild«-Zeitung darüber berichtet.
Ein Termin für das Gerichtsverfahren ist nach Angaben eines Sprechers noch nicht angesetzt worden. Weil Strafbefehle grundsätzlich nicht öffentlich sind, gab das Gericht keine Details daraus bekannt.
Der Imam hatte am 7. Oktober, dem Tag des Angriffes der Hamas auf Israel, geschrieben: »Jeder hat seine eigene Art, den Oktober zu feiern.« Dahinter hatte er einen Smiley gesetzt.
Er erklärte danach ebenfalls auf Facebook, dass er den Satz anders gemeint habe. Die Nachricht sei auf den 6. Oktober, der in Ägypten ein Nationalfeiertag sei, bezogen gewesen. »Zu dem Zeitpunkt waren mir weder die Ereignisse des 7. Oktober noch ihre Tragweite ganz bewusst.«
Das Islamische Zentrum in München hatte den Geistlichen nach dem Post suspendiert. Die Nachricht war von einigen als Verhöhnung der israelischen Opfer der Terrororganisation Hamas verstanden worden.
Der Imam selbst bezeichnete dies als Missverständnis. Er habe auch im Sinne des sozialen Friedens den Post gelöscht. Zu der Suspendierung sagte er: »Ich wünschte, es wäre nicht dazu gekommen, aber ich kann die Maßnahme angesichts des öffentlichen Druckes und der gespannten Lage verstehen.«
Der Vorstand des Islamischen Zentrums distanzierte sich von dem Post. »In einer Sondersitzung des Vorstandes wurde die sofortige Suspendierung unseres Imams bis zur Klärung der Vorwürfe entschieden«, teilte das Zentrum mit.
»Unter keinen Umständen dürfen wir als deutsche muslimische Gemeinschaft und als Gesellschaft erlauben, dass Hass und Gewalt aus dem Nahen Osten auf Juden und Muslime in Deutschland übertragen werden.« dpa