Rom

Entschädigungsstreit: Italien stärkt ausländische NS-Opfer

SS-Mitglieder am Tag des Massakers, dem 10. Juni 1944, in Distomo Foto: picture-alliance/ dpa

Im Streit um Entschädigungen für NS-Verbrechen hat Italiens höchstes Gericht eine Entscheidung zugunsten von Auslandsopfern getroffen. Demnach dürfen ausländische Opfer des Nationalsozialismus weiter versuchen, auf bestimmte Vermögenswerte der Bundesrepublik in Italien zuzugreifen – etwa bei staatseigenen Unternehmen wie der Deutschen Bahn.

Ausgangspunkt ist eine Klage griechischer Opfer des NS-Massakers von Distomo vom 10. Juni 1944, bei dem die Waffen-SS 218 Bewohner des Dorfes massakrierte. Ein griechisches Gericht sprach den Hinterbliebenen bereits 1997 eine Entschädigung zu. Da das Urteil dort nicht vollstreckt wurde, versuchen die Kläger, ihre Ansprüche in Italien durchzusetzen.

Ihre Vollstreckungsklage richtete sich auch gegen die Deutsche Bahn AG. Die Kläger argumentierten, dass sich über Vermögenswerte staatlicher Unternehmen wie der Bahn Geld eintreiben lasse. Diese wehrte sich dagegen und bestritt, für solche Forderungen haftbar gemacht werden zu können. 

Kinder im Mausoleum für die Opfer des SS-Massakers von DistomoFoto: picture alliance / AP Photo
Zugang zu Entschädigungsfonds

Italien hatte 2022 ein Gesetz erlassen, das Vollstreckungen gegen deutsches Vermögen eigentlich stoppen sollte – auch um den Konflikt mit Deutschland zu entschärfen. Stattdessen wurde ein staatlicher Entschädigungsfonds eingerichtet, der jedoch nur für Opfer in Italien oder italienische Staatsbürger gilt. Ausländische Opfer von Verbrechen im Ausland sind davon ausgeschlossen.

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Das Kassationsgericht in Rom entschied deswegen bereits Anfang April: Der Vollstreckungsstopp gilt nur für diejenigen, die Zugang zu dem Entschädigungsfonds haben. Nichtitaliener, wie die griechischen Kläger, können weiterhin versuchen, ihre Ansprüche in Italien zu vollstrecken – aber nur gegen das in Italien befindliche Vermögenswerte der Bundesrepublik.

Weitere Runde in dem Streit?

In Griechenland wurde die Entscheidung begrüßt. Der Bürgermeister von Distomo, Giannis Stathas, bezeichnete in Regionalmedien die Entwicklung als »entscheidend für den Kampf der Familien«. Zugleich forderte er, dass diese ohne Hindernisse umgesetzt werde.

Griechische Juristen sagen jedoch, dass der Streit damit nicht beendet sei. Der Vollstreckungsprozess könnte erneut gestoppt werden – entweder durch eine Klage Deutschlands vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag oder durch ein erneutes gesetzgeberisches Eingreifen der italienischen Regierung. dpa

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