NS-Verfolgte und deren Nachfahren machen zunehmend von der sogenannten Wiedergutmachungseinbürgerung Gebrauch, insbesondere Menschen aus Israel und den USA. Wie aus der am Mittwoch vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Einbürgerungsstatistik hervorgeht, stieg die Zahl dieser Einbürgerungen im vergangenen Jahr stark - um 60 Prozent auf rund 12.000. In 5.930 Fällen ging es dabei um Personen mit israelischer Staatsbürgerschaft (2024: 3.640), in 2.890 um Menschen mit einem US-Pass (2024: 1.950). Aus europäischen Ländern gab es 1.642 Wiedergutmachungseinbürgerungen.
Die Zahl der Einbürgerungen von US-Amerikanern in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr insgesamt auf 6.575 in etwa verdoppelt (2024: 3.295). Auch die Zahl der Einbürgerungen von Menschen aus Israel ist weiter gestiegen. Sie lag 2025 bei 6.733 (2024: 4.275).
Insgesamt stieg die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland im vergangenen Jahr um 14 Prozent auf rund 332.500.
Anspruch auf Einbürgerung
Wiedergutmachungseinbürgerungen machten davon rund vier Prozent aus und waren damit nach Regel- und Miteinbürgerungen von Familienangehörigen die dritthäufigste Einbürgerungsform. Das Grundgesetz sieht vor, dass Menschen, denen unter der Verfolgung durch die Nationalsozialisten die deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde, und deren Nachfahren ein Recht auf Wiedereinbürgerung haben.
2019 wurde ermöglicht, dass auch Menschen, denen wegen der Flucht in ein anderes Land die Staatsbürgerschaft zwar nicht entzogen wurde, die aber dennoch verloren ging, wieder den deutschen Pass bekommen. Die Zahl der Wiedergutmachungseinbürgerungen steigt seitdem weiter. 2024 lag sie bei rund 7.500, 2023 bei 6.200. epd