Meinung

Das siebente Kind

Die Prozedur ist ganz einfach: Bekommt eine Familie ihr siebentes Kind, kann sie beim Bundespräsidenten eine Ehrenpatenschaft nebst 500 Euro für das Sparbuch des Neugeborenen beantragen. Das haben auch die Müllers aus dem mecklenburg-vorpommerschen Lalendorf getan. Doch anders als sonst, weigerte sich der Bürgermeister, die Urkunde zu überreichen, weil Marc und Petra Müller als rechtsextrem gelten. Und deren Gesinnung wolle man nicht unterstützen, heißt es in Lalendorf. Christian Wulff jedoch hielt an der seit 1949 eingeführten Ehrenpatenschaftspraxis fest und schickte das Schriftstück und den Geldbetrag mit der Post. Denn: »Neugeborene haften nicht für ihre Eltern.« Stimmt! Wulff hat entgegen aller Kritik das einzig Richtige getan. Was kann das Kind für die Ansichten seiner Eltern – nichts. Allerdings hat sich der Bundespräsident mit der Patenschaft eine anspruchsvolle Aufgabe gesetzt. Denn bei den Müllers muss er von Staats wegen besonders darauf achten, dass der Sprössling demokratisch erzogen wird. Vielleicht könnten regelmäßige, unangekündigte Kontrollen des Jugendamtes oder eine pädagogische Betreuung der Eltern helfen. Und wenn sich das Patenkind zur Volljährigkeit das Grundgesetz anstelle von Springerstiefeln wünscht, weiß man: Wulff hatte recht.

Debatte

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Ein Kommentar von Stephan-Andreas Casdorff

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