Sachsen

Darf ein Rechtsextremist wieder Richter werden?

Der Sächsische Landtag in Dresden Foto: imago/Rainer Weisflog

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert von der sächsischen Justizministerin Katja Meier (Grüne), eine Rückkehr des vom Verfassungsschutz als Rechtsextremisten eingestuften AfD-Politikers Jens Maier ins Richteramt zu verhindern.

Es wäre ein fatales Zeichen für den Rechtsstaat, wenn ein Politiker, der sich wiederholt öffentlich verfassungsfeindlich geäußert habe, ins Richteramt zurückkehren dürfte, ohne dass zuvor alle infrage kommenden rechtlichen Möglichkeiten geprüft worden wären, erklärte DAV- Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge am Donnerstag in Berlin.

VERFASSUNGSFEIND Aus anwaltlicher Sicht sei die Vorstellung unerträglich, dass ein erklärter Feind der Verfassung auf dem Richterstuhl sitze, sagte die Rechtsanwältin. Der Deutsche Anwaltverein erkenne an, dass ein Richter nach seiner Abgeordnetentätigkeit grundsätzlich ein Recht auf Rückkehr in den Justizbetrieb habe.

»Justizministerium und Landtag in Sachsen sollten dies im Fall Maier jedoch nicht sang- und klanglos hinnehmen, sondern vielmehr alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, die in diesem Fall zur Verfügung stehen«, forderte Ruge.

In diesem Punkt teile der DAV die Kritik des Deutschen Richterbunds und des Zentralrats der Juden. Maiers Amt als Richter am Dresdner Landgericht ruht seit 2017, weil er für die AfD im Bundestag saß. Nach dem Verlust seines Mandats 2021 stellte Maier einen Antrag auf Rückkehr in den Justizdienst.

RECHTSGUTACHTEN Unterdessen haben die Grünen im Sächsischen Landtag den Staatsrechtler Christoph Möllers mit einem Rechtsgutachten zu einer möglichen Richteranklage gegen Jens Maier beauftragt. »Dass ein Rechtsextremist als Richter Recht spricht, ist unerträglich. Daher müssen alle Verfassungsorgane das in ihrer Macht Stehende unternehmen, um diesen Zustand schnellstmöglich zu beenden«, erklärte der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Valentin Lippmann, am Donnerstag in Dresden.

Mit einer Richteranklage kann der Sächsische Landtag das Bundesverfassungsgericht anrufen, um die Versetzung eines Richters in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu erreichen oder auch seine Entlassung zu erwirken. Für diesen Schritt ist allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich. Die CDU steht der Richteranklage bislang skeptisch gegenüber.

»Eine solche Richteranklage vor dem Bundesverfassungsgericht hat es bisher noch nie gegeben, und die verfassungsrechtlichen Anforderungen sind extrem hoch«, betonte Lippmann. Man sei froh, mit Professor Möllers einen renommierten Staatsrechtler für dieses Gutachten gewonnen zu haben. dpa/epd/ja

Frankfurt/Main

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