Meinung

Erlauben heißt nicht Nichtstun

Auch in diesem Jahr wird im Auftrag der Mullahs aus Teheran in Berlin der »Al-Quds-Tag« stattfinden. Mit Bussen aus ganz Europa werden am kommenden Samstag einige Hundert radikale Schiiten nach Berlin verfrachtet, um dem Staat Israel mit einstudierten Parolen aus blechern schallenden Megafonen sein Existenzrecht abzusprechen. Der Aufruf des Veranstalters »Gemeinsam gegen Zionismus und Antisemitismus« soll den Judenhass dieser Prozession kaschieren, meint er doch mit Zionisten niemand anderen als die Juden.

Die Forderung, einen UNO-Mitgliedsstaat und seine fast neun Millionen Bewohner zu vernichten, ist zweifellos verwerflich, ekelhaft und steht in krassem Widerspruch zu unserer Werteordnung, die von Teheran und seinen Handlangern in Deutschland mit Füßen getreten wird.

Nennen wir es beim Namen: Der Al-Quds-Tag ist ekelhaft und steht in krassem Widerspruch zu unseren Werten.

FREIHEIT Dennoch: Unsere Werteordnung steht auch für eine zu Recht ausgeprägte und verfassungsmäßig geschützte Versammlungsfreiheit. Das Demonstrationsrecht in der Bundesrepublik gestattet daher auch Aufmärsche, deren Intentionen noch so widerwärtig und abstoßend sein mögen. Dazu gehören auch Aufmärsche wie der »Al-Quds-Tag«, den eine wehrhafte Demokratie ertragen muss und auch ertragen kann.

Die Forderung nach einem Verbot dieser Veranstaltung mag unter Umständen rechtlich nicht durchsetzbar sein. Dies darf für den Berliner Senat jedoch kein Freibrief für schulterzuckende Untätigkeit sein. Wie auch bei Demonstrationen anderer radikaler Gruppen kann die Versammlungsbehörde zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit als milderes Mittel und entgegen der Wünsche der Anmelder trotz drohender Klageverfahren Alternativrouten außerhalb der Nähe zu Synagogen und jüdischen Gemeindezentren vorgeben sowie die Untersagung der Nutzung von Megafonen verfügen.

Die Versammlungsfreiheit darf für den Berliner Senat kein Freibrief für schulterzuckende Untätigkeit sein.

Dem Berliner Senat ist es durchaus zuzumuten, auch hier politische Zeichen der Solidarität mit der jüdischen Gemeinschaft und dem Staat Israel zu setzen und diese Solidarität notfalls auch vor den Verwaltungsgerichten zu verteidigen.

Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin.

Brüssel

»Gegen EU-Grundwerte«: Kommission verurteilt Festival

Eine Sprecherin der Europäischen Kommission hat den Boykott der Münchner Philharmoniker und ihres Dirigenten Lahav Shani in die Nähe von Antisemitismus gerückt und scharf verurteilt

von Michael Thaidigsmann  12.09.2025

Belgien

»Ruf unseres Landes beschmutzt«: Premier rügt Gent-Festival

Premier Bart de Wever kritisiert die Leiter eines belgischen Festivals dafür, die Münchner Philharmoniker und ihren Dirigent Lahav Shani ausgeladen zu haben

 12.09.2025

Berlin

Humboldt-Universität will gegen Antisemitismus vorgehen

Präsidentin Julia von Blumenthal sieht ihre Hochschule für künftige Auseinandersetzungen rund um den Nahost-Konflikt gut vorbereitet

von Lukas Philippi  12.09.2025

Gaza

Die Genozid-Lüge

Wie die Hamas nach dem 7. Oktober vom Täter zum Opfer wurde – und Israel zur Verkörperung des Bösen schlechthin

von Stephan Lehnstaedt  12.09.2025

Nachkriegsjustiz

Verhandlung über Massenmord: Vor 80 Jahren begann der Belsen-Prozess

Fünf Monate nach der Befreiung des Konzentrationslagers Bergen-Belsen erhob ein britisches Militärgericht in Lüneburg Anklage gegen die Täter. In einer Turnhalle begann damit vor 80 Jahren der erste große NS-Kriegsverbrecherprozess in Deutschland

von Karen Miether  12.09.2025

Belgien

Deutsche Botschaft beendet Partnerschaft mit Gent-Festival

Die Deutsche Botschaft in Brüssel hat nach der Ausladung der Münchner Philharmoniker ihre Zusammenarbeit mit dem Flandern-Festival in Gent eingestellt

von Michael Thaidigsmann  11.09.2025

Debatte

Zentralrat nennt Ausladung Shanis »fatales Signal«

Wer einen Künstler aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder seiner jüdischen Religion ausgrenzt und diskreditiert, trete die Demokratie mit Füßen

 11.09.2025

Berlin

Soziale Medien: »TikTok-Intifada« und andere Probleme

Denkfabrik Schalom Aleikum beschäftigt sich auf einer Fachtagung mit Hass im Netz: »Digitale Brücken, digitale Brüche: Dialog in Krisenzeiten«

 11.09.2025

Urteil

Bundesgerichtshof bestätigt Geldstrafen gegen Höcke

Das Landgericht Halle habe in nicht zu beanstandender Weise festgestellt, dass der AfD-Politiker die verbotene SA-Parole »Alles für Deutschland« und »Alles für« gerufen hat

 11.09.2025