Die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) hat den Rückzug Deutschlands aus dem Verfahren gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) scharf kritisiert. »Dem deutschen Rückzug aus dem Verfahren kommt eine Zustimmung zu diesem Vorwurf gleich«, erklärte DIG-Präsident Volker Beck. Wenn Deutschland hier nicht weiter zu Israel stehe, »ist das nichts anderes als schändlich.«
Beck zufolge versuchten einige Staaten und Organisationen, die Definition des Völkermords gezielt so anzupassen, dass sie auf Israel anwendbar sei.
Zu den Akten
Israels Sicherheit und Existenz wurde von der früheren Kanzlerin Angela Merkel zur Staatsräson erklärt, Friedrich Merz hat sie zum »unverhandelbaren Bestandteil der normativen Fundamente unseres Landes« erklärt. »Beides kann man getrost zu den Akten nehmen, wenn Deutschland Israel jetzt vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) im Regen stehen lässt«, so Beck. »Wenn es bei der 180-Grad-Wende Deutschlands bleibt, gibt es nur eine Erklärung: Deutschland opfert Israel seinen Ambitionen auf einen Sitz im Weltsicherheitsrat. Das kann man nur als schändlich bezeichnen.«
Nebenintervention abgesagt
»Die Ampel hat richtigerweise beschlossen, dieser Verteufelung Israels rechtlich argumentierend entgegenzutreten. Die Große Koalition hat – einem Sprecher des Auswärtigen Amtes zufolge – die Kapitulation vor dieser antiisraelischen Welle in der Völkergemeinschaft beschlossen«, fügte der DIG-Präsident hinzu.
Hintergrund des Konflikts ist eine Klage Südafrikas, die Israel nach den Massakern der Hamas vom 7. Oktober 2023 Völkermord im Gazastreifen vorwirft. Und dass, obwohl Israel während des Krieges in Gaza für die Einfuhr von mehr als zwei Millionen Tonnen an Hilfsgütern für die Bewohner sorgte, und die Streitkräfte Fluchtrouten sowie Schutzzonen einrichteten.
Ursprünglich hatte die Bundesregierung angekündigt, Israel durch eine sogenannte Nebenintervention vor dem IGH zu unterstützen. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte nun jedoch, Deutschland werde diese Unterstützung doch nicht wahrnehmen.
Gegenteilige Auffassungen
Als Grund nannte er die parallele Klage Nicaraguas gegen Deutschland, in der der Bundesrepublik vorgeworfen wird, durch Waffenlieferungen an Israel Beihilfe zu einem Völkermord geleistet zu haben. »Wir sind jetzt eben selbst Teil eines streitigen Verfahrens vor dem IGH und haben uns infolgedessen entschieden, von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch zu machen«, so der Sprecher. Deutschland wolle sich stattdessen auf die eigene Verteidigung im Verfahren gegen Nicaragua konzentrieren.
Israel weist die Genozid-Vorwürfe als »absurd« zurück. Anders als Deutschland verteidigen die USA den jüdischen Staat aktiv vor dem IGH. Mehr als ein Dutzend weiterer Länder, darunter Spanien, die Niederlande und Irland, haben ebenfalls Interventionen eingereicht, vertreten dabei jedoch teilweise gegenteilige Auffassungen.
Die Klage Südafrikas richtet sich konkret gegen Handlungen Israels nach dem Hamas-Angriff vom Oktober 2023 und wirft dem jüdischen Staat vor, Maßnahmen im Gazastreifen unternommen zu haben, die auf die Vernichtung der palästinensischen Bevölkerung abzielten. Israel betont, seine Aktionen seien rein defensiver Natur gewesen. Es habe seine Bevölkerung vor weiteren Terrorattacken schützen müssen. im