Als erstes Land hat Deutschland die Arbeitsdefinition von Antiziganismus der Internationalen Allianz zum Holocaust-Gedenken (IHRA) auf nationaler Ebene angenommen und damit zur Grundlage für politisches und Verwaltungshandeln gemacht. Wie das Auswärtige Amt am Mittwoch in Berlin mitteilte, billigte das Bundeskabinett die Definition.
»Der Völkermord an den Sinti und Roma während der NS-Zeit ist viel zu lange in Vergessenheit geraten«, erklärte Außenminister Heiko Maas (SPD). Noch heute gebe es großen Aufholbedarf bei der Auseinandersetzung mit diesem ebenfalls von Nazi-Deutschland ausgehenden Verbrechen. Die Diskriminierung von Sinti und Roma halte sich »hartnäckig in unseren Gesellschaften«, sagte er.
Nach der IHRA-Definition handelt es sich etwa um Antiziganismus, wenn Sinti und Roma verzerrt dargestellt oder ihre Verfolgung durch die Nationalsozialisten geleugnet werden. Der Begriff »Zigeuner« wird als antiziganistisch bewertet, wenn er als Beleidigung verwendet wird.
Antiziganismus manifestiere sich in Äußerungen, Handlungen sowie institutionellen Verfahren der Marginalisierung, in Ausgrenzung, physischer Gewalt oder Herabwürdigung von Kultur und Lebensweise der Sinti und Roma, heißt es in der Arbeitsdefinition.
In der IHRA (englisch: International Holocaust Remembrance Alliance) sind die Regierungen von 34 Staaten und Experten verbunden, die sich der Bildung, Erinnerung und Forschung im Bereich des Holocaust verpflichtet fühlen. 2016 verabschiedete die IHRA eine Arbeitsdefinition von Antisemitismus, die von den Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland anerkannt wurde. Die Definitionen sollen als eine Art Richtschnur für politische Entscheidungen und Verwaltungshandeln dienen.
Die IHRA hatte unter deutschem Vorsitz im vergangenen Oktober die Definition vorgelegt. Am Mittwoch endete der Vorsitz Deutschland in der Allianz. epd