Nach einer Verzögerung durch neue gesetzliche Regelungen für Datenabfragen der Sicherheitsbehörden können die schärferen Regeln für Hassrede im Internet in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat stimmten am Freitag dem Kompromiss zur Bestandsdatenauskunft zu, den der Vermittlungsausschuss am Mittwoch erzielt hatte.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßte diese Entscheidung ausdrücklich. »Mit der Verabschiedung des Gesetzes kann nun endlich auch das Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und in Kraft treten«, erklärte er am Freitag in Berlin.
Damit erhielten die Strafverfolgungsbehörden ein wirksameres Instrument, um gegen Straftaten im Netz vorzugehen. Zugleich sei damit auch der Weg frei für die weiteren Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus. Für die jüdische Gemeinschaft sei vor allem die Ergänzung von § 46 Strafgesetzbuch ein wichtiger Schritt, heißt es in dem Statement weiter. Antisemitische Tatmotive würden damit ausdrücklich als strafverschärfend gewertet.
Bundeskriminalamt »Für die Bekämpfung der wachsenden radikalen Kräfte in unserem Land ist heute ein wichtiger Schritt getan worden«, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster. Jetzt komme es auf die Umsetzung an.
»Nach der personellen Aufstockung beim Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz brauchen wir in den Behörden und in der Justiz auch mehr Sensibilität für Antisemitismus. Es sollte daher gezielte Fortbildungen geben, damit antisemitische Straftaten auch als solche erkannt werden. Der Staat muss endlich schärfer gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus vorgehen«, betonte Schuster.
Voraussetzung für das Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hass im Netz ist die Neuregelung zu Datenauskünften.
Das Gesetz gegen Hass im Netz stand am Freitag selbst nicht erneut zur Debatte. Voraussetzung für sein Inkrafttreten ist aber die Neuregelung zu Datenauskünften, weil Teile des Gesetzespakets davon berührt sind. Mit ihrer Verabschiedung kann das Gesetz gegen Hasskriminalität erneut Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur Ausfertigung vorgelegt werden.
Meldepflicht Mit dem Gesetz gegen Hass im Netz soll geregelt werden, dass Anbieter sozialer Netzwerke Straftaten künftig nicht nur blockieren und löschen, sondern auch an das Bundeskriminalamt melden sollen.
Zudem sollen auch die Androhung von Straftaten künftig geahndet und Beleidigungen vor dem Millionenpublikum im Netz schärfer bestraft werden. ja (mit epd)