Justiz

»Das sind Nazigesetze«

Frau Ministerin, Sie wollen sogenannte NS-Paragrafen aus dem deutschen Strafrecht entfernen. Worum geht es?
Wir haben uns vorgenommen, als ersten Schritt die Paragrafen 211 und 212 des Strafgesetzbuches zu reformieren. Da geht es um Mord und um Totschlag. Das sind, so wie sie formuliert sind, dezidierte Naziparagrafen. Das geht nicht zuletzt aus Erläuterungen hervor, die 1941 der damalige Staatssekretär im Justizministerium, Roland Freisler, geschrieben hat. Was Freisler, der ja später Präsident des Volksgerichtshofs war, da formulierte, zeigt zweifelsfrei, dass sich diese Gesetzespassagen mit der Naziideologie decken.

Können Sie das genauer erklären?
Nehmen Sie den Paragrafen 211. »Mörder ist, wer ...« heißt es da, und dann werden die Motive aufgezählt: Mordlust, niedere Beweggründe et cetera. Dort wird also nicht vom Straftatbestand Mord ausgegangen, sondern es wird eine Art Mörderprofil erstellt. Ein solches Täterprofil passte haargenau zur Rassentypologie der Nazis.

Seit Jahrzehnten werden in der Bundesrepublik nach Paragraf 211 Urteile gefällt: Ist das vorher noch niemandem aufgefallen?
Doch, der Befund ist ja nicht neu. Es hat auch schon einige Bestrebungen gegeben, das zu ändern, aber aus sehr unterschiedlichen Gründen waren die nie erfolgreich.

Was macht Sie jetzt optimistisch?
Wir fangen klein an: Unsere Initiative ist ein erster Schritt. Dann sollen andere Paragrafen überprüft und geändert werden.

Spielt denn die im Paragrafen durchschimmernde NS-Ideologie in der Rechtspraxis eine Rolle?
Nein, überhaupt nicht. Aber es ist nicht hinnehmbar, dass wir immer erst Strafrechtsparagrafen interpretieren müssen, damit sie mit dem Grundgesetz in Einklang stehen. Besser ist es, wenn der Wortlaut des Strafgesetzbuchs nicht problematisch ist.

Wie haben Ihre Kollegen auf die Initiative reagiert?
Auf der regelmäßigen Konferenz der Länderjustizminister habe ich sie vorgestellt, und man hat den Antrag zur Kenntnis genommen. Ich hätte mir ein etwas deutlicheres Bekenntnis gewünscht. Von einer Seite war zu hören, es sei zu wenig, man müsste die Tötungsdelikte doch inhaltlich überprüfen.

So, wie ich Sie verstanden habe, ist der Hinweis doch in der Sache richtig.
Ja, damit rennen sie bei mir ja auch offene Türen ein. Aber wir verstehen die Änderung der Paragrafen 211 und 212 bewusst nur als ersten Schritt.

Wie geht es jetzt weiter?
Wir haben der Justizministerkonferenz mitgeteilt, dass wir beabsichtigen, Anfang nächsten Jahres eine Bundesratsinitiative zu starten, damit das Anliegen ins Gesetzgebungsverfahren kommt.

Einmal abgesehen von den Justizministern: Wie sind die Reaktionen auf Ihre Initiative bislang?
Es gibt viel Zuspruch: nicht nur aus den Medien, sondern auch aus vielen Gesprächen, die ich geführt habe.

Nun gilt die deutsche Justiz als konservativ. Gab es von dort keinen Widerspruch?
Einmal erhielt ich den Hinweis, dass die Paragrafen 211 und 212 ja nicht von Roland Freisler formuliert worden seien, sondern von einem »glänzenden Juristen«, Erich Schmidt-Leichner, der später in der Bundesrepublik als Strafverteidiger eine bedeutende Rolle spielte. Aber dem ist entgegenzuhalten, dass zum einen Freisler wirklich federführend war. Zum anderen zeigt der Fall ja auch, dass es für die Justiz in Deutschland keine Stunde null gab.

Mit der Ministerin sprach Martin Krauss.

Anke Spoorendonk ist seit 2012 schleswig-holsteinische Ministerin für Justiz, Kultur und Europa. Sie ist Mitglied des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) der dänischen Minderheit. Die Historikerin ist die einzige Nichtjuristin auf einem Justizministerstuhl in Deutschland.

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