Sachsen

»Die rechtlichen Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft«

Zentralratspräsident Josef Schuster Foto: imago

Im Fall der bevorstehenden Rückkehr des früheren Dresdner AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier auf einen Richterposten bleiben weiterhin viele Fragen offen. Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) sagte am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Dresden zum wiederholten Mal, sie werde sich nicht zur konkreten Personalie äußern. Über die Rechtslage im Allgemeinen habe sie bereits informiert. Unterdessen dringt auch der Zentralrat der Juden auf eine Klärung des Falls.

Um gegen Maiers Rückkehr vorzugehen, gibt es laut sächsischem Justizministerium die Möglichkeiten eines Disziplinarverfahrens oder einer Richteranklage. Der AfD-Politiker wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft. Am Montag hatte sich die sächsische CDU-Fraktion in die Debatte um die Personalie eingeschaltet. Sie forderte die Ausschöpfung aller disziplinarrechtlichen Möglichkeiten. Die Justizministerin und Grünen-Politikerin Meier war wegen ihrem zögerlichen Vorgehen in die Kritik geraten.

Auch der Präsident des Zentralrates der Juden, Josef Schuster, sagte der in Berlin erscheinenden »tageszeitung« (»taz«/Mittwoch): »Es erscheint mir, als seien hier die rechtlichen Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft.« Er reagierte auf ein Gutachten des sächsischen Justizministeriums, laut dem die Behörde selbst »grundsätzlich nicht befugt« ist, ein Disziplinarverfahren gegen eine Richterin oder einen Richter einzuleiten. So hatte auch Justizministerin Meier immer wieder argumentiert.

Laut Abgeordnetengesetz hat Maier grundsätzlich Anspruch auf die Rückkehr auf einen gleichwertigen Posten. Jens Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Zuvor war er Richter am Landgericht Dresden. Bei der Bundestagswahl 2021 erhielt er aber kein Mandat und hatte daher in Sachsen einen Antrag auf Rückkehr ins Richteramt gestellt.

Justizministerin Meier betonte, ihr Ministerium prüfe im Umgang mit der Personalie alles, was möglich ist. »Wir sollten uns keine Denkschranke auferlegen, das schließt die Richteranklage mit ein«, sagte sie. Präsident Schuster bezeichnete im Gespräch mit der »tageszeitung« die Rechtsauffassung des Justizministeriums als »wenig verständlich«, »nicht nachvollziehbar« und »beschämend«.

»Es ist für mich völlig inakzeptabel, wie eine Person, die nach Auffassung des Verfassungsschutzes rechtsextremistisch einzustufen ist und gegen das Grundgesetz agiert, als Richter eingesetzt werden kann«, sagte der Präsident des Zentralrates. Er argumentierte, dass die Voraussetzung der »persönlichen Eignung« für das Richteramt insbesondere das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes sei. »Ich sehe in keiner Weise, wie dies bei einem Rechtsextremisten möglich sein soll«, sagte er.

Schuster räumte aber auch ein, dass »auf jeden Fall die gesetzlichen Regelungen für die Voraussetzungen zur Befähigung beziehungsweise Aberkennung zum Richteramt nicht ausreichend konkret genug« sind und »vielleicht geschärft werden müssten«. Bis 15. März muss das Ministerium entscheiden, wo Maier künftig als Richter tätig sein kann.

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