Vor dem Berliner Verwaltungsgericht hat am Mittwoch eine weitere Verhandlung über zwei Klagen im Zusammenhang mit Waffenlieferungen an Israel begonnen. Kläger sind ein im Gazastreifen lebender Palästinenser und sein in Berlin lebender Sohn mit deutscher Staatsangehörigkeit, sowie im Fall der zweiten Klage vier im Gazastreifen lebende Palästinenser. Der in Deutschland lebende Sohn, der nach eigenen Angaben Kinderintensivmediziner ist, erschien selbst. Mit brüchiger Stimme erklärte er in einer ersten Einlassung, es gehe ihm nicht nur um seine Familie - »das tut es definitiv nicht«. (AZ: VG 4 K 45/24 und VG 4 K 130/24)
Urteil noch für Mittwoch erwartet
Zu Beginn der Verhandlung beschloss der Vorsitzende Richter, beide Verfahren zusammenzulegen. Beide Fälle seien zwar unterschiedlich gelagert, aber von der Thematik her gleich. Zudem wird die Bundesrepublik Deutschland jeweils von den gleichen vier Anwältinnen und Anwälten vertreten. Die Urteile würden jedoch separat gesprochen.
Laut Gerichtssprecherin Anna von Oettingen ist es wahrscheinlich, dass noch am Mittwoch ein Urteil fällt. Von dem im zweiten Fall beigeladenen Rüstungsunternehmen Dynamit Nobel Defence GmbH mit Sitz im nordrhein-westfälischen Burbach erschienen keine Vertreter vor Gericht. Die vier Kläger - ein weiterer sei durch israelische Luftangriffe mittlerweile verstorben - richten sich gegen die genehmigte Lieferung von 3.000 Panzerabwehrwaffen des Typs RGW 90, die bereits 2023 genehmigt und komplett exportiert wurden. Die vier noch lebenden Kläger konnten dem Prozess nicht vor Ort beiwohnen. epd