Iran

Bundesregierung zu Terrorplan: »Werden hart reagieren«

Zögerte bislang, was die Aufnahme der iranischen Revolutionsgarde in die EU-Terrorliste angeht: Bundesaußenministerin Annalena Baerbock Foto: IMAGO/photothek

Trotz des am Dienstag veröffentlichten Beschlusses des Bundesgerichtshofs, wonach die Islamische Revolutionsgarde des Iran (IRGC) in Anschlagspläne auf jüdische Einrichtungen in Deutschland verwickelt sein könnte, bleibt die Bundesregierung vorerst bei ihrer abwartenden Haltung, was eine mögliche Einstufung der IRGC als terroristische Vereinigung angeht.

Aus dem Auswärtigen Amt war zu hören, dass eine EU-weite Listung der Garde zwar politisch wünschenswert sei, aber auf einer sicheren rechtlichen Basis stehen müsse. »Der Juristische Dienst des Rates (der EU) hat in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 15. Februar festgestellt, dass keine geeigneten Ermittlungen oder Urteile gegen die IRGC aus einem EU-Staat vorliegen und dass auch die bestehenden Urteile aus den USA nicht herangezogen werden können. Wir prüfen den gestern veröffentlichten Beschluss des BGH vom 16. Mai darauf hin, ob sich daraus Anknüpfungspunkte für eine Neubewertung ergeben. Hierzu stehen wir mit Brüssel in Kontakt«, so das Auswärtige Amt auf Anfrage dieser Zeitung.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe ermittelt seit einigen Monaten gegen mehrere Personen wegen mutmaßlicher Bildung (und Mitgliedschaft in) einer kriminellen Vereinigung sowie weiterer Straftaten. Demnach sollen sich mindestens vier Personen zusammengeschlossen haben, um in Deutschland Anschläge auf Synagogen und andere jüdische Einrichtungen zu verüben. Der mutmaßliche Drahtzieher der Aktionen, ein Deutsch-Iraner namens Ramin Y., stammt aus Nordrhein-Westfalen. Er hatte sich aber im September 2021 in den Iran abgesetzt. Laut Gerichtsbeschluss soll er von dort Anschläge auf jüdische Stätten in Essen, Bochum und Dortmund im November 2022 angestiftet haben.

Eine von den Beschuldigten eingereichte Beschwerde verwarf der Bundesgerichtshof nun. Das Gericht erwähnte in seinem Beschluss auch, dass die Ermittler vermuten, die Quds-Truppe der Revolutionsgarde, welche direkt dem Obersten Führer des Iran, Ajatollah Ali Chamenei, unterstellt ist, sei in die Anschlagspläne involviert.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes betonte, Bedrohungen und Gewalt gegen jüdische Einrichtungen seien »vollkommen inakzeptabel, hierfür kann und darf es in Deutschland null Toleranz geben«. Man verfolge die laufenden, unabhängigen Ermittlungen des Generalbundesanwalts in Karlsruhe »mit größter Aufmerksamkeit« und werde »entschieden und hart reagieren«, falls sich der Verdacht gegen den Iran erhärten sollte. »Dies haben wir gegenüber Iran unmissverständlich zum Ausdruck gebracht«, sagte die Sprecherin.

EU-LISTUNG Die Einschätzung, dass es für die Aufnahme der IRGC in die Liste der EU-weit verbotenen Terrororganisation bislang keine rechtliche Handhabe gebe, ist umstritten. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Röttgen schrieb auf Twitter, mit den Karlsruher Ermittlungen und dem Beschluss des BGH sei die Argumentation von Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) »ad absurdum« geführt worden. Baerbock müsse jetzt klar und deutlich sagen, was sie wolle, so Röttgen auf Twitter.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wollte sich auf Anfrage nicht zur juristischen Relevanz der Karlsruher Ermittlungen äußern. Eine Sprecherin seines Hauses verwies auf das Auswärtige Amt. Eine Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern lag zunächst nicht vor.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema in der Print-Ausgabe der Jüdischen Allgemeinen kommende Woche.

Extremismus

Genosse Judenhasser

Der »taz«-Journalist Nicholas Potter hat ein Buch über die Zusammenhänge zwischen Antisemitismus und Autoritarismus bei Teilen der Linken geschrieben. Ein Auszug

von Nicholas Potter  28.03.2026

Antisemitismus

Gysi, Bartsch und Ramelow kritisieren Antizionisten in eigener Partei

Bei der Linken gibt es einen Dauerkonflikt über die Haltung zu Israel. Nun melden sich drei Partei-Urgesteine zu Wort

 28.03.2026

Europäisches Parlament

»Auschwitz ist eine Fälschung«: Immunität aufgehoben

Der rechtsextreme Politiker Grzegorz Braun muss sich in gleich mehreren Strafverfahren vor Gericht verantworten, unter anderem wegen Holocaustleugnung

 27.03.2026

Drohung

Katz: Israel verstärkt Angriffe im Iran

Das Vorgehen des Militärs gegen das Mullah-Regime werde nun stärker ausfallen und auf zusätzliche Ziele und Bereiche ausgeweitet, sagt der israelische Verteidigungsminister

 27.03.2026

Berlin

Tausende Straftaten bei israelfeindlichen Demonstrationen

Gewalt- und Propaganda-Delikte sowie Volksverhetzung in Hunderten Fällen wurden registriert

 27.03.2026

Berlin

Demonstration gegen Auftritt von Francesca Albanese

»Wer das Existenzrecht Israels delegitimiert und Gräueltaten rechtfertigt, darf in Berlin keine unwidersprochene Bühne erhalten«, sagen die Organisatoren der Kundgebung

von Imanuel Marcus  27.03.2026

Essay

Keine Empathie für Israel, nirgends

Was mich an der deutschen Reaktion auf den Iran-Krieg irritiert

von Ralf Fücks  27.03.2026

Kommentar

Wie mit dem Völkerrecht Israel delegitimiert wird

Der Angriff auf den Iran sei eindeutig völkerrechtswidrig, sagen zahlreiche Experten. Sie machen es sich zu einfach. Denn es spricht viel dafür, dass Israel ein Recht auf präventive Selbstverteidigung hat

von Monika Polzin  27.03.2026

Berlin

Antisemitischer Angriff in Prenzlauer Berg

Das Opfer schrieb hebräische Texte in ein Buch. Der Staatsschutz des Berliner Landeskriminalamts ermittelt

 27.03.2026